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Was sich zum 10. Juli 2027 ändert
Mit der EU‑Geldwäscheverordnung (Verordnung (EU) 2024/1624, „AMLR") gilt erstmals ein unmittelbar anwendbares, EU‑einheitliches Regelwerk. Es tritt am 10. Juli 2027 an die Stelle weiter Teile des deutschen Geldwäschegesetzes (GwG). Flankiert wird es von der 6. Geldwäsche‑Richtlinie (RL (EU) 2024/1640) und der neuen EU‑Aufsichtsbehörde AMLA, die ihren Sitz in Frankfurt am Main hat und bestimmte Verpflichtete künftig auch direkt beaufsichtigt.
Für Unternehmen sind vor allem vier Entwicklungen relevant:
- Erweiterter Kreis der Verpflichteten — neu erfasst werden u. a. Anbieter von Krypto‑Dienstleistungen (CASP), Crowdfunding‑Dienstleister sowie im Profifußball Vereine und Spielervermittler. Wer bisher nicht verpflichtet war, sollte den eigenen Status neu prüfen.
- Bargeldobergrenze von 10.000 € — Barzahlungen darüber werden im Handel und bei Dienstleistungen EU‑weit unzulässig. Manche Güterhändler verlieren dadurch ihre Präventionspflichten, andere Prozesse (Kasse, Verträge, Belege) müssen angepasst werden.
- Vereinheitlichte Sorgfalts‑ und Transparenzpflichten — u. a. bei der Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter und formeller Nominees; ergänzend kommt ab 2028 ein Stiftungsregister.
- Integrierte Sanktions‑Compliance — die Einhaltung gezielter finanzieller Sanktionen wird stärker in den geldwäscherechtlichen Rahmen eingebunden.
Für Bestandskunden gilt eine gestufte Übergangsfrist von bis zu fünf Jahren; Hochrisiko‑Beziehungen sind vorrangig zu überprüfen. Das verschafft Zeit — aber die Umstellung von Prozessen und IT‑Systemen ist ein Projekt, das jetzt beginnen sollte.
Selbsttest: Wie gut sind Sie vorbereitet?
Beantworten Sie die Fragen ehrlich — es geht um eine realistische Standortbestimmung, nicht um ein gutes Ergebnis. Am Ende erhalten Sie einen Vorbereitungsgrad und die Themen, die Sie priorisieren sollten.