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Warum die Person haftet, nicht die Firma
Strafrechtliche Verantwortung knüpft an die Leitungsperson, nicht an die Gesellschaft. Wer geschäftsführt, trägt die Pflichten, deren Verletzung strafbar sein kann: von der Insolvenzantragspflicht über die Abführung von Sozialbeiträgen und Steuern bis zur Vermögensbetreuungspflicht gegenüber der eigenen Gesellschaft.
Die typischen Felder sind schnell benannt: Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO, vorenthaltene Sozialbeiträge nach § 266a StGB, Steuerhinterziehung nach § 370 AO und Untreue nach § 266 StGB. In der Krise verdichten sich diese Risiken, weil jede Zahlung und jede Meldung Bedeutung bekommt.
Delegation entlastet nur, wenn Auswahl, Anweisung und Kontrolle stimmen. Und eine D&O-Versicherung deckt zwar zivilrechtliche Ansprüche, nicht aber Geldstrafen und vorsätzliche Taten.
Dieser Selbsttest zeigt, wo Ihr persönliches Risiko liegt und wo Absicherung und Prüfung jetzt geboten sind.
Selbsttest: Wo stehen Sie?
Beantworten Sie die Fragen ehrlich. Am Ende erhalten Sie eine Einordnung, eine Auswertung nach Themenfeldern und eine passende Handlungsempfehlung.