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Warum freie Autohändler jetzt besonders im Fokus stehen
Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine verbietet die EU unter anderem die Ausfuhr von Pkw mit einem Wert über 50.000 € nach Russland (Luxusgüter nach Anhang XVIII der Verordnung (EU) 833/2014). Verstöße gegen solche Embargos sind nach § 18 AWG strafbar — im gewerbs- oder bandenmäßigen Fall mit Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren, flankiert von der Einziehung des Wertes der Fahrzeuge.
Der Verfolgungsdruck hat spürbar zugenommen. Zollfahndungsämter und Schwerpunktstaatsanwaltschaften ermitteln gezielt gegen Umgehungsgeschäfte — häufig über Drittländer wie Kasachstan, Armenien, Georgien oder die Türkei. 2025 und 2026 sind mehrere Händler zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden; in einem Verfahren wurden rund 20 Mio. € eingezogen.
Betroffen sind dabei nicht nur bewusste Umgeher. In den Fokus geraten kann auch, wer im Inland scheinbar unverdächtig an einen Zwischenhändler verkauft hat, der die Fahrzeuge anschließend nach Russland weiterleitet — insbesondere dann, wenn Warnzeichen erkennbar waren und die eigene Sorgfalt nicht dokumentiert ist. Entscheidend sind Vorsatz beziehungsweise Leichtfertigkeit und die Frage, was Sie wussten oder hätten wissen müssen.
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