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Warum das Wort „Freelancer" das Risiko nicht auslagert
Der sozialversicherungsrechtliche Status entsteht aus der gelebten Wirklichkeit, nicht aus dem Vertrag oder dem Briefkopf. Eine Rechnung macht niemanden selbständig. Entscheidend ist, wie die Zusammenarbeit tatsächlich abläuft.
Wird aus einem vermeintlich freien Mitarbeiter im Nachhinein ein abhängig Beschäftigter, trifft § 266a StGB den Arbeitgeber: Nachzahlung der Beiträge, Säumniszuschläge und im ernsten Fall ein Strafverfahren gegen die Geschäftsführung. Nicht gegen die Person, die die Rechnungen geschrieben hat.
Betroffen ist nicht nur, wer bewusst umgeht. In den Blick geraten auch Konstellationen, die im Alltag unauffällig wirken: ein einziger Auftraggeber, feste Arbeitszeiten, Eingliederung ins Team, kein eigenes Auftreten am Markt.
Dieser Selbsttest hilft, die eigene Lage nüchtern einzuschätzen, und zeigt, wo eine verbindliche Statusklärung oder anwaltliche Prüfung geboten ist.
Selbsttest: Wo stehen Sie?
Beantworten Sie die Fragen ehrlich. Am Ende erhalten Sie eine Einordnung, eine Auswertung nach Themenfeldern und eine passende Handlungsempfehlung.