Verteidigung · Antidumpingzölle und Zollstrafrecht

Wo andere nacherheben, ermittelt Deutschland.

Ein Fehler bei der Einfuhr chinesischer Waren, auf die Antidumpingzölle liegen - und schon steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum. Während andere EU-Staaten die Abgaben schlicht nacherheben, führt Deutschland Strafverfahren: mit Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Untersuchungshaft. Ich verteidige Importeure und Beteiligte in genau diesen Verfahren - und weiß aus jahrelanger Erfahrung, wie brüchig die Rechtslage dahinter oft ist.

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Der deutsche Sonderweg

Aus einer Abgabenfrage wird ein Strafvorwurf.

Zölle und Einfuhrabgaben gelten nach der Abgabenordnung als Steuern. Werden sie durch unrichtige Angaben zu Ursprung, Wert oder Warenart verkürzt, steht schnell der Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO im Raum - auch dort, wo es sich der Sache nach um eine komplexe zoll- und europarechtliche Auslegungsfrage handelt.

Wir haben es immer wieder erlebt: Was andere Mitgliedstaaten bei Falschdeklarationen oder Verstößen gegen Verpflichtungserklärungen mit der bloßen Nacherhebung der Abgaben erledigen, wird in Deutschland zum Ermittlungsverfahren. Der Unterschied ist gewaltig - für die Beteiligten bedeutet er Durchsuchung statt Steuerbescheid, Untersuchungshaft statt Nachzahlung.

Was solche Verfahren anrichten

Acht Jahre für eine Einstellung.

In einem von uns verteidigten Verfahren aus dem Bereich der Antidumpingzölle auf chinesische Solarprodukte hatte der Zoll gleich mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens in Untersuchungshaft gebracht - die Geschäftsführung nahezu zwei Jahre, eine Mitarbeiterin rund anderthalb Jahre. Die begonnene Hauptverhandlung musste nach wenigen Wochen ausgesetzt werden, weil auffiel, dass die Ermittlungsbehörde die Vorwürfe gar nicht ausreichend belegt hatte. Alle kamen zunächst frei.

Im zweiten Anlauf sprach die Kammer sämtliche Angeklagte aus Rechtsgründen frei: Der angeklagte Sachverhalt wäre - selbst wenn er zuträfe - nicht strafbar gewesen. Die Staatsanwaltschaft ging in Revision. Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch auf und verwies zurück. Es folgten Jahre des Stillstands.

Erst in diesem Jahr fand das Verfahren sein Ende - für die meisten Beteiligten durch Einstellung gegen geringe Zahlung (§ 153a StPO). Für die Mitarbeiterin, die anderthalb Jahre in Haft gesessen hatte, erreichten wir mehr: Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) und eine Entschädigung für die erlittene Haft.

Man kann sagen: So funktioniert der Instanzenzug. Man kann auch sagen: Es ist schwer erträglich, dass Menschen über acht Jahre unter der Last eines solchen Verfahrens leben - mit Haft, zerbrochenen Familien, ruinierten Existenzen -, um am Ende eine Einstellung wegen „Geringfügigkeit" zu erhalten. Auch so kann Rechtsstaat aussehen.

Warum das jetzt wieder wichtig wird

Die nächste Welle ist absehbar.

Die EU baut ihre handelspolitischen Schutzinstrumente derzeit stark aus - laufend neue Antidumping- und Anti-Umgehungsmaßnahmen gegen Waren aus China, von Industriegütern über Keramik bis zu ganzen Warengruppen. Das mag im wirtschaftlichen Systemwettbewerb notwendig sein.

Absehbar ist aber auch: Es werden sich wieder deutsche Ermittlungsbehörden finden, die den administrativen Weg verlassen und im Eifer des „Kampfes gegen das Böse" das Kind mit dem Bade ausschütten. Wer heute Waren einführt, die morgen unter neue Antidumping- oder Umgehungsregeln fallen, sollte die strafrechtliche Dimension kennen, bevor sie ihn erreicht - nicht erst, wenn die Durchsuchung läuft.

Hintergrund: unsere Beiträge „Antidumpingzoll auf Reifen aus China" und „EPPO, Zoll und Antidumping" im Wissensbereich.

Was wir für Sie tun

Konkret heißt das:

  • Sofort bei Durchsuchung und Haft - kurzfristig erreichbar; bei drohender oder vollzogener Untersuchungshaft konsequente Haftverteidigung von der ersten Stunde an.
  • Die Rechtsfrage angreifen - ob der Vorwurf überhaupt strafbar ist, statt ihn als gegeben hinzunehmen. Genau hier liegt in diesen Verfahren oft der Schlüssel.
  • Zoll- und Strafrecht zusammen - Ursprung, Verpflichtungserklärungen, TARIC und Bewertung sauber mit der strafrechtlichen Verteidigung verzahnen.
  • Nacherhebung statt Strafe - wo möglich, das Verfahren dorthin zurückführen, wo es hingehört: auf die Abgabenebene.
  • Auslandsbezug meistern - Verfahren mit chinesischen Beteiligten, Sprache und Kommunikation mit den Behörden koordiniert steuern.
  • Den langen Atem - diese Verfahren dauern. Wir halten die Linie über Instanzen und Jahre - bis zum Freispruch, zur Einstellung oder zur Haftentschädigung.
Warum ich

Ich habe diese Verfahren bis zum BGH geführt.

Die Strafbarkeit von Antidumping-Sachverhalten ist kein Lehrbuchthema - sie ist ein Feld, das man kennt, wenn man es über Jahre erlebt hat: die Einfuhrmodalitäten über Rotterdam, Hamburg und Marseille, die Verpflichtungserklärungen mit der chinesischen Handelskammer, die wackelige Rechtslage, die bis in die höchste Instanz umstritten bleibt.

Ich habe solche Verfahren durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof begleitet - mit Freisprüchen, Einstellungen und einer zugesprochenen Haftentschädigung. Diese Erfahrung bekommen Sie nicht bei jedem, der „Zollstrafrecht" auf die Fahne schreibt.

Alexander Rumpf im Sitzungssaal des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe
Alexander Rumpf im Sitzungssaal des Bundesgerichtshofs, Karlsruhe - als Verteidiger im Revisionsverfahren zu den Antidumping-Vorwürfen.
In der Presse

Öffentlich begleitet - bis in die Fachpresse.

Das Verfahren und die dahinterliegende Rechtsfrage wurden in der Fach- und Rechtsöffentlichkeit begleitet - mit Alexander Rumpf als Verteidiger. Die höchstrichterliche Entscheidung ist im Volltext nachlesbar.

Zur Einordnung: Die Meldungen zeichnen den Verlauf nach - Interview (2018), Freispruch (2021), Aufhebung durch den Bundesgerichtshof (2022). Das Verfahren endete schließlich 2026 durch Einstellung; für eine Mandantin nach § 153 StPO, verbunden mit einer Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft. Den vollständigen Verlauf schildern wir oben.

Ihr Ansprechpartner

Direkt. Und vertraulich.

Alexander Rumpf
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
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Durchsuchung, Vorladung, ein Auskunftsersuchen des Zolls - oder die Frage, ob Ihre Einfuhren angreifbar sind? Ein Satz genügt fürs Erste. Alles streng vertraulich, ohne Verpflichtung.

Kurze Wege - Sie erreichen mich direkt. Eine knappe E-Mail, eine Nachricht über WhatsApp oder Signal, oder ein Anruf genügt. Streng vertraulich; wie es weitergeht, entscheiden Sie.

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Geschilderte Verfahrensverläufe sind anonymisiert.