Compliance und Unternehmensberatung.
Die beste Verteidigung ist die, die man nie braucht. Wir beraten Unternehmen strafrechtlich, bauen angemessene Compliance-Strukturen, führen interne Untersuchungen und begleiten Krisen - angemessen statt aufgebläht, mit Augenmaß und ohne teuren Apparat. Wenn es ernst wird, sind wir schon eingearbeitet.

Struktur mit Augenmaß - statt Systemen von der Stange.
Vorsorge, Aufklärung, Krisenfestigkeit.
Strafrechtliche Unternehmensberatung heißt: Risiken erkennen, bevor sie zu Verfahren werden. Dazu gehören angemessene Compliance-Strukturen, die Erfüllung von Aufsichtspflichten (§ 130 OWiG), die Geldwäscheprävention nach dem GwG und ein belastbares Krisenmanagement für den Ernstfall.
Kommt ein Verdacht auf, klären wir ihn in einer internen Untersuchung auf - strukturiert, diskret und mit dem Blick dafür, was Behörden später erwarten. So behalten Sie die Kontrolle über den Sachverhalt, statt sie an die Ermittler abzugeben. Unser Maßstab ist immer die Angemessenheit: so viel Compliance wie nötig, nicht so viel wie verkaufbar.
Womit wir Sie unterstützen.
Compliance - kurz erklärt.
Was ist eine interne Untersuchung?
Bei einer internen Untersuchung klärt ein Unternehmen einen Verdacht auf Fehlverhalten selbst und mit anwaltlicher Begleitung auf - bevor oder während Behörden ermitteln. Ziel ist, den Sachverhalt zu sichern, Schaden zu begrenzen und die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu wahren.
Warum ist Compliance auch strafrechtlich wichtig?
Fehlende oder unzureichende Aufsicht kann nach § 130 OWiG zu Geldbußen gegen die Leitung und das Unternehmen führen. Ein angemessenes Compliance-System kann dagegen Verantwortliche entlasten und im Ernstfall strafmildernd wirken. Prävention ist damit auch Verteidigung im Vorfeld.
Welche Pflichten bringt das Geldwäschegesetz?
Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Risikoanalysen erstellen, Sorgfaltspflichten gegenüber Vertragspartnern erfüllen, Verdachtsfälle melden und interne Sicherungsmaßnahmen vorhalten. Der Kreis der Verpflichteten und die Anforderungen werden laufend ausgeweitet - auch der Mittelstand ist betroffen.
Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Reden wir
vertraulich.
Ein Hinweis, ein Verdachtsfall oder die Frage, ob Ihre Compliance trägt? Sprechen Sie direkt mit dem Partner.
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