Tätigkeitsbereich · Staatsschutzstrafrecht

Spionage, Agententätigkeit, Landesverrat.

Der Vorwurf, für einen fremden Staat tätig gewesen zu sein, gehört zu den schwersten, die das Strafrecht kennt. Die Verfahren führt der Generalbundesanwalt, verhandelt wird vor dem Staatsschutzsenat eines Oberlandesgerichts, und fast immer beginnt alles mit einer Festnahme. Ich verteidige in solchen Verfahren seit mehr als zehn Jahren, und ich berate Menschen, die angeworben wurden, bevor es überhaupt ein Verfahren gibt.

Vertraulich anrufen · +49 69 24746870
Worum es geht

Ein Rechtsgebiet, das wieder an Bedeutung gewinnt.

Staatsschutzverfahren waren lange selten. Das hat sich geändert. Russische Dienste werben seit Jahren über soziale Netzwerke Menschen für Ausspähung und Sabotage an, chinesische Dienste nehmen Wissenschaft, Wirtschaft und Diaspora in den Blick, und selbst frühere Spitzenbeamte geraten in Verdacht, wie die Festnahme eines früheren BND-Präsidenten im Oktober 2026 gezeigt hat. Der Gesetzgeber hat reagiert und die Strafen zum 2. April 2026 deutlich verschärft.

Die wichtigsten Vorwürfe im Überblick:

  • Geheimdienstliche Agententätigkeit (§ 99 StGB): Tätigkeit für den Geheimdienst einer fremden Macht, die auf die Lieferung von Informationen gerichtet ist, oder schon die Erklärung, dazu bereit zu sein. Seit April 2026 Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
  • Landesverrat und Staatsgeheimnisse (§§ 94 bis 98 StGB): Verrat, Offenbaren oder Ausspähen von Staatsgeheimnissen. Landesverrat wird mit mindestens einem Jahr, im besonders schweren Fall bis lebenslang bestraft.
  • Agententätigkeit zu Sabotagezwecken (§ 87 StGB): Ausspähen von Zielen, Beschaffen von Mitteln, Bereithalten für Sabotage im Auftrag einer ausländischen Stelle.
  • Ausübung fremder Einflussnahme (§ 87a StGB, neu seit April 2026): jede vorsätzliche Straftat im Inland im Auftrag einer staatlichen Stelle einer fremden Macht, ebenso das Erteilen eines solchen Auftrags.
  • Verfassungsfeindliche Sabotage (§ 88 StGB) sowie Delikte, die mit dem Auftrag verbunden sind, etwa Brandstiftung, Sachbeschädigung oder Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht.
Das Verfahren

Generalbundesanwalt, BGH, Staatsschutzsenat.

Staatsschutzverfahren laufen anders als gewöhnliche Strafverfahren. Ermittelt wird in der Regel vom Generalbundesanwalt in Karlsruhe, meist mit dem Bundeskriminalamt. Über Haftbefehle, Durchsuchungen und Überwachungsmaßnahmen entscheidet der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs. Die Anklage wird im ersten Rechtszug vor dem Staatsschutzsenat eines Oberlandesgerichts erhoben, in Hessen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Weniger gewichtige Fälle der Agententätigkeit kann der Generalbundesanwalt an die Staatsanwaltschaft des Landes abgeben.

Fast immer steht am Anfang eine Festnahme und Untersuchungshaft. Dann wird ein Pflichtverteidiger bestellt, oft innerhalb von Stunden. Wichtig zu wissen: Beschuldigte dürfen einen Verteidiger ihres Vertrauens benennen (§ 142 Abs. 5 StPO), und wer zunächst einen Verteidiger zugewiesen bekommen hat, ohne selbst wählen zu können, kann innerhalb von drei Wochen wechseln (§ 143a Abs. 2 StPO). Angehörige, Arbeitgeber oder ein Konsulat können sich an uns wenden, damit wir den Kontakt herstellen.

Die Verteidigung muss früh ansetzen: bei der Haftfrage, bei der Bewertung der oft umfangreichen Überwachungsergebnisse und bei der Frage, was der Mandant über Auftraggeber und Hintergründe überhaupt wissen konnte. Gerade bei angeworbenen Gelegenheitsagenten ist das häufig weit weniger, als die Anklage annimmt.

Bevor es ein Verfahren gibt

Angeworben und nicht mehr sicher, wie Sie herauskommen?

Viele Menschen merken erst spät, auf wen sie sich eingelassen haben: ein gut bezahlter Nebenjob über einen Messenger, ein paar Fotos von Bahnanlagen, ein Paket, das weitergegeben werden soll. Die Behörden sprechen von „Low-Level-Agenten“ oder „Wegwerf-Agenten“, weil die Auftraggeber sie fallen lassen, sobald sie auffliegen. Mehr dazu in unserem Beitrag über Wegwerfagenten.

Das Gesetz baut für diese Situation eine Brücke. Wer freiwillig aufhört und sein Wissen einer Dienststelle offenbart, kann mit Strafmilderung oder einem Absehen von Strafe rechnen (§ 99 Abs. 3 in Verbindung mit § 98 Abs. 2 StGB). Wer von der fremden Macht zu seinem Verhalten gedrängt wurde und sich unverzüglich offenbart, ist nach diesen Vorschriften nicht zu bestrafen. Für Sabotageaufträge gilt eine eigene Regelung (§ 87 Abs. 3 StGB). Diese Wege setzen aber voraus, dass der Schritt richtig vorbereitet ist: wann, gegenüber welcher Stelle, mit welchem Inhalt.

Ich berate Menschen in dieser Lage seit Jahren vertraulich, auch wenn es noch kein Verfahren gibt. Das Gespräch mit mir unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.

China

Chinesische Staatsangehörige im Fokus.

Die deutschen Sicherheitsbehörden richten ihren Blick zunehmend auf mutmaßliche Aktivitäten chinesischer Dienste: in der Wissenschaft, in Unternehmen mit sensibler Technologie und im Umfeld der chinesischen Diaspora. Das Bundesamt für Verfassungsschutz spricht von einer „Non-Professionalisierung“: Statt ausgebildeter Agenten würden zunehmend etwa Gastwissenschaftler mit Ausforschungsaufträgen betraut. Für chinesische Studierende, Forschende und Geschäftsleute bedeutet das: Kontakte, die in China selbstverständlich sind, können in Deutschland schnell in einen Verdacht geraten.

Mit unserem China Desk, der Mitgliedschaft im Chinesisch-Deutschen Anwaltverein und langjähriger Erfahrung in Verfahren mit chinesischen Beschuldigten verteidigen wir auch in diesen Fällen. Wird ein chinesischer Staatsangehöriger festgenommen, kann er verlangen, dass sein Konsulat benachrichtigt wird. Wie das abläuft und wie Angehörige und Konsulate uns erreichen, beschreiben wir auf unserer Seite zur Festnahme ausländischer Staatsangehöriger.

Ihr Ansprechpartner

Diskretion ist hier keine Floskel.

In Staatsschutzverfahren steht neben der Freiheit oft die gesamte berufliche und soziale Existenz auf dem Spiel, und vieles unterliegt der Geheimhaltung. Ich führe diese Mandate persönlich und mit größter Zurückhaltung nach außen.

Alexander Rumpf, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt
Häufige Fragen

Staatsschutzstrafrecht, kurz beantwortet.

Was droht bei geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 StGB)?

Seit dem 2. April 2026 sieht § 99 StGB Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, in minder schweren Fällen bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe. Strafbar ist nicht nur die Tätigkeit für einen fremden Geheimdienst selbst, sondern schon die Erklärung, dazu bereit zu sein.

Ich bin angeworben worden, aber noch nicht entdeckt. Kann ich straffrei bleiben?

Unter Umständen ja. Wer freiwillig aufhört und sein Wissen einer Dienststelle offenbart, kann nach § 99 Abs. 3 in Verbindung mit § 98 Abs. 2 StGB mit Strafmilderung oder einem Absehen von Strafe rechnen. Wurde jemand von der fremden Macht zu seinem Verhalten gedrängt und offenbart er sich unverzüglich, ist er nach diesen Vorschriften nicht zu bestrafen. Für Sabotageaufträge enthält § 87 Abs. 3 StGB eine eigene Regelung. Ob und wie diese Wege offenstehen, hängt vom Einzelfall ab. Der Schritt zur Behörde sollte deshalb vorher anwaltlich vorbereitet werden.

Wer ermittelt in Spionageverfahren, und wo wird verhandelt?

In der Regel ermittelt der Generalbundesanwalt mit dem Bundeskriminalamt. Über Haftbefehle und Durchsuchungen entscheidet dann der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs. Angeklagt wird im ersten Rechtszug vor dem Staatsschutzsenat eines Oberlandesgerichts, für Hessen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Ich wurde festgenommen und habe einen Pflichtverteidiger bekommen. Kann ich wechseln?

Ja, das ist möglich. Wer schnell einen Pflichtverteidiger zugewiesen bekommen hat, ohne selbst einen benennen zu können, kann innerhalb von drei Wochen einen Verteidiger seiner Wahl verlangen (§ 143a Abs. 2 Nr. 1 StPO). Auch Angehörige können sich an uns wenden, damit wir den Kontakt herstellen.

Was bedeutet der neue § 87a StGB?

Seit dem 2. April 2026 ist auch strafbar, wer im Auftrag einer staatlichen Stelle einer fremden Macht im Inland eine rechtswidrige Tat begeht, und wer einen solchen Auftrag erteilt. Damit sollen gerade die vielen kleinen Aufträge erfasst werden, die über soziale Netzwerke vergeben werden. Eine Regelung zur tätigen Reue enthält § 87a nicht.

Die Angaben auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand: Oktober 2026. Für alle Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Streng vertraulich

Reden wir
vertraulich.

Eine Festnahme in Ihrem Umfeld, ein Anwerbeversuch oder die Sorge, schon zu weit gegangen zu sein? Sprechen Sie direkt mit mir, auch außerhalb der Bürozeiten.

Vertraulich anrufen · +49 69 24746870