Außenwirtschaftsstrafrecht · China-Desk

Wenn EU-Sanktionstreue in China zum Rechtsverstoß wird

Zwei Dekrete des chinesischen Staatsrats vom April 2026 verändern die Lage für jedes Unternehmen mit China-Bezug. Sie schaffen einen echten Normkonflikt: Wer die europäischen Sanktionen sauber befolgt, kann damit in China gegen Recht verstoßen. Die Geschäftsleitung sitzt zwischen zwei Rechtsordnungen, die Gegenläufiges verlangen - und beide Seiten kennen Sanktionen für den, der sich für die falsche entscheidet.

Rechtsstand · bitte beachten

Stand 2. September 2026. Ausländisches Recht, in Bewegung.

Dieser Beitrag ordnet zwei chinesische Regelwerke aus deutscher Sicht ein. Die Anwendung ausländischen Rechts im Einzelfall gehört in die Hände chinesischer Berater; wir bewerten die deutsche und europäische Seite und die Steuerung des Konflikts. Details und Auslegung entwickeln sich weiter - wir aktualisieren die Seite bei wesentlichen Änderungen.

Zwei Dekrete, eine Richtung

Im April 2026 hat der chinesische Staatsrat zwei Regelwerke in Kraft gesetzt, die zusammen gelesen werden müssen. Das eine, in der internationalen Praxis als Dekret 834 geführt, betrifft die Sicherheit der Industrie- und Lieferketten. Das andere, Dekret 835, richtet sich gegen das, was China als unrechtmäßige extraterritoriale Jurisdiktion fremder Staaten versteht - also gegen die Fernwirkung ausländischer Sanktionen auf chinesischem Boden.

Beide gehören zu einer Linie, die China seit Jahren ausbaut: von der Liste unzuverlässiger Akteure über das Anti-Sanktions-Gesetz bis zu den Blockade-Regeln. Neu ist die Verdichtung. Was vorher verstreut in verschiedenen Instrumenten stand, wird jetzt auf der Ebene förmlicher Verwaltungsregeln gebündelt - mit klareren Verfahren, benannten Listen und ausdrücklichen Verbotsanordnungen. Das macht die Instrumente berechenbarer für den chinesischen Staat und riskanter für das ausländische Unternehmen.

Dekret 835: die Blockade gegen fremde Sanktionen

Dekret 835 ist das Kernstück des Konflikts. Es schafft einen zusammenhängenden Mechanismus aus drei Schritten: Identifizieren, welche ausländische Maßnahme als unzulässige extraterritoriale Anmaßung gilt; blockieren, dass diese Maßnahme in China Wirkung entfaltet; und mit Gegenmaßnahmen reagieren gegen den, der sie umsetzt. Erstmals werden auf dieser Regelungsebene eine Liste sanktionierter Akteure und förmliche Verbotsanordnungen verankert.

Der entscheidende Punkt für europäische Unternehmen: Adressat der Gegenmaßnahmen ist nicht nur der Staat, der die Sanktion verhängt, sondern auch das Unternehmen, das sie befolgt. Wer eine Geschäftsbeziehung zu einem in Europa gelisteten chinesischen Partner kappt, weil das EU-Recht es verlangt, kann aus chinesischer Sicht genau damit an einer verbotenen Umsetzung fremder Maßnahmen mitwirken - und selbst ins Visier der Gegenmaßnahmen geraten.

Der Kern in einem Satz

Nicht nur das Verhängen einer Sanktion kann sanktioniert werden - sondern ihr Befolgen.

Damit dreht Dekret 835 die gewohnte Logik um. Compliance mit europäischem Recht ist aus chinesischer Perspektive kein neutraler Akt, sondern kann selbst der Anknüpfungspunkt für eine Gegenmaßnahme sein. Genau deshalb lässt sich der Konflikt nicht durch bloße Sanktionstreue auflösen - er muss gesteuert werden.

Dekret 834: Lieferkette und Daten

Dekret 834 wirkt auf den ersten Blick technischer, verschärft die Lage aber an einer sehr praktischen Stelle. Es errichtet einen Rahmen zur Überwachung und Sicherung der Industrie- und Lieferketten - mit Frühwarnsystemen, Schlüsselsektoren und einem eigenen Untersuchungsmechanismus, aus dem Gegenmaßnahmen gegen ausländische Akteure folgen können, bis hin zu Beschränkungen bei Investitionen oder Ein- und Ausfuhrrechten.

Für den Sanktionskontext am wichtigsten ist die Beschränkung des Informationsflusses: Das eigenmächtige Sammeln lieferkettenbezogener Informationen durch ausländische Stellen ohne Genehmigung wird untersagt. Das trifft eine Routine, die im europäischen Sanktions- und Compliance-Alltag selbstverständlich ist - die Weitergabe von Daten und Unterlagen aus China an europäische Behörden oder Konzernzentralen, etwa um eine Sanktionsprüfung zu belegen. Was in Brüssel als Mitwirkung erwartet wird, kann in China als unerlaubte Informationsbeschaffung gelten.

Die Klemme: Befolgung als Verstoß

Führt man beide Dekrete zusammen, entsteht das, was die Fachwelt bereits offen als Pflichtenkollision beschreibt. Ein deutsches Unternehmen mit China-Geschäft kann in dieselbe Handlung zwei gegenläufige Rechtsbefehle geraten sehen. Beendet es die Beziehung zum gelisteten Partner, erfüllt es EU-Recht und riskiert eine chinesische Gegenmaßnahme. Führt es die Beziehung fort, meidet es den chinesischen Konflikt und riskiert einen europäischen Sanktionsverstoß. Übergibt es China-Daten an die europäische Aufsicht, erfüllt es seine Mitwirkungspflicht und berührt womöglich das Informationsverbot. Verweigert es die Übergabe, schützt es die China-Seite und gerät in Europa unter Druck.

Dass dies kein Gedankenspiel ist, zeigte sich bereits im Frühjahr 2026: Die chinesische Seite bewertete die Forderung einer europäischen Behörde nach umfangreichen, in China gelegenen Unterlagen ausdrücklich als unzulässige extraterritoriale Anmaßung. Der Konflikt ist also nicht latent, sondern wird bereits aktiv geltend gemacht - an genau der Nahtstelle, an der europäische Ermittlungs- und Auskunftsersuchen auf chinesisches Territorium treffen.

Warum das ein deutsches Strafrechtsthema ist

Man könnte meinen, das sei eine Frage für Außenhandelsberater. Das ist der Denkfehler. Die europäische Seite dieses Konflikts ist strafbewehrt. Verstöße gegen EU-Sanktionen werden in Deutschland als Außenwirtschaftsstraftat verfolgt - und zwar nicht nur gegen das Unternehmen, sondern gegen die Menschen, die entschieden haben. Wer, um den chinesischen Konflikt zu vermeiden, eine Sanktion unterläuft, verlagert das Problem nicht, sondern schafft ein zweites - diesmal ein persönliches.

Deshalb gehört diese Lage in dieselbe Hand, die auch die Verteidigung führt. Die Kernfrage ist nicht, welcher Rechtsordnung man gehorcht, sondern wie man jede kritische Entscheidung so trifft und festhält, dass sie später gegenüber deutschen Ermittlern und der Aufsicht erklärbar bleibt. Ob eine echte, unauflösbare Pflichtenkollision vorlag, ob das Unternehmen sie erkannt und sorgfältig abgewogen hat, ob es den am wenigsten schädlichen Weg mit belegbaren Gründen gewählt hat - das entscheidet im Ernstfall über die strafrechtliche Bewertung. Und all das entsteht nicht im Nachhinein, sondern im Moment der Entscheidung.

Was jetzt zu tun ist

Der erste Schritt ist unspektakulär und trotzdem der wichtigste: die eigenen Berührungspunkte ehrlich erfassen. Wo bestehen Beziehungen zu Partnern, die auf europäischen Listen stehen oder stehen könnten? Wo liegen Daten und Unterlagen physisch in China? Wo verläuft die Lieferkette durch chinesisches Territorium? Ohne diese Landkarte lässt sich der Konflikt nicht steuern, sondern nur erleiden.

Der zweite Schritt betrifft die Entscheidungswege. In vielen Konzernen löst eine lokale Stelle mit einer routinierten Datenweitergabe oder einer schnellen Vertragskündigung genau den Schritt aus, der die andere Rechtsordnung verletzt. Wer entscheidet was, an welchem Ort, mit welcher Freigabe - diese Ordnung muss vor dem Ernstfall stehen, nicht danach. Und der dritte Schritt ist die Dokumentation: Jede kritische Weichenstellung so festhalten, dass die Abwägung zwischen den beiden Rechtsordnungen später nachvollziehbar ist. Nicht, um sich herauszureden, sondern um belegen zu können, dass man den Konflikt gesehen und verantwortlich entschieden hat.

Der Reflex, einfach der vertrauteren Seite zu folgen und die andere zu ignorieren, ist der gefährlichste Weg. Wer die eine Ordnung ausblendet, wird von ihr eingeholt. Wer beide sieht und den Weg dazwischen bewusst und dokumentiert wählt, verteidigt sich - lange bevor die erste Frage gestellt wird.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Er bewertet die deutsche und europäische Seite; die verbindliche Auslegung chinesischen Rechts obliegt qualifizierten Beratern vor Ort. Rechtsstand: 2. September 2026.

Alexander Rumpf, Fachanwalt für Strafrecht
Über den Autor
Partner · Fachanwalt für Strafrecht · China-Desk

Alexander Rumpf verteidigt Unternehmen und Führungskräfte im Außenwirtschaftsstrafrecht - Sanktionen, Exportkontrolle und die Steuerung von Pflichtenkollisionen mit China-Bezug.

Häufige Fragen

Normkonflikt EU/China - kurz beantwortet.

Worum geht es bei den Dekreten 834 und 835?

Der chinesische Staatsrat hat im April 2026 zwei Regelwerke erlassen. Dekret 834 regelt die Sicherheit der Industrie- und Lieferketten und beschränkt unter anderem das Sammeln lieferkettenbezogener Informationen durch ausländische Stellen. Dekret 835 richtet sich gegen aus chinesischer Sicht unrechtmäßige extraterritoriale Jurisdiktion und schafft ein Instrumentarium aus Identifizierung, Blockade und Gegenmaßnahmen, einschließlich einer Liste sanktionierter Akteure und förmlicher Verbotsanordnungen.

Warum ist das ein Normkonflikt?

Wer als Unternehmen EU-Sanktionen befolgt - etwa eine Geschäftsbeziehung zu einem gelisteten chinesischen Partner beendet oder in China gelegene Daten an eine europäische Behörde herausgibt -, kann damit aus chinesischer Sicht gegen Dekret 835 oder 834 verstoßen. Beide Rechtsordnungen verlangen Gegenläufiges: Die eine fordert die Befolgung der Sanktion, die andere wertet genau diese Befolgung als unzulässige Umsetzung fremder extraterritorialer Maßnahmen.

Was droht bei einem Verstoß gegen die chinesischen Regeln?

Dekret 835 sieht Gegenmaßnahmen vor, darunter die Aufnahme in eine Liste sanktionierter Akteure und Verbotsanordnungen. Über Dekret 834 können Untersuchungen zur Lieferkettensicherheit zu Beschränkungen führen, etwa bei Investitionen oder bei Ein- und Ausfuhrrechten. Für Unternehmen mit realem China-Geschäft sind das keine theoretischen Risiken, sondern spürbare Eingriffe in den Marktzugang.

Warum ist das für deutsche Geschäftsleiter ein Strafrechtsthema?

Weil die europäische Seite des Konflikts strafbewehrt ist. Verstöße gegen EU-Sanktionen können in Deutschland als Außenwirtschaftsstraftat verfolgt werden - gegen das Unternehmen und gegen die handelnden Personen. Die Geschäftsleitung steht damit zwischen zwei Rechtsordnungen: Der eine Weg kann in Frankfurt strafbar sein, der andere in Peking sanktioniert werden. Diese Lage will strukturiert und dokumentiert entschieden werden, nicht aus dem Bauch.

Was sollten Unternehmen mit China-Bezug jetzt tun?

Erstens die eigenen Berührungspunkte ehrlich erfassen: gelistete Partner, in China gelegene Daten, Lieferkettenverflechtungen. Zweitens klären, wer welche Entscheidung wo trifft, damit nicht eine lokale Stelle einen Schritt auslöst, der die andere Seite verletzt. Drittens jede kritische Entscheidung so dokumentieren, dass sie später gegenüber Ermittlern und Aufsicht belastbar erklärbar ist. Der Rat lautet nicht, eine Seite zu ignorieren, sondern den Konflikt bewusst zu steuern.

Zwischen zwei Rechtsordnungen

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