Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu. 2026 klopft bereits an die Tür und mit ihm das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, kurz: KStTG. Was es damit auf sich hat und welche Risiken es birgt, sollen im Folgenden kurz dargestellt werden.
Grundlage des KStTG
Die Europäische Union verabschiedete bereits im Jahr 2023 die Richtlinie (EU) 2023/2226, auch bekannt als DAC-8-Richtlinie. Die Richtlinie selbst basiert auf dem internationalen Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD. Durch das KStTG wird diese Richtlinie nun in nationales Recht umgesetzt und tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Der Grund für diese Richtlinie liegt darin, dass Transaktionen mit Kryptowerten aufgrund der hohen Anonymität oft nur schwer nachverfolgbar sind und somit häufig an den Finanzbehörden vorbeigehen. Die durch die Anonymität ermöglichte Steuerhinterziehung durch Kryptowerte verursacht jährlich Steuerschäden in Millionenhöhe, die nun durch das neue Gesetz verhindert werden sollen.
Ziel des Gesetzes
Das Gesetz beinhaltet zwei Kernziele, die sich bereits aus dem Gesetzesentwurf entnehmen lassen. Zum einen soll es den Finanzbehörden einen besseren Zugang zu Informationen gewähren, die für die Besteuerung erforderlich sein können. Zum anderen soll durch dieses Gesetz eine intensive und effiziente Zusammenarbeit der Finanzbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglicht werden.
Kurzum: Es geht um die Erhöhung der Steuertransparenz.
Inhalt
Um die Transparenz zu erhöhen werden Krypto-Dienstleister nun dazu verpflichtet Selbstauskünfte von Nutzern einzuholen und diese an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Neben persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Steuer-Identifikationsnummer des Kunden werden auch alle Transaktionen sowie deren Werte erfasst. Zudem werden der aktuelle Vermögensstand und die Art der Vermögenswerte erfasst und an die entsprechende Behörde weitergeleitet.
Die Informationen sollen dabei nicht nur auf nationaler Ebene bleiben, sondern auch im Rahmen der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union genutzt werden können. Die Daten werden dabei vollumfänglich gespeichert.
Hierdurch erhalten die Finanzbehörden einen Überblick über die Aktivitäten der Nutzer und können potenziell verdächtige Muster, wie z.B. ungewöhnlich große Transfers, Transaktionen in Risikoländer und stark frequentierte Wallets erkennen. Und genau hier liegt das Problem:
Risiken des KStTG
Das KStTG dient grundsätzlich der Transparenz für die Verfolgung steuerrechtlich erheblicher Umstände. Dennoch birgt es das Risiko, dass diese Daten nicht nur nach steuerrechtlicher Relevanz durchsucht, sondern auch im Wege einer „generalpräventiven Untersuchung“ vor dem Hintergrund anderer Straftaten begutachtet werden. Dies ermöglicht eine Durchsicht von Daten ohne konkreten Anfangsverdacht, da die Daten im großen Rahmen gespeichert sind. Erschwerend wirkt sich dieser Umstand auch vor dem Hintergrund des europäischen Zusammenwirkens aus. Denn gespeichert werden nun nicht nur Daten, die auf nationaler Ebene Relevanz haben, sondern auch die von Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten.
Verfassungsrechtlich problematisch ist insbesondere, dass die Daten flächendeckend und verdachtsunabhängig durchsucht werden könnten. Pauschale Analysen aller Krypto-Nutzer entsprechen dem Konzept eines Generalverdachts, unter dem diese ohnehin bereits aufgrund des schlechten Rufs der Krypotwelt stehen.
Fazit: Risiken und Handlungsbedarf
Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) bringt zwar Transparenz und bessere Steuerkontrolle, beinhaltet aber gleichzeitig neue Risiken. Daten werden nicht nur für steuerliche Zwecke gesammelt, sondern können auch weitergehend genutzt werden. Dies ist verfassungsrechtlich höchst problematisch.
Für Krypto-Nutzer bedeutet dies vor allem eines: Handeln! Welche Möglichkeiten es hierfür gibt hängt vom Einzelfall ab. Eines ist jedoch sicher: Kryptowerte sollten transparent in den Steuererklärungen angegeben und eine lückenlose Dokumentation dargestellt werden. Mit Blick auf das Jahr 2025 sollte mit entsprechender Beratung die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige oder entsprechender Nachmeldung besprochen werden. Denn die fehlende oder fehlerhafte Angabe von Krypto-Gewinnen jeglicher Form birgt erhebliche finanzielle Risiken.


