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Alexander Rumpf

Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Strafrecht

Meine Karriere als Strafverteidiger begann im Jahr 2010 bei Rechtsanwalt Eberhard Kempf, einem der renommiertesten Verteidiger Deutschlands. Dort hatte ich nicht nur die Möglichkeit, den wunderbaren Beruf des Strafverteidigers in Wirtschaftsstrafsachen intensiv und detailreich zu erlernen, sondern auch von Beginn an Einblicke in große und bekannte Wirtschaftsstrafverfahren zu erhalten.

Nach lehrreichen Jahren war es 2015 an der Zeit, meinen eigenen Weg zu gehen. In der Selbstständigkeit wollte ich den Beruf des Strafverteidigers auf meine eigene Art interpretieren. Hierzu gründete ich zusammen mit der Kollegin Eva Dannenfeldt das Büro Dannenfeldt & Rumpf Rechtsanwälte und konnte dieses in sechs erfolgreichen Jahren am Markt etablieren und meine Expertise weiter ausbauen.

Die Mandate wurden vielfältiger, internationaler und brachten immer neue, spannende Facetten mit sich. So habe ich beispielsweise in den letzten sechs Jahren viele aus China stammende Mandant:innen bei ihren ganz individuellen Herausforderungen mit den deutschen Ermittlungsbehörden beraten und verteidigt - teils in Deutschland, teils in China.

Unabhängig davon, ob meine Mandant:innen in der Solarindustrie, der Immobilienbranche, der Gastronomie oder im Handel tätig sind, schätzen sie meine immer individuelle, flexible und maßgeschneiderte Beratung. Sie bescheinigen mir ebenso die Fähigkeit, zuhören zu können und mich ihrer Situation mit einem hohen Maß an Empathie und Souveränität anzunehmen. Ich höre gern zu, denn es sind die Geschichten und die Menschen hinter diesen Geschichten, die meinen Beruf so interessant, bunt und einzigartig machen.

Die einzige Konstante im Leben ist die Veränderung.

Da Stillstand nie eine Option ist und Weiterentwicklung im Strafrecht essentiell, gehe ich nun den nächsten Schritt.
Mein Gründungspartner Florian Schmidt-Tüshaus und ich kennen uns bereits seit 2012. Unsere beruflichen Wege haben sich immer wieder gekreuzt und wir haben die Entwicklungsschritte des jeweils anderen stets verfolgt. Wir sind deshalb überzeugt, uns wunderbar zu ergänzen und gemeinsam ein starkes Büro führen zu können, das sich immer und überall zum Wohle der Mandant:innen einsetzt und deren Rechte verteidigt.

Wir bei Rumpf & Schmidt-Tüshaus greifen hierbei neben ausgefeilten Kommunikationsstrukturen nach innen und außen auch auf modernste und sicherste Technik zurück, die die Zusammenarbeit mit unseren Mandant:innen auf eine neue Stufe hebt. Wir sind dadurch effizient, lösungsorientiert und immer nah an den Bedürfnissen unserer Auftraggeber:innen!

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Florian Schmidt-Tüshaus

Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Strafrecht

Seit nun schon beinahe 15 Jahren bin ich als Strafverteidiger tätig und habe in dieser langen Zeit viel erlernen und erleben dürfen, was mich prägte, formte und meine heutige Tätigkeit ausmacht.

Die Grundsteine für die Tätigkeit als Strafverteidiger und als strafrechtlicher Berater habe ich allerdings bereits viel früher gelegt. Bereits die ersten Wahlmöglichkeiten in meinem Studium in Konstanz habe ich immer rund um den Bereich des Strafrechts getroffen. In meinem anschließenden Referendariat bin ich genauso verfahren und wählte meine Stationen immer mit strafrechtlicher Orientierung aus. Hier fanden sich Stationen bei einer namhaften, überregional in Kapitalstrafsachen tätigen Strafverteidigerin sowie bei einem der führenden Wirtschaftsstrafrechtler Deutschlands.

Alsdann sammelte ich erste berufliche und forensische Erfahrungen als Verteidiger in Heidelberg, erst im Bereich des allgemeinen Strafrechts, anschließend im Bereich des Wirtschafts – und Steuerstrafrechts. Über eine weitere Station in München führte mich mein Weg schließlich nach Frankfurt am Main, wo ich seit 2013 lebe und arbeite.

Hier konnte ich meine Kenntnisse und Erfahrungen, insbesondere während meiner Tätigkeit für die Kanzlei Dr. iur. Felix Dörr & Kollegen und später als Local Partner bei Tsambikakis Rechtsanwälte vertiefen und festigen und mich selbst beruflich profilieren.

Es ist nun die richtige Zeit, einen weiteren Schritt zu gehen und als Strafverteidiger eine Kanzlei und damit eine eigene Einheit zu etablieren.

Das möchte ich mit meinem Gründungspartner Alexander Rumpf gestalten, den ich seit Jahren kenne und dessen beruflichen Werdegang ich seit dieser Zeit wahrgenommen habe. In der Vergangenheit hatten wir – freilich noch aus unterschiedlichen Einheiten agierend - an verschiedenen Stellen erfolgreich zusammengearbeitet, was uns nunmehr zusammenführt hat. Wir sind überzeugt, uns zu ergänzen und eine starke Einheit bilden zu können.

Zum 01.09.2021 gründeten wir deshalb die auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei Rumpf & Schmidt-Tüshaus Part mbB!

Neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bin ich als externer, anwaltlicher Ombudsmann für internationale Industrieunternehmen tätig. Darüber hinaus bin ich Mitglied in verschiedenen berufsständischen Vereinigungen von strafrechtlich tätigen Rechtsanwälten und Strafverteidigern.

Ich veröffentliche in Fachzeitschriften und kommentiere in einem etablierten Kommentar zum Steuerstrafrecht.

Veröffentlichungen:
NZWiSt 2013, 218 ff. Zur Frage des strafprozessualen Strafklageverbrauchs

NZWiSt 2013, 468 ff. (gemeinsam mit RA Dr. Corsten) Zur Frage der Untreuestrafbarkeit eines Rechtsanwaltes

Wannemacher & Partner, Steuerstrafrecht Handbuch, 6. Auflage 2013, zur Frage von Täterschaft und Teilnahme

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