Leistungen

Betrug und Untreue

Verteidigung bei Vorwürfen des Betrugs (§ 263 StGB) und der Untreue (§ 266 StGB).

Betrug und Untreue sind schwere Vorwürfe, die nicht nur rechtliche, sondern auch persönliche und berufliche Konsequenzen haben können. Ob es um vermeintliche Täuschungshandlungen im geschäftlichen Verkehr oder um eine angebliche Verletzung von Treuepflichten geht – solche Anschuldigungen können erheblichen Druck auslösen und das Vertrauen in Ihre Integrität erschüttern.

Was ist der Vorwurf?
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Bei Betrug (§ 263 StGB) wird unterstellt, dass eine Täuschung über Tatsachen zu einer Vermögensverfügung geführt hat, die den Geschädigten benachteiligt. Im Fall von Untreue (§ 266 StGB) liegt der Vorwurf auf der missbräuchlichen Verwendung anvertrauter Vermögenswerte.
Worin bestehen die Gefahren?
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Diese Vorwürfe bergen das Risiko hoher Schadensersatzforderungen, Haftstrafen und im schlimmsten Fall – eines irreparablen Schadens für Ihren Ruf und Ihre berufliche Zukunft. Darüber hinaus können solche Verfahren langwierig und belastend sein, was persönliche und geschäftliche Beziehungen strapaziert. Unsere Aufgabe ist es, diese Risiken zu minimieren.
Warum sind wir der richtige Partner?
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Wir verstehen die Herausforderungen, die mit diesen Vorwürfen einhergehen. Unsere Kanzlei setzt sich mit voller Kraft für Ihre Rechte und Ihre Verteidigung ein. Mit einer diskreten, strategischen und entschlossenen Verteidigung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess. Unser Ziel ist es, Sie zu entlasten und den Fall so zu gestalten, dass Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen geschützt werden. Vertrauen Sie darauf, dass wir Ihre Interessen mit höchster Priorität vertreten – für Ihre Freiheit, Ihr Vermögen und Ihren guten Ruf.

Korruptionsdelikte

Beratung und Verteidigung bei Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§§ 299 ff. StGB).

Korruptionsvorwürfe wie Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§§ 299 ff. StGB) können für Unternehmen und Führungskräfte weitreichende Konsequenzen haben. Der bloße Verdacht kann schwerwiegende Auswirkungen auf Ihr Ansehen und Ihre berufliche Laufbahn haben.

Was ist der Vorwurf?
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Der Vorwurf der Korruption bezieht sich häufig auf das Anbieten oder Annehmen von Vorteilen im geschäftlichen Kontext. Hier wird oft behauptet, dass durch solche Handlungen Wettbewerbsverzerrungen entstehen oder Geschäftspartner in unrechtmäßiger Weise beeinflusst wurden.
Worin bestehen die Gefahren?
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Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen Ihnen Imageschäden, der Verlust beruflicher Positionen und in bestimmten Branchen der Ausschluss von Ausschreibungen. Die Komplexität dieser Fälle macht eine gezielte und präzise Verteidigung unerlässlich, da häufig international agierende Ermittlungsbehörden involviert sind.
Warum sind wir der richtige Partner?
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Unsere Kanzlei ist mit der rechtlichen und wirtschaftlichen Vielschichtigkeit von Korruptionsdelikten bestens vertraut. Wir setzen auf einen detaillierten, diskreten und fundierten Verteidigungsansatz, um Ihre Interessen nachhaltig zu schützen. Wir kämpfen entschlossen für Ihre Freiheit und Ihre berufliche Zukunft, während wir Ihre Integrität wahren und Sie sicher durch das Verfahren begleiten.

Insolvenzstrafrecht

Unterstützung bei Vorwürfen der Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), des Bankrotts (§ 283 StGB) und anderer Insolvenzdelikte.

Das Insolvenzstrafrecht betrifft Delikte im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Unternehmens. Dabei stehen Vorwürfe wie Insolvenzverschleppung, die Bevorzugung bestimmter Gläubiger aber auch das Beiseiteschaffen von Vermögenswerten im Fokus.

Was ist der Vorwurf?
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Häufig wird behauptet, dass die wirtschaftliche Lage zu spät erkannt, Insolvenzmaßnahmen nicht ordnungsgemäß eingeleitet wurden oder kurz vor der Stellung des Insolvenzantrages noch Unternehmensvermögen in die Privatvermögen der Gesellschafter oder Geschäftsführer überführt wurden. Diese Fälle können komplex sein, da es nicht nur um unübersichtliche Zahlenwerke zu unterschiedlichen Zeiten geht, sondern mit Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht weitere Mit- bzw. Gegenspieler mit von der Partie sind.
Worin bestehen die Gefahren?
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Die Folgen eines solchen Verfahrens können für Unternehmer und Geschäftsführer drastisch sein: Neben hohen Geld- oder mehrjährigen Haftstrafen droht regelmäßig die Einziehung erheblicher Vermögenswerte im Strafverfahren. Die noch schwerwiegendere Konsequenz kann für Verurteilte in der Sperre nach § 6 GmbHG liegen, die den Verurteilten für die Dauer von zwei Jahren von jeder Geschäftsführung ausschließt. 
Warum sind wir der richtige Partner?
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Mit einer präzisen Analyse und einem klaren strategischen Ansatz verteidigen wir Sie gegen Insolvenzvorwürfe. Unsere Aufgabe ist es, Ihre rechtliche und persönliche Stellung zu sichern und Ihnen den Schutz und die Unterstützung zu bieten, die Sie brauchen, um gestärkt aus dieser Situation hervorzugehen und auch weiterhin in der Geschäftsführung tätig sein zu können.

Kapitalmarktstrafrecht

Verteidigung bei Insiderhandel (§ 119 WpHG) und Marktmanipulation (§ 120 WpHG).

Kapitalmarktstrafrecht bezieht sich auf Delikte wie Insiderhandel und Marktmanipulation.

Was ist der Vorwurf?
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Bei Insiderhandel wird unterstellt, dass durch den Missbrauch von nicht öffentlichen Informationen Vorteile erzielt wurden. Marktmanipulation bezieht sich auf den Vorwurf der Beeinflussung von Aktienkursen oder anderen Marktparametern.
Worin bestehen die Gefahren?
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Neben der strafrechtlichen Verfolgung drohen hohe finanzielle Sanktionen und ein dauerhafter Ausschluss aus der Branche. Kapitalmarktvergehen können zu langwierigen Ermittlungen führen, die in hohem Maße die Reputation des Beschuldigten gefährden. Wenn der Betroffene beruflich, bspw. als Broker oder Market Maker, tätig ist, droht ihm sogar der Vorwurf eines Verbrechens; hier beträgt die Mindeststrafe ein Jahr!
Warum sind wir der richtige Partner?
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Wir bieten eine erfahrene und zielgerichtete Verteidigung gegen Kapitalmarktvorwürfe und stehen Ihnen mit unserer umfassenden Fachkenntnis und unserer Bereitschaft zur Seite, für Ihre Rechte zu kämpfen. Unsere Kanzlei arbeitet mit höchster Diskretion und strategischer Weitsicht, um Ihre Interessen zu schützen.

Medizinstrafrecht

Im Medizinstrafrecht geht es um die Verteidigung von Ärzten, Pflegepersonal und Kliniken gegen Vorwürfe, die von Behandlungsfehlern bis hin zu Abrechnungsbetrug reichen.

Was ist der Vorwurf?
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Die Vorwürfe im Medizinstrafrecht reichen von fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) über fahrlässige Tötung (§ 222 STGB) bis hin zu Abrechnungsbetrug oder Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz.
Worin bestehen die Gefahren?
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Derartige Verfahren können nicht nur zur strafrechtlichen Verurteilung führen, sondern auch den Verlust der Approbation oder berufliche Einschränkungen zur Folge haben. Zudem droht ein nachhaltiger Reputationsschaden.
Warum sind wir der richtige Partner?
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Mit einer fundierten Verteidigungsstrategie kämpfen wir für Ihre berufliche Existenz und Ihre Freiheit. Unsere Kanzlei setzt sich intensiv für die Rechte des medizinischen Fachpersonals ein und bietet eine emphatische und entschlossene Verteidigung, die darauf abzielt, Ihre Integrität und berufliche Zukunft zu sichern.

Steuerstrafrecht

Im Steuerstrafrecht geht es oft um komplexe Vorwürfe wie Steuerhinterziehung, die schwerwiegende Folgen für die betroffenen Personen haben können. Selbst kleine Fehler oder Missverständnisse können zu erheblichen steuerrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Was ist der Vorwurf?
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Der Vorwurf der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) besagt, dass steuerpflichtige Personen ihre steuerlichen Pflichten in betrügerischer Absicht verletzt haben. Dies kann durch Verschweigen von Einnahmen, unzulässige Absetzungen oder falsche Angaben erfolgen.
Worin bestehen die Gefahren?
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Neben finanziellen Sanktionen und Nachzahlungen drohen empfindliche Geld- oder Haftstrafen. Zudem kann ein öffentlich bekanntes Verfahren einen erheblichen Reputationsschaden bedeuten, der nicht nur privat, sondern auch geschäftlich gravierende Auswirkungen hat.
Warum sind wir der richtige Partner?
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Unsere Kanzlei bietet Ihnen erfahrene, diskrete und zielgerichtete Verteidigung im Steuerstrafrecht. Mit Verständnis für die komplexen steuerlichen Zusammenhänge setzen wir uns mit Entschlossenheit dafür ein, Ihre Interessen und Ihren guten Ruf zu wahren. Unser Ziel ist es, durch eine strategische und sorgfältige Verteidigung das Verfahren so zu beeinflussen, dass Ihre Zukunft geschützt bleibt. Vertrauen Sie darauf, dass wir für Sie kämpfen – und dabei Ihre Freiheit, Ihre Integrität  und Ihr Vermögen im Fokus behalten

Zollstrafrecht und Hinterziehung von europäischen Antidumpingzöllen

Das Zollstrafrecht betrifft Verstöße im Bereich des internationalen Warenverkehrs und der Zollvorschriften. Ein besonderer Fokus liegt auf der Vermeidung und Ahndung von Antidumpingzollhinterziehung, insbesondere wenn es um Importe aus Drittstaaten wie China geht. Die internationale Ausrichtung und die engen wirtschaftlichen Verflechtungen der EU machen den Bereich des Zollstrafrechts besonders sensibel und komplex.

Was ist der Vorwurf?
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Im Zollstrafrecht und speziell bei Antidumpingzöllen wird häufig der Vorwurf erhoben, dass Waren unter Umgehung der Zölle in die EU eingeführt wurden. Beispielsweise werden Antidumpingzölle auf bestimmte chinesische Produkte (Solarmodule, Batterien, E-Bikes, Elektroautos) erhoben, um Wettbewerbsverzerrungen auszugleichen. Die Umgehung dieser Zölle durch falsche Angaben zum Herkunftsland oder dem Warenwert wird als Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei, Schmuggel oder Betrug betrachtet und strafrechtlich verfolgt.
Worin bestehen die Gefahren?
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Derartige Vorwürfe können für Unternehmen und Einzelpersonen erhebliche Folgen haben: Neben hohen Nachzahlungen und Bußgeldern drohen empfindliche Strafmaßnahmen bis hin zu Freiheitsstrafen. Schon im Ermittlungsverfahren kommt es häufig zu Haftbefehlen (Untersuchungshaft). Darüber hinaus ziehen diese Verfahren oft langwierige Ermittlungen nach sich, die das geschäftliche Fortbestehen eines Unternehmens und wichtige internationale Beziehungen gefährden können. Auch der Reputationsverlust kann drastische Auswirkungen auf Ihre Stellung im Markt und das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner haben.
Warum sind wir der richtige Partner?
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Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Zollstrafverfahren und der Verteidigung gegen Vorwürfe der Antidumpingzollhinterziehung. Wir verstehen die Komplexität internationaler Vorschriften und kennen die Herausforderungen, die diese Verfahren mit sich bringen. Mit Präzision, Diskretion und strategischem Weitblick setzen wir uns dafür ein, Ihre Interessen zu verteidigen und die belastenden Auswirkungen eines solchen Verfahrens auf ein Minimum zu reduzieren. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement – für Ihre unternehmerische Zukunft, Ihre Freiheit und Ihre wirtschaftliche Sicherheit.

Geldwäsche

Die Strafverfolgung bei Geldwäsche (§ 261 StGB) ist in den letzten Jahren verschärft worden, und die Behörden sind besonders wachsam. Der Vorwurf kann gravierende Konsequenzen haben, sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen.

Was ist der Vorwurf?
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Geldwäsche beschreibt den Prozess, illegal erworbene Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf zu integrieren. Auch unbeteiligte Dritte können schnell in den Verdacht geraten, unwissentlich kriminelle Handlungen unterstützt zu haben.
Worin bestehen die Gefahren?
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Neben erheblichen Strafen drohen auch wirtschaftliche Einbußen, Kontosperrungen und eine belastende Rufschädigung. Gerade für Unternehmen können die Folgen dramatisch sein und bis zur Zerschlagung führen.
Warum sind wir der richtige Partner?
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Wir kennen die Herausforderungen, die Geldwäschevorwürfe mit sich bringen und stehen Ihnen als erfahrene Verteidiger zur Seite. Mit Entschlossenheit und strategischem Weitblick setzen wir uns dafür ein, Ihre rechtliche Position zu stärken und alle Hebel in Bewegung zu setzen, um das Verfahren zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Unsere Kanzlei sichert Ihnen Diskretion und eine durchdachte Verteidigung zu, die Sie entlastet und Ihre wirtschaftlichen Interessen wahrt.

Umweltstrafrecht

Das Umweltstrafrecht ist ein wachsender Bereich, in dem Unternehmen und Privatpersonen bei Verstößen gegen umweltrechtliche Vorschriften in strafrechtliche Verfahren verwickelt werden können. Hier sind oft komplexe technische und rechtliche Fragen involviert.

Was ist der Vorwurf?
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Umweltstraftaten umfassen Verstöße gegen das Abfall-, Wasser- und Bodenschutzrecht sowie das Immissionsschutzgesetz. Oftmals wird unterstellt, dass Unternehmen mit ihren Aktivitäten eine Bedrohung für die Umwelt und die Gesundheit der Allgemeinheit darstellen.
Worin bestehen die Gefahren?
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Neben hohen Strafen droht eine starke Beschädigung des Firmenimages, die Geschäftsbeziehungen und Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigen kann. Auch der Betrieb selbst könnte im schlimmsten Fall stillgelegt werden.
Warum sind wir der richtige Partner?
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Wir bieten Ihnen eine umfassende, strategische Verteidigung im Umweltstrafrecht, die nicht nur rechtlich, sondern auch fachlich fundiert ist. Unsere Kanzlei setzt sich mit voller Überzeugung dafür ein, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und dass ungerechtfertigte Anschuldigungen entkräftet werden. Mit Diskretion, Expertise und Beharrlichkeit verteidigen wir Sie und Ihr Unternehmen – für eine gesicherte Zukunft und ein stabiles Vertrauen Ihrer Geschäftspartner.

Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht betrifft Straftaten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, wie Arbeitszeitbetrug oder das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Oftmals sehen sich Arbeitgeber oder Führungskräfte diesen Vorwürfen gegenübergestellt, die schwerwiegende Auswirkungen auf ihre berufliche Zukunft haben können.

Was ist der Vorwurf?
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Arbeitsstrafrechtliche Vorwürfe wie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) unterstellen in der Regel, dass ein Arbeitgeber gesetzlich geschuldetes Arbeitsentgelt oder Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt hat.
Worin bestehen die Gefahren?
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Solche Verfahren können neben strafrechtlichen Sanktionen auch den Verlust der beruflichen Existenz und erhebliche wirtschaftliche Einbußen zur Folge haben. Die öffentliche Wahrnehmung und das Vertrauen der Arbeitnehmer können schwer beeinträchtigt werden.
Warum sind wir der richtige Partner?
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Unsere Kanzlei steht Ihnen im Bereich des Arbeitsstrafrechts kompetent und mit Fingerspitzengefühl zur Seite. Wir setzen auf eine strategische Verteidigung, die Ihre Interessen und Ihre berufliche Zukunft schützt. Mit unserer umfassenden Erfahrung und Empathie navigieren wir Sie durch das Verfahren und setzen alles daran, dass Sie gestärkt daraus hervorgehen.

IT-Strafrecht

Im digitalen Zeitalter sind Straftaten im Bereich des IT-Strafrechts – wie Cyberkriminalität und Datenschutzverstöße – stark auf dem Vormarsch. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex und entwickeln sich ständig weiter.

Was ist der Vorwurf?
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Im IT-Strafrecht geht es um Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz, die DSGVO oder um Cyberkriminalität, wie unbefugten Datenzugriff, Datenmissbrauch oder die Manipulation von IT-Systemen.
Worin bestehen die Gefahren?
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Neben empfindlichen Geld- oder Haftstrafen droht insbesondere der Verlust von Vertrauen und Reputation, was für Unternehmen und Privatpersonen von entscheidender Bedeutung ist. Datenschutzverstöße können zudem zu hohen Bußgeldern führen.
Warum sind wir der richtige Partner?
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Wir verfügen über ein tiefgehendes Verständnis für die rechtlichen und technischen Aspekte des IT-Strafrechts. Unsere Kanzlei setzt auf eine diskrete und entschlossene Verteidigung, die Ihre Interessen schützt und den Schaden minimiert. Mit fundierter Beratung und einer zielgerichteten Verteidigung stellen wir sicher, dass Sie im digitalen Umfeld sicher agieren können.

Compliance-Beratung

Compliance ist der Schlüssel, um rechtliche Risiken im Unternehmen zu minimieren. Unsere Kanzlei bietet Ihnen maßgeschneiderte Compliance-Programme, die präventiv wirken und das Unternehmen schützen.

Was ist der Vorwurf?
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Compliance-Beratung dient dazu, rechtliche Vorgaben und betriebliche Standards zu implementieren und so Risiken zu verhindern. Insbesondere im Rahmen des Wirtschaftsstrafrechts ist eine proaktive Compliance-Strategie entscheidend, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Worin bestehen die Gefahren?
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Unternehmen, die Compliance vernachlässigen, riskieren nicht nur finanzielle Sanktionen und Reputationsverlust, sondern auch persönliche Haftung für Führungskräfte. Eine fehlende oder unzureichende Compliance kann den Fortbestand eines Unternehmens gefährden.
Warum sind wir der richtige Partner?
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Unsere Kanzlei entwickelt für Sie maßgeschneiderte Compliance-Programme, die die spezifischen Risiken Ihrer Branche abdecken. Mit präziser Beratung und klaren Handlungsanweisungen sorgen wir dafür, dass Sie und Ihr Unternehmen sicher und rechtskonform agieren können. Vertrauen Sie uns als Partner, der Ihre Interessen schützt und Sie dabei unterstützt, strafrechtliche Risiken nachhaltig zu vermeiden.