Verteidigung · Automobiler Graumarkt und Sanktionen

Sie kennen das Geschäft. Wir auch.

Limitierte Modelle, Premium-SUV, Supersportwagen - Fahrzeuge, die man als Händler offiziell nicht bekommt und die trotzdem im Showroom stehen. Sie wissen, wie dieser Graumarkt funktioniert: über Dritte, über Einkaufsgesellschaften, über gute Kunden mit Zugang. All das ist legal. Seit den Russland-Sanktionen sehen die Behörden es anders - und suchen den Verantwortlichen am Anfang der Kette. Wenn dieser Anfang bei Ihnen liegt, verteidige ich Sie.

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Kennen Sie diese Vorhalte?

Automobiler Graumarkt - und die immer gleichen Vorwürfe.

Der Russland-VorwurfWirft man Ihnen vor, Fahrzeuge nach Russland verkauft zu haben - nur weil die Fahrzeuge dort aufgetaucht sind, Sie aber innereuropäisch oder in ein Drittland verkauft haben?
Die ominöse DatenbankHalten die Behörden Ihnen eine ominöse russische Datenbank als angeblichen Beweis vor?
Der VorlieferantIhr Vorlieferant wäscht seine Hände in Unschuld und zeigt auf Sie?
Das GPSSie sollen das GPS deaktiviert haben, um das Fahrzeug nach Russland zu verkaufen?

Kennen Sie diese oder ähnliche Vorhalte? Dann melden Sie sich.

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Wir kennen Ihr Geschäft

Sie müssen uns die Branche nicht erklären.

Sie kennen das geschlossene Vertriebssystem der Hersteller - und die Wege, auf denen ein Fahrzeug trotzdem seinen Weg in den freien Handel findet. Sie kennen die Sechs-Monats-Sperre für hochwertige Modelle. Sie kennen die vorgeschaltete Gesellschaft, die vor allem dazu dient, die Hersteller-AGB ins Leere laufen zu lassen. Sie kennen die Fragen nach Papieren, Schlüsseln und Ortung.

Wir kennen sie auch. Wer verteidigt, ohne die Mechanik dieses Marktes zu verstehen, verliert Zeit mit Erklärungen - und übersieht die Punkte, auf die es ankommt. Bei uns fangen Sie nicht bei Null an.

Was die Sanktionen verändert haben

Aus Katz und Maus wurde ein Ermittlungsverfahren.

Jahrelang war das Verhältnis zwischen Herstellern und freiem Handel ein Spiel mit ungeschriebenen Regeln - ärgerlich für die Hersteller, aber keine Sache für die Staatsanwaltschaft. Mit den EU-Russland-Sanktionen hat sich das grundlegend geändert.

Taucht ein Fahrzeug in Russland auf, beginnt die Suche nach dem Verantwortlichen ganz am Anfang der Kette - beim Hersteller. Der zuckt mit den Schultern und übergibt den Behörden die Käuferdaten. Und plötzlich sieht die vorgeschaltete Gesellschaft, die es nur gab, um Hersteller-AGB zu umgehen, so aus, als sei sie von Anfang an gebaut worden, um einen Export nach Russland vorzubereiten. Durchsuchungen, gepfändete Konten, Anklagen, Verurteilungen - manche zu Recht, manche über fragwürdige Deals.

Der Vorwurf lautet dann regelmäßig: Verstoß gegen § 18 AWG - die strafbewehrte Verletzung von Ausfuhr- und Sanktionsvorschriften.

Der Punkt, an dem sich alles entscheidet

Die Rückschau-Falle.

Eine Struktur, die einem legalen Zweck diente, sieht im Nachhinein oft aus, als habe sie einem strafbaren gedient. Genau das ist die Gefahr: Was zum Zeitpunkt des Geschäfts eine ganz normale Umgehung von Hersteller-AGB war, wird rückblickend als geplante Vorbereitung eines Sanktionsverstoßes gedeutet.

Ich kenne keinen Fall, in dem es tatsächlich so war. Aber sehr viele, die genau so aussehen. Strafbar macht sich nicht, wessen Geschäftsmodell im Nachhinein verdächtig wirkt - sondern nur, wer zum maßgeblichen Zeitpunkt wusste und wollte, dass ein Fahrzeug unter Verstoß gegen die Sanktionen ausgeführt wird. Diese Unterscheidung zwischen Vorsatz und Rückschau ist der Kern jeder Verteidigung in diesen Verfahren.

Hintergrund zum rechtlichen Rahmen: unser Beitrag „Russland-Sanktionen und Autohandel - § 18 AWG" im Wissensbereich.

Was wir für Sie tun

Konkret heißt das:

  • Sofort bei Durchsuchung - richtiges Verhalten bei Durchsuchung, Beschlagnahme und Kontenpfändung, notfalls kurzfristig erreichbar.
  • Akteneinsicht und Rekonstruktion - verstehen, was die Behörde hat, und den Ablauf jedes einzelnen Geschäfts aus Ihrer Sicht sauber nachzeichnen.
  • Vorsatz statt Rückschau - herausarbeiten, was zum jeweiligen Zeitpunkt tatsächlich bekannt und gewollt war - der entscheidende Hebel bei § 18 AWG.
  • Steuerstrafrecht mitgedacht - Umsatzsteuer, Differenzbesteuerung und Einziehung laufen oft parallel; wir verteidigen beide Ebenen aus einer Hand.
  • Umgang mit dem Hersteller - die Rolle der Herstellerangaben einordnen, statt sie unwidersprochen stehen zu lassen.
  • Deals kritisch prüfen - kein vorschneller Abschluss; eine Verständigung nur, wenn sie für Sie wirklich die beste Option ist.
Warten ist die schlechteste Strategie

Die Schlinge zieht sich unbemerkt zu.

In diesen Verfahren stehen viele an unterschiedlichen Punkten: Manche wurden durchsucht und hören seither nichts. Andere warten auf die Auswertung sichergestellter Daten. Manche sitzen bereits in Untersuchungshaft. Und viele wähnen sich in Sicherheit, weil seit der Durchsuchung nichts mehr passiert ist.

Genau das ist der gefährlichste Irrtum. Die Zollfahndungsämter handhaben diese Verfahren sehr unterschiedlich - mancherorts folgt der Durchsuchung zügig die nächste Maßnahme, andernorts bleibt es über Monate still. Aus dieser Stille schließen viele, die Sache habe sich erledigt. Sie hat sich nicht erledigt. Die Behörden arbeiten langsam, aber sie arbeiten. Die Schlinge zieht sich unbemerkt zu - bis es zu spät ist.

Ist die Anklageschrift erst zugestellt, sind die meisten Verteidigungsmöglichkeiten vom Tisch. Der Zeitpunkt, an dem Verteidigung noch gestalten kann - Sachverhalt ordnen, Vorwürfe entkräften, eine Eskalation abwenden - liegt davor. Handeln Sie, solange es noch geht.

Bei Ihnen war noch niemand? Dann erst recht. Wer seine Geschäfte kennt und weiß, dass sie im heutigen Licht angreifbar aussehen könnten, sollte vorbereitet sein, bevor es losgeht - nicht erst, wenn die Beamten im Hof stehen.

Warum ich

Ich komme aus dieser Branche.

Ich arbeite seit vielen Jahren im Automotive-Bereich. Früher als externer Berater für Compliance bei Herstellern, in der Aufarbeitung des Dieselskandals für den VW- und Audi-Händlerverband sowie für Mitarbeiter von Zulieferern. Seit einigen Jahren verteidige und berate ich freie Autohändler in straf- und vor allem steuerstrafrechtlichen Fragen.

Das heißt: Ich kenne die Sicht der Hersteller, der Zulieferer und des freien Handels - und ich weiß, wie in diesen Verfahren ermittelt wird. Diese Perspektive bekommen Sie nicht bei jedem Strafverteidiger.

Zweitmeinung

Schon verteidigt - aber sicher, dass es richtig läuft?

Sie haben bereits einen Verteidiger und sind grundsätzlich zufrieden? Dann soll das so bleiben. Eine Zweitmeinung tritt nicht an seine Stelle - sie prüft mit frischem, fachkundigem Blick, ob die Verteidigung in genau diesen Verfahren richtig aufgestellt ist, und gibt Ihnen Sicherheit. Gerade beim Vorwurf nach § 18 AWG und im Zusammenspiel mit dem Steuerstrafrecht entscheidet die Weichenstellung der ersten Monate über den weiteren Verlauf.

Lieber zweimal für Sicherheit gezahlt als einmal am falschen Ende gespart. Am falschen Ende zu sparen kann teuer werden - viele zahlen am Ende mit ihrer Freiheit.

Ihr Ansprechpartner

Direkt. Und vertraulich.

Alexander Rumpf
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Bevor andere Ihre Struktur deuten

Reden wir -
vertraulich.

Ein Satz genügt fürs Erste: was passiert ist, oder was Sie befürchten. Den Rest besprechen wir. Alles streng vertraulich, ohne Verpflichtung.

Kurze Wege - Sie erreichen mich direkt. Eine knappe E-Mail, eine Nachricht über WhatsApp oder Signal, oder ein Anruf genügt. Alles streng vertraulich; ob und wie es weitergeht, entscheiden Sie.

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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