Tätigkeitsbereich

Compliance und Unternehmens­beratung.

Die beste Verteidigung ist die, die man nie braucht. Wir beraten Unternehmen strafrechtlich, bauen angemessene Compliance-Strukturen, führen interne Untersuchungen und begleiten Krisen - angemessen statt aufgebläht, mit Augenmaß und ohne teuren Apparat. Wenn es ernst wird, sind wir schon eingearbeitet.

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Heller Raum der Kanzlei in einem Frankfurter Altbau

Struktur mit Augenmaß - statt Systemen von der Stange.

Worum es geht

Vorsorge, Aufklärung, Krisenfestigkeit.

Strafrechtliche Unternehmensberatung heißt: Risiken erkennen, bevor sie zu Verfahren werden. Dazu gehören angemessene Compliance-Strukturen, die Erfüllung von Aufsichtspflichten (§ 130 OWiG), die Geldwäscheprävention nach dem GwG und ein belastbares Krisenmanagement für den Ernstfall.

Kommt ein Verdacht auf, klären wir ihn in einer internen Untersuchung auf - strukturiert, diskret und mit dem Blick dafür, was Behörden später erwarten. So behalten Sie die Kontrolle über den Sachverhalt, statt sie an die Ermittler abzugeben. Unser Maßstab ist immer die Angemessenheit: so viel Compliance wie nötig, nicht so viel wie verkaufbar.

Ihre Ansprechpartner

Drei Partner. Ein Anspruch.

Die Schwerpunkte sind gesetzt - aber am Ende führt jeder von uns diese Verfahren, wenn es bei seinen Mandanten darauf ankommt. Sie sprechen immer mit einem Partner, nicht mit einem Apparat.

Alexander Rumpf, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Florian Schmidt-Tüshaus, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Häufige Fragen

Compliance - kurz erklärt.

Was ist eine interne Untersuchung?

Bei einer internen Untersuchung klärt ein Unternehmen einen Verdacht auf Fehlverhalten selbst und mit anwaltlicher Begleitung auf - bevor oder während Behörden ermitteln. Ziel ist, den Sachverhalt zu sichern, Schaden zu begrenzen und die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu wahren.

Warum ist Compliance auch strafrechtlich wichtig?

Fehlende oder unzureichende Aufsicht kann nach § 130 OWiG zu Geldbußen gegen die Leitung und das Unternehmen führen. Ein angemessenes Compliance-System kann dagegen Verantwortliche entlasten und im Ernstfall strafmildernd wirken. Prävention ist damit auch Verteidigung im Vorfeld.

Welche Pflichten bringt das Geldwäschegesetz?

Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Risikoanalysen erstellen, Sorgfaltspflichten gegenüber Vertragspartnern erfüllen, Verdachtsfälle melden und interne Sicherungsmaßnahmen vorhalten. Der Kreis der Verpflichteten und die Anforderungen werden laufend ausgeweitet - auch der Mittelstand ist betroffen.

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Bevor aus einem Verdacht ein Verfahren wird

Reden wir
vertraulich.

Ein Hinweis, ein Verdachtsfall oder die Frage, ob Ihre Compliance trägt? Sprechen Sie direkt mit dem Partner.

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