Florian Schmidt-Tüshaus, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht

Florian
Schmidt-Tüshaus

Medizin-, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht

„Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren entscheiden sich früh - in der Ruhe, mit der man sie führt. Genau da setze ich an.“

Zur Person

Seit 2007 verteidige ich Unternehmen, Organe und Unternehmer - mit einem Blick, der über den Straftatbestand hinausgeht: auf die Folgen für Unternehmen, Vermögen und Zukunft.

„Ein gutes Verfahren beginnt, bevor der erste Vorwurf im Raum steht.“

Ein Schwerpunkt liegt im Medizinstrafrecht - ein Feld, das mir näher ist als den meisten: Ich bin Arztsohn und kenne die Welt der Ärzte, Apotheken und Kliniken von klein auf. Dazu kommen Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Ich begleite Mandate von der internen Aufklärung über die Betriebsprüfung bis zur Hauptverhandlung - strategisch, diskret und mit klarer Linie.

Wer mit mir arbeitet, arbeitet mit dem Partner selbst - von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Florian Schmidt-Tüshaus
Haltung

Vorsprung durch
Klarheit.

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