Ein Hinweis ist da. Jetzt zählt jeder Schritt.
Über Ihr Meldesystem ist eine Meldung eingegangen - und mit ihr laufen Fristen, Vertraulichkeitspflichten und die Frage, was der Hinweis wirklich bedeutet. Eine saubere Bearbeitung schützt beide Seiten: die hinweisgebende Person und Ihr Unternehmen. Genau das übernehmen wir.
Vertraulich Kontakt aufnehmenEin Hinweis ist kein Problem - schlechte Bearbeitung schon.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt mehr als ein Postfach: Eingangsbestätigung binnen sieben Tagen, Vertraulichkeit der Identität, eine sachliche Prüfung und eine Rückmeldung zu Folgemaßnahmen innerhalb von drei Monaten. Fehler dabei - vorschnelle Reaktionen, verletzte Vertraulichkeit, ignorierte Fristen - können teurer werden als der gemeldete Vorgang selbst.
Wir nehmen den Hinweis auf, prüfen ihn unabhängig und führen das Verfahren rechtssicher zu Ende - mit dem strafrechtlichen Blick dafür, welche Meldungen wirklich Substanz haben und wann interne Aufklärung oder weitere Schritte nötig werden.
Konkret heißt das:
- Fristgerechte Aufnahme - Eingangsbestätigung und Erstbewertung, ohne dass etwas untergeht.
- Vertraulichkeit gesichert - Schutz der Identität der hinweisgebenden Person nach den Vorgaben des HinSchG.
- Sachliche Prüfung - Substanz des Hinweises bewerten, ohne vorschnell zu belasten oder zu verharmlosen.
- Folgemaßnahmen - bei Bedarf Übergang in eine strukturierte interne Untersuchung, sauber dokumentiert.
- Rückmeldung & Dokumentation - fristgerechte Rückmeldung und eine Akte, die auch später Bestand hat.
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Wir übernehmen
die Bearbeitung.
Sie müssen den Hinweis nicht allein bewerten. Melden Sie sich kurz - wir sagen Ihnen, was jetzt fristgerecht zu tun ist.
Kurze Wege - Sie erreichen uns direkt. Schreiben Sie einfach eine kurze E-Mail, eine Nachricht über WhatsApp oder Signal, oder rufen Sie an. Wir melden uns vertraulich und ohne Umwege zurück.
Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
