Angebot · Verteidigung Apotheken

Wenn die Apotheke ins Visier gerät.

Rezept- und BtM-Abrechnung, Retaxationen, Zyto- und Sonderrezepturen: Der Apothekenbetrieb ist hochreguliert - und schon Dokumentations- oder Abrechnungsfehler können zum strafrechtlichen Vorwurf werden. Wir verteidigen mit dem Blick fürs pharmazeutische Detail, auf das es hier ankommt.

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Die Situation

Wo aus Formfehlern Strafvorwürfe werden.

Zyto-Rezepturen, Import- und Rabattregelungen, BtM-Dokumentation, Nacht- und Notdienst, Retaxationen der Kassen: Kaum ein Bereich ist so kleinteilig reguliert wie die Apotheke. Ermittler und Prüfdienste lesen jede Abweichung schnell als Betrug - obwohl vieles Auslegungs-, Dokumentations- oder Organisationsfrage ist.

Wir kennen die Besonderheiten der pharmazeutischen Abrechnung und verteidigen genau dort: bei der Frage, ob ein Formfehler überhaupt einen Schaden verursacht hat, ob Vorsatz vorliegt und ob die Hochrechnung der Ermittler trägt.

Was wir für Sie tun

Konkret heißt das:

  • Fachlich einordnen - Zyto, BtM, Import, Rabatt: die pharmazeutischen Details richtig bewerten.
  • Schaden hinterfragen - ob aus dem beanstandeten Vorgang überhaupt ein Vermögensschaden folgt.
  • Retaxation abgrenzen - zivil- und sozialrechtliche Rückforderung von strafbarem Verhalten trennen.
  • Vorsatzfrage - Dokumentations- und Organisationsmängel gegen den Betrugsvorwurf abgrenzen.
  • Betrieb schützen - Versorgungsauftrag und Betriebserlaubnis im Blick behalten.
Ihr Ansprechpartner

Ein Partner. Von der ersten Minute an.

Florian Schmidt-Tüshaus
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Bevor aus einer Retaxation ein Verfahren wird

Verteidigen wir
Ihre Apotheke.

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Kurze Wege - Sie erreichen uns direkt. Schreiben Sie einfach eine kurze E-Mail, eine Nachricht über WhatsApp oder Signal, oder rufen Sie an. Wir melden uns vertraulich und ohne Umwege zurück.

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.