Wenn Ihr Unternehmen zum Opfer wird.
„Können Sie mal kommen - hier stimmt etwas nicht." Mit diesem Satz beginnen viele unserer Mandate. Ein Mitarbeiter, der die Buchhaltung frisiert und sich bereichert hat. Ein Geschäftspartner, der betrogen hat. Wir stehen auf der Seite der Geschädigten: Wir sichern Beweise, bringen die Sache zur Anzeige, begleiten das Verfahren bis zur Verurteilung - und helfen Ihnen, Ihr Geld zurückzuholen.

An Ihrer Seite - von der ersten Ahnung bis zum Ergebnis.
Wenn der Schaden aus den eigenen Reihen kommt.
Untreue und Unterschlagung (§§ 266, 246 StGB)
Ein Mitarbeiter greift in die Kasse, manipuliert Zahlungen oder wirtschaftet in die eigene Tasche.
Frisierte Buchhaltung
Gefälschte Belege, Luftbuchungen, verschleierte Entnahmen - der Klassiker der internen Bereicherung.
Betrug durch Geschäftspartner (§ 263 StGB)
Scheinlieferungen, Vorkasse-Betrug, erfundene Leistungen - Ihr Vertrauen wurde ausgenutzt.
Korruption und Kick-backs (§ 299 StGB)
Einkäufer oder Entscheider lassen sich schmieren - zulasten Ihres Unternehmens.
Datenabfluss und Geheimnisverrat
Ein ausscheidender Mitarbeiter nimmt Daten, Kunden oder Know-how mit.
Verdacht - aber keine Gewissheit
Die Zahlen fühlen sich falsch an, doch der Beweis fehlt. Der richtige Moment für den ersten, diskreten Schritt.
Nicht verteidigen - durchsetzen.
Die meisten Kanzleien im Wirtschaftsstrafrecht denken von der Seite des Beschuldigten. Wir können beides - und setzen unsere Kenntnis der Ermittlungsseite gezielt für Geschädigte ein. Denn wer weiß, wie Ermittler denken und wie ein Verfahren läuft, kann als Verletzter viel bewegen: den entscheidenden Anstoß geben, die richtigen Beweise liefern und die Instrumente des Strafverfahrens für die eigene Sache nutzen.
Der wichtigste Hebel ist dabei oft unbekannt: Über das Strafverfahren kann der Staat das Vermögen des Täters sichern - mit dem Vermögensarrest (§ 111e StPO) - und Erlangtes am Ende an den geschädigten Verletzten auskehren (§ 459h StPO). Was zivilrechtlich mühsam zu vollstrecken wäre, wird so mit staatlicher Kraft gesichert. Parallel machen wir Ihren Schaden unmittelbar im Strafprozess geltend - im Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) - und behalten über die Akteneinsicht (§ 406e StPO) den vollen Überblick.
Von der ersten Ahnung bis zum Geld zurück.
Fünf Schritte - mit ruhiger Hand.
- Vertrauliches Erstgespräch. Sie schildern, was Ihnen auffällt. Wir ordnen ein und legen ein Vorgehen fest - ohne dass jemand vorgewarnt wird.
- Beweise sichern. Zuerst die Spuren, dann die Konfrontation: Belege, Buchungen, Daten und Berechtigungen werden gesichert, bevor irgendetwas nach außen dringt.
- Strafanzeige - richtig gesetzt. Eine gut vorbereitete Anzeige lenkt die Ermittlungen von Anfang an in die richtige Richtung.
- Verfahren begleiten. Mit Akteneinsicht, Vermögenssicherung und dem Adhäsionsantrag halten wir Druck und Überblick.
- Rückführung durchsetzen. Ziel ist, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen - über Einziehung, Adhäsion und, wo nötig, den Zivilweg.
Diskretion ist dabei kein Beiwerk, sondern Voraussetzung: Wer zu früh handelt, warnt den Täter und verliert Beweise. Deshalb steht am Anfang immer das Zuhören - nicht die Anzeige.
Geschädigtenvertretung - kurz erklärt.
Mein Verdacht ist noch vage - soll ich schon zum Anwalt?
Gerade dann. Wenn in den Zahlen etwas nicht stimmt, entscheidet der erste Schritt über alles Weitere. Bevor Sie den Verdächtigen ansprechen oder Unterlagen bewegen, sollten Beweise gesichert und ein Vorgehen festgelegt werden - sonst warnt man den Täter und verliert Beweismittel. Das erste Gespräch ist vertraulich und unverbindlich.
Was bringt mir eine Strafanzeige - bekomme ich mein Geld zurück?
Die Strafanzeige ist der Hebel, nicht das Ziel. Über das Strafverfahren lassen sich Beweise erheben, die Ihnen zivilrechtlich kaum zugänglich wären, und der Staat kann das Vermögen des Täters sichern (Vermögensarrest). Am Ende kann Erlangtes über die Einziehung an den geschädigten Verletzten ausgekehrt werden (§ 459h StPO). Parallel setzen wir zivilrechtliche Ansprüche durch - häufig direkt im Strafverfahren.
Was ist das Adhäsionsverfahren?
Im Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) machen Sie Ihren Schadensersatzanspruch unmittelbar im Strafprozess geltend. Das Strafgericht kann den Täter zugleich zur Zahlung verurteilen - das spart einen gesonderten Zivilprozess und nutzt die im Strafverfahren erhobenen Beweise.
Bekomme ich Einsicht in die Ermittlungsakte?
Als verletztes Unternehmen können Sie sich anwaltlich vertreten lassen und über Ihren Anwalt Akteneinsicht nehmen (§ 406e StPO). So behalten Sie den Überblick über den Stand der Ermittlungen und können Ihre Schritte - Sicherung, Zivilklage, Adhäsion - gezielt darauf abstimmen.
Welche Fälle übernehmen Sie?
Vor allem wirtschaftliche Schädigungen von Unternehmen, Verbänden und Vereinen: Untreue und Unterschlagung durch Mitarbeiter (frisierte Buchhaltung, Griff in die Kasse), Betrug durch Geschäftspartner, Korruption und Kick-backs, Datenabfluss und Geheimnisverrat. Vom mittelständischen Betrieb bis zum Verein.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Wir begleiten Sie durchgehend: vom vertraulichen Erstgespräch über die Beweissicherung und die Strafanzeige bis zur Hauptverhandlung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ein Partner, ein roter Faden - von der ersten Ahnung bis zum Abschluss.
Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Reden wir
vertraulich.
Ein Verdacht, ein konkreter Schaden, ein Mitarbeiter, dem Sie nicht mehr trauen? Sprechen Sie direkt mit dem Partner - diskret und unverbindlich.
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