Haftmandate

Haftbefehl und Untersuchungshaft: sofort handeln.

Festnahme, Haftbefehl, Untersuchungshaft: In den ersten Stunden entscheidet sich viel. Wir übernehmen Haftmandate bundesweit, im Notfall rund um die Uhr, und kämpfen für die Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls.

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Symbolbild: Haftmandat
Haftmandat

Rund um die Uhr
erreichbar.

Haftmandate

Wenn jede Stunde zählt.

Rumpf & Schmidt-Tüshaus ist eine auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierte Kanzlei in Frankfurt am Main, bundesweit tätig. Wir übernehmen Haftmandate bundesweit, vor allem in Wirtschafts-, Steuer- und Zollverfahren, bei Festnahmen am Flughafen und bei Europäischen Haftbefehlen.

Eine Festnahme kommt fast immer überraschend: bei der Durchsuchung am frühen Morgen, bei der Einreise am Flughafen oder auf der Grundlage eines Haftbefehls aus dem Ausland. Der Festgenommene muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (§ 115 StPO). Die Weichen werden in diesen ersten Stunden gestellt.

Die ersten Schritte

Was jetzt zu tun ist.

  • Schweigen. Keine Angaben zur Sache, auch nicht gegenüber Mitgefangenen oder am Telefon.
  • Verteidiger benennen. Sie haben das Recht, sofort einen Verteidiger zu kontaktieren, und einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger Ihrer Wahl.
  • Angehörige benachrichtigen lassen (§ 114c StPO).
  • Unterlagen sichern, die gegen eine Fluchtgefahr sprechen: Wohnsitz, Arbeitsverhältnis, Familie, Vermögen in Deutschland.
Wege aus der Haft

Haftprüfung, Haftbeschwerde, Außervollzugsetzung.

Die Haftprüfung (§ 117 StPO) kann jederzeit beantragt werden und führt auf Antrag zu einer mündlichen Verhandlung. Die Haftbeschwerde (§ 304 StPO) bringt die Sache vor das Beschwerdegericht. Beide zielen auf die Aufhebung des Haftbefehls oder auf seine Außervollzugsetzung gegen Auflagen (§ 116 StPO).

Im Wirtschaftsstrafrecht sind Auflagen oft der realistische Weg: Meldepflichten, Abgabe der Ausweispapiere, eine Sicherheitsleistung oder Kontaktverbote. Entscheidend ist ein durchdachtes Gesamtpaket, das die Haftgründe konkret entkräftet. Dauert die Untersuchungshaft sechs Monate, prüft das Oberlandesgericht, ob sie fortdauern darf (§§ 121, 122 StPO).

Mit Auslandsbezug

Festnahme am Flughafen und Europäischer Haftbefehl.

Viele unserer Haftmandate betreffen ausländische Staatsangehörige oder Haftbefehle aus anderen Staaten. Dafür haben wir eigene Seiten: Festnahme ausländischer Staatsangehöriger und Europäischer Haftbefehl und Auslieferung. Grundlagen zur Untersuchungshaft erklärt unser Ratgeber Untersuchungshaft.

Ihre Ansprechpartner

Drei Partner. Ein Anspruch.

Wo auch immer das Verfahren läuft: Sie sprechen von Anfang an mit dem Partner, der Ihre Verteidigung führt, und er kommt zu den Terminen, auf die es ankommt.

Alexander Rumpf, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Florian Schmidt-Tüshaus, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Häufige Fragen

Haft: kurz beantwortet.

Wann darf Untersuchungshaft angeordnet werden?

Wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen, in der Praxis meist Flucht- oder Verdunkelungsgefahr (§ 112 StPO), und die Haft nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur erwarteten Strafe steht. Im Wirtschaftsstrafrecht wird Fluchtgefahr häufig mit Auslandsbezug, Vermögen im Ausland oder einer hohen Straferwartung begründet.

Wie komme ich aus der Untersuchungshaft heraus?

Über die Haftprüfung (§ 117 StPO), die Haftbeschwerde (§ 304 StPO) oder die Außervollzugsetzung des Haftbefehls gegen Auflagen (§ 116 StPO), etwa Meldeauflagen, Abgabe des Reisepasses oder eine Sicherheitsleistung. Welcher Weg der richtige ist, hängt vom Stand der Ermittlungen ab; ein verfrühter Antrag kann schaden.

Bekomme ich in der Haft einen Pflichtverteidiger?

Ja. Wer einem Gericht zur Entscheidung über Haft vorgeführt wird, hat einen Fall der notwendigen Verteidigung (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO). Sie können einen Verteidiger Ihres Vertrauens benennen (§ 142 Abs. 5 StPO). Tun Sie das früh, bevor das Gericht selbst jemanden auswählt.

Wie lange kann Untersuchungshaft dauern?

Über sechs Monate hinaus nur, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen (§ 121 StPO). Darüber entscheidet das Oberlandesgericht. In Haftsachen gilt ein strenges Beschleunigungsgebot.

Was können Angehörige tun?

Den Verteidiger einschalten, Unterlagen zu Wohnsitz, Arbeit und Familie bereitlegen, die eine Fluchtgefahr entkräften, und nichts zur Sache mit dem Inhaftierten am Telefon oder in Briefen besprechen. Besuche, Briefe und Telefonate können überwacht werden.

Festnahme?

Reden wir
vertraulich.

Ein Angehöriger wurde festgenommen oder ein Haftbefehl droht? Rufen Sie sofort an, im Notfall rund um die Uhr.

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