Florian Schmidt-Tüshaus, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht

Florian
Schmidt-Tüshaus

Medizin-, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht

„Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren entscheiden sich früh - in der Ruhe, mit der man sie führt. Genau da setze ich an.“

Zur Person

Seit 2007 verteidige ich Unternehmen, Organe und Unternehmer - mit einem Blick, der über den Straftatbestand hinausgeht: auf die Folgen für Unternehmen, Vermögen und Zukunft.

„Ein gutes Verfahren beginnt, bevor der erste Vorwurf im Raum steht.“

Ein Schwerpunkt liegt im Medizinstrafrecht, einem Feld, das mir näher ist als den meisten: Ich bin Arztsohn und kenne die Welt der Ärzte, Apotheken und Kliniken von klein auf. Dazu kommen Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Ich begleite Mandate von der internen Aufklärung über die Betriebsprüfung bis zur Hauptverhandlung - strategisch, diskret und mit klarer Linie.

Wer mit mir arbeitet, arbeitet mit dem Partner selbst - von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Florian Schmidt-Tüshaus in den Räumen der Kanzlei
Haltung

Vorsprung durch
Klarheit.

Direkter Kontakt

Reden wir
vertraulich.

Persönlich erreichbar, auch außerhalb der Bürozeiten.

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