Leistung · Medizinstrafrecht

Wenn Ermittler die Praxis betreten.

Eine Durchsuchung in Praxis, MVZ oder Klinik trifft ins Mark - plötzlich stehen Approbation, Ruf und wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Wir verteidigen Ärztinnen und Ärzte, Apotheker und Pflegepersonal bei Vorwürfen wie Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB) und Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB) - diskret, schnell und mit dem Verständnis für eine Welt, die wir kennen.

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Worum es geht

Ein eigenes Strafrecht für ein sensibles System.

Das Gesundheitswesen ist streng reguliert - und ein dankbares Feld für Ermittlungsbehörden. Wo Millionen über komplexe Abrechnungssysteme fließen, entstehen schnell Verdachtsmomente. Häufig geht es um Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB), um Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB), um Untreue (§ 266 StGB) oder um Verstöße im Betäubungsmittel- und Arzneimittelrecht.

Das Tückische: Ein einziger Vorwurf zieht oft mehrere Verfahren nach sich - strafrechtlich, berufsrechtlich und wirtschaftlich zugleich. Approbation, Zulassung, Regressforderungen und Reputation stehen gemeinsam auf dem Spiel. Wer hier nur das Strafverfahren im Blick hat, verliert an anderer Stelle.

Wir verteidigen von der ersten Stunde an mit Blick auf das Ganze - und trennen früh, was tatsächlich ein Verstoß ist von dem, was nur nach einem aussieht.

Warum wir

Wir kennen die Welt, die wir verteidigen.

Florian Schmidt-Tüshaus ist Arztsohn. Er kennt die Sprache, die Abläufe und den Druck im Gesundheitswesen nicht aus Akten, sondern von klein auf. Diese Nähe entscheidet: Sie schafft Vertrauen auf Mandantenseite und Tempo in der Sache, weil Grundlagen nicht erst erklärt werden müssen.

Dazu kommt die volle strafrechtliche Schlagkraft der Kanzlei - von der Durchsuchungssituation bis zur Hauptverhandlung. Sie bekommen keinen Branchenfremden, der sich einarbeitet, sondern einen Verteidiger, der weiß, wovon er spricht.

Ihr Ansprechpartner

Ein Partner. Von der ersten Stunde an.

Florian Schmidt-Tüshaus
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Häufige Fragen

Medizinstrafrecht - kurz erklärt.

Was ist Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen?

Von Abrechnungsbetrug spricht man, wenn gegenüber Krankenkassen oder der Kassenärztlichen Vereinigung Leistungen abgerechnet werden, die nicht, nicht so oder nicht durch die berechtigte Person erbracht wurden. Der Vorwurf richtet sich meist nach § 263 StGB und kann erhebliche Straf- und Regressfolgen haben.

Was bedeuten die §§ 299a und 299b StGB?

Die §§ 299a und 299b StGB stellen Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe - etwa Vorteile für die Zuweisung von Patienten oder die Verordnung bestimmter Produkte. Betroffen sein können Ärzte, Apotheker und weitere Heilberufe sowie ihre Geschäftspartner.

Die Staatsanwaltschaft hat meine Praxis durchsucht - was tun?

Ruhe bewahren, keine Angaben zur Sache machen und nichts unterschreiben, den Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen, Patientenunterlagen und Daten nicht verändern und sofort anwaltlichen Beistand hinzuziehen. Wir sind kurzfristig erreichbar.

Ist meine Approbation in Gefahr?

Ein Strafverfahren kann berufsrechtliche Folgen bis hin zum Ruhen oder Widerruf der Approbation nach sich ziehen. Deshalb verteidigen wir von Anfang an mit Blick auf beide Ebenen - das Strafverfahren und Ihre berufliche Existenz.

Gilt das auch für Apotheker und Pflegedienste?

Ja. Auch Apotheken (etwa bei der Rezept- und BtM-Abrechnung) und Pflegedienste geraten regelmäßig in den Fokus von Ermittlungsbehörden. Die Verteidigungsstrategie unterscheidet sich je nach Berufsgruppe und Abrechnungssystem.

Warum ein Verteidiger mit Nähe zur Medizin?

Wer die Abläufe, die Sprache und den Druck im Gesundheitswesen kennt, verliert keine Zeit mit Grundlagen und erkennt schneller, wo ein Vorwurf trägt und wo nicht. Florian Schmidt-Tüshaus ist Arztsohn und kennt diese Welt von klein auf.

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Im Ernstfall zählt jede Stunde

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