Referendariat im Strafrecht.
Ab dem ersten Tag am Mandat.
Bei uns sortierst du keine Fundstellen für andere. Du arbeitest an echten Fällen, mit echten Mandanten, im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und in der Strafverteidigung. In der Anwaltsstation und in der Wahlstation.
Jetzt bewerben · kanzlei@rstp-rechtsanwaelte.deEchte Arbeit statt Zuarbeit.
Viele Stationen in Kanzleien bestehen aus Recherche, Gutachten für die Schublade und einem Platz in der hinteren Reihe. Bei uns ist es umgekehrt: Du wirst vom ersten Tag an in laufende Mandate eingebunden und bist dort, wo Strafverteidigung tatsächlich passiert.
- Direkt am Mandanten: Du kommunizierst mit den Mandanten, am Telefon, schriftlich und im Gespräch, und führst Besprechungen nach kurzer Einarbeitung auch selbst.
- Deine Strategie zuerst: Für ein Verfahren erarbeitest du zunächst allein, wie wir vorgehen sollten. Dann diskutierst du deinen Vorschlag im Sparring mit uns, und anschließend setzt du ihn um.
- Neue Fälle vorstellen: Geht ein neues Mandat ein, stellst du es uns vor: Sachverhalt, rechtliche Würdigung, Vorschlag für das Vorgehen. Damit trainierst du ganz automatisch, was du im mündlichen Examen brauchst, den Aktenvortrag.
- Schriftsätze, die rausgehen: Was du für die Umsetzung schreibst, geht nach unserer Durchsicht an Staatsanwaltschaft und Gericht.
- Ausbildung durch Partner: Du arbeitest direkt mit den Partnern der Kanzlei, ohne Zwischenebenen. Feedback bekommst du am selben Tag, nicht im Zeugnis.
- Die ganze Breite des Strafrechts: Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Zoll und Außenwirtschaft, Medizinstrafrecht, klassische Verteidigung. Vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Wir nehmen die Anwaltsstation wörtlich.
Das hessische Juristenausbildungsgesetz sagt, was in der Anwaltsstation gelernt werden soll: Rechtssuchenden Rat und Beistand geben, Mandate gerichtlich und außergerichtlich wahrnehmen, Mandantenbesprechungen selbständig durchführen (§ 35 Abs. 2 JAG). Genau so bilden wir aus.
Die Strafprozessordnung geht noch einen Schritt weiter. Nach § 139 StPO kann der gewählte Verteidiger die Verteidigung mit Zustimmung des Mandanten auf eine Referendarin oder einen Referendar übertragen, die seit mindestens einem Jahr und drei Monaten im Vorbereitungsdienst sind. In Hessen erreichst du diese Schwelle im Lauf der Anwaltsstation. Wo es fachlich passt, stehst du dann selbst für den Mandanten auf.
Anwaltsstation und Wahlstation.
Anwaltsstation. In Hessen dauert sie neun Monate und folgt auf Zivil-, Straf- und Verwaltungsstation. Bei uns lernst du in dieser Zeit, wie ein Strafverfahren von der ersten Vorladung oder Durchsuchung bis zum Urteil geführt wird, und du begleitest Verfahren über Monate statt nur einen Ausschnitt.
Wahlstation. Sie dauert in Hessen drei Monate. Wer den Schwerpunkt Strafrecht gewählt hat, ist bei uns richtig: Weil du uns neu eingegangene Fälle vorstellst, übst du den Aktenvortrag der mündlichen Prüfung jede Woche an echten Akten, vor Menschen, die täglich vor Gericht stehen.
Du machst dein Referendariat in einem anderen Bundesland? Sprich uns an. Ob eine Station in Frankfurt möglich ist, richtet sich nach deinem Landesrecht. Wir klären das gern mit dir.
Drei Partner. Kein Großkanzlei-Apparat.
Wer uns schon heute kennt: Unsere wissenschaftlichen Mitarbeiter arbeiten seit dem Studium an echten Fällen mit.
Kurz, unkompliziert, schnell.
Schick uns eine E-Mail an kanzlei@rstp-rechtsanwaelte.de mit
- deinem Lebenslauf,
- dem Zeugnis der ersten Prüfung,
- der Station und dem Zeitraum, in dem sie liegt.
Ein langes Anschreiben brauchen wir nicht. Schreib uns lieber zwei Sätze dazu, warum dich das Strafrecht interessiert. Wir melden uns schnell.
Referendariat bei uns, kurz beantwortet.
Kann ich bei euch die Anwaltsstation machen?
Ja. Wir bilden in der Anwaltsstation aus, die in Hessen neun Monate dauert. Du kannst die ganze Station bei uns verbringen. Wenn du einen Teil woanders machen möchtest, sprich uns an.
Geht auch die Wahlstation?
Ja. Die Wahlstation dauert in Hessen drei Monate. Wer den Schwerpunkt Strafrecht gewählt hat, bereitet sich bei uns zugleich auf den Aktenvortrag in der mündlichen Prüfung vor, und zwar an echten Akten.
Was mache ich konkret?
Du kommunizierst mit den Mandanten und erarbeitest für ihre Verfahren zunächst allein eine Strategie. Die diskutierst du im Sparring mit uns, danach setzt du sie um, auch mit Schriftsätzen, die nach unserer Durchsicht bei Staatsanwaltschaft und Gericht eingehen. Neu eingegangene Fälle stellst du uns vor. Recherche gehört dazu, ist aber nicht der Job.
Hilft mir das für das mündliche Examen?
Ja, ganz direkt. Wer uns einen neuen Fall vorstellt, macht nichts anderes als einen Aktenvortrag: Sachverhalt in wenigen Minuten, rechtliche Würdigung, Vorschlag für das Vorgehen. Bei uns übst du das regelmäßig an echten Akten und bekommst sofort Rückmeldung.
Darf ich als Referendar selbst verteidigen?
Ja, unter den Voraussetzungen von § 139 StPO: Wer seit mindestens einem Jahr und drei Monaten im Vorbereitungsdienst ist, kann die Verteidigung vom gewählten Verteidiger übertragen bekommen, wenn der Mandant zustimmt. In Hessen erreichst du diese Schwelle im Lauf der Anwaltsstation. Wo es fachlich passt, nutzen wir das.
Ich mache mein Referendariat nicht in Hessen. Geht das trotzdem?
Sprich uns an. Ob und wie eine Station in Frankfurt möglich ist, richtet sich nach den Regeln deines Bundeslandes. Wir klären das gern mit dir.
Wie bewerbe ich mich?
Schick uns eine kurze E-Mail an kanzlei@rstp-rechtsanwaelte.de mit Lebenslauf, Zeugnis der ersten Prüfung und dem Zeitraum, in dem die Station liegt. Ein langes Anschreiben brauchen wir nicht. Wir melden uns schnell.
Angaben zu Dauer und Ablauf der Stationen nach dem hessischen Juristenausbildungsrecht; maßgeblich sind die Vorgaben deines Oberlandesgerichts.
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dort, wo sie passiert.
Schick uns Lebenslauf, Examenszeugnis und deinen Stationszeitraum. Wir melden uns schnell.
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