
Florian Schmidt-Tüshaus
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidigung seit 2007
In dieser Zeit habe ich viel lernen und erleben dürfen – Erfahrungen, die mich geprägt, meinen Blick für das Strafrecht geschärft und meine heutige Arbeitsweise geformt haben.
Mein Weg in die Strafverteidigung begann jedoch schon weit früher. Bereits im Studium in Konstanz setzte ich konsequent auf strafrechtliche Schwerpunkte. Auch während meines Referendariats wählte ich gezielt Stationen mit strafrechtlicher Ausrichtung – darunter eine renommierte Strafverteidigerin mit Fokus auf Kapitalstrafsachen und einer der führenden Wirtschaftsstrafrechtler Deutschlands.
Meine ersten beruflichen Schritte als Verteidiger führten mich nach Heidelberg, wo ich zunächst im allgemeinen Strafrecht, später im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig war. Über eine Zwischenstation in München kam ich schließlich 2013 nach Frankfurt am Main, wo ich seither lebe und arbeite.
Hier konnte ich meine Expertise weiter vertiefen – zunächst in der Kanzlei Dr. iur. Felix Dörr & Kollegen, später als Local Partner bei Tsambikakis Rechtsanwälte. Diese Zeit ermöglichte es mir, mich fachlich weiterzuentwickeln und als Strafverteidiger zu profilieren.
Seit der Gründung unserer Kanzlei Rumpf & Schmidt-Tüshaus Part mbB im Jahr 2021 bildet die Verteidigung in medizinstrafrechtlichen Verfahren einen besonderen Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Insbesondere verteidige ich in Fällen mutmaßlicher Exzesstaten im Krankenhaus, die aufgrund ihrer Brisanz häufig mediale Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Diese lässt sich leider nicht immer vermeiden – bestenfalls aber wenig invasiv gestalten.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Steuerstrafrecht. Hier verteidige ich häufig in enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerrechtlern und Beratern, um die Schnittstelle zwischen materiellem Steuerrecht und strafrechtlicher Verteidigung optimal zu nutzen. Diese interdisziplinäre Herangehensweise ermöglicht es, symbiotische Effekte zwischen Steuerrecht und Strafrecht zu erzielen und Mandanten ganzheitlich zu beraten. Ein besonderer Bereich meiner Tätigkeit ist zudem die strafrechtliche Begleitung von Selbstanzeigen, um Mandanten in komplexen steuerrechtlichen Konfliktsituationen strategisch abzusichern.
Zuletzt stellt die strafrechtliche Beratung von Unternehmen in verschiedenen akuten Konfliktsituationen einen weiteren wichtigen Betätigungsschwerpunkt dar. Hier geht es insbesondere um die strategische Begleitung in Ermittlungsverfahren, den Umgang mit behördlichen Maßnahmen sowie die Prävention strafrechtlicher Risiken innerhalb des Unternehmens.
Neben meiner Tätigkeit als Strafverteidiger bin ich als externer, anwaltlicher Ombudsmann für internationale Industrieunternehmen tätig und engagiere mich in verschiedenen Fachverbänden für Strafverteidigung. Zudem publiziere ich in Fachzeitschriften und kommentiere in einem etablierten Kommentar zum Steuerstrafrecht.
Veröffentlichungen:
NZWiSt 2013, 218 ff. – Zur Frage des strafprozessualen Strafklageverbrauchs
NZWiSt 2013, 468 ff. (mit RA Dr. Corsten) – Zur Frage der Untreuestrafbarkeit eines Rechtsanwalts
Wannemacher & Partner, Steuerstrafrecht Handbuch, 6. Auflage 2013 – Täterschaft und Teilnahme
