
Marcel Grosser
Studentischer Mitarbeiter
Ich studiere Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und bereite mich derzeit auf das erste juristische Staatsexamen vor.
Mein besonderes Interesse gilt seit Beginn des Studiums dem Strafrecht – nicht zuletzt wegen seiner unmittelbaren Nähe zu realen Lebenssituationen und den grundlegenden Fragen von Gerechtigkeit, Verantwortung und Freiheit. Dieses Interesse vertiefe ich theoretisch im Schwerpunktbereich der Kriminalwissenschaften und praktisch in meiner Tätigkeit als studentischer Mitarbeiter in der Kanzlei Rumpf & Schmidt-Tüshaus.
Seit 2022 unterstütze ich das Team insbesondere bei Recherchen, der Aktenbearbeitung, allgemeinen administrativen Tätigkeiten und der Ausarbeitung von Schriftsätzen.
Strafverteidigung begreife ich dabei als rechtsstaatlich notwendigen Gegenpol zur Staatsanwaltschaft – nicht nur als Verteidigung Einzelner, sondern als wesentlichen Beitrag zur langfristigen Sicherung eines fairen Strafverfahrens. Die frühen Einblicke in diese verantwortungsvolle Arbeit bestärken mich in meinem Ziel, später selbst als Strafverteidiger tätig zu sein – und ich schätze mich glücklich, dabei schon jetzt von ausgewiesenen Expertinnen und Experten lernen zu dürfen.
Veröffentlichungen:
Soll das bloße Anlegen von Feindeslisten strafbar sein? - § 126a StGB auf dem Prüfstand in: Frankfurt Law Review 2024 (01), S. 38-45