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Niels Hoffmann

Rechtsanwalt | Partner

Seit 1997 berate und vertrete ich Unternehmen und Individualmandanten in allen Bereichen und Instanzen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts – sei es als Betroffene oder Geschädigte im Rahmen von Ermittlungs- und Strafverfahren oder bei internen Aufklärungsmaßnahmen („Internal Investigation“) oder präventiv zur „Compliance“ mit strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Vorschriften.

Neben den klassischen Vermögensdelikten bilden Fälle von Geschäftsgeheimnisverrat, Markenpiraterie, strafbaren Patent- und Urheberrechtsverletzungen einen besonderen Schwerpunkt sowohl meiner Verteidigungstätigkeit als auch meines Engagements für verletzte Rechteinhaber. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Verteidigung von Führungskräften und Unternehmen gegen den Vorwurf von Aufsichtspflichtverletzungen und drohenden Unternehmensgeldbußen wegen des Verdachts von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Unternehmen.

Auch durch ein gezieltes Secondment bei einer internationalen Großbank habe ich besondere Kenntnisse im Bereich der Geldwäscheprävention (AML/ATF) erworben. Im Rahmen meiner vorangehenden Tätigkeit bei einer internationalen Großkanzlei habe ich beraten zu Rechten und Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, Begleitung von Ermittlungs- und Prüfungsverfahren der BaFin und zu GwG-Compliance.

Im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit arbeite ich häufig und gerne mit einem internationalen Netzwerk exzellenter Spezialisten aus angrenzenden Rechtsdisziplinen sowie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie Forensikern (z.B. für e-discovery) zusammen. Soweit der konkrete Fall es ratsam erscheinen lässt, kann daher – auch grenzüberschreitend – ein optimales Team für das bestmögliche Ziel zusammengestellt werden.

Wichtig ist mir auf Basis einer akribischen Analyse der tatsächlichen und rechtlichen Situation, gemeinsam mit dem Mandanten eine individuelle und pragmatische Strategie zu entwickeln, die dann umsichtig, aber engagiert umgesetzt wird.

Seit vielen Jahren bin ich als Dozent für Wirtschaftsstrafrecht und Straftaten mit Bezug zum Arbeitsplatz für die DeutscheAnwaltAkademie und das Landesamt für Aus- und Fortbildung der Polizei NRW tätig und habe als Sachverständiger an der Erstellung des Grünbuchs für Vernehmungstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen mitgewirkt.

Im JUVE Handbuch zählte ich wiederholt zu den häufig empfohlenen Anwälten für Wirtschaftsstrafrecht. In der Ausgabe 2025 von Legal500 werde ich als empfohlener Anwalt im Wirtschaftsstrafrecht benannt.


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