AMLA in Frankfurt: Wer ab 2028 direkt beaufsichtigt wird - und was bis dahin zu tun ist
Sechs Mitgliedstaaten, 50 Millionen Euro Transaktionsvolumen, 20.000 Kunden - an diesen Zahlen entscheidet sich, wer ab 2028 direkt aus Frankfurt beaufsichtigt wird.
Was die AMLA ist - und ab wann sie direkt beaufsichtigt
Die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) ist die neue europäische Geldwäscheaufsicht mit Sitz in Frankfurt. Neben ihrer koordinierenden Rolle übernimmt sie ab 2028 die direkte Aufsicht über eine begrenzte Zahl besonders risikoreicher, grenzüberschreitend tätiger Finanzinstitute.
Nach welchen Kriterien ausgewählt wird
Ob ein Institut unter die direkte Aufsicht fällt, entscheidet sich an Schwellenwerten zur grenzüberschreitenden Tätigkeit und zum Risiko: an der Zahl der Mitgliedstaaten, in denen ein Institut tätig ist, sowie am Transaktions- und Kundenvolumen. Nach dem Konsultationsstand geht es um eine Tätigkeit in mindestens sechs Mitgliedstaaten, ein Transaktionsvolumen von 50 Millionen Euro und rund 20.000 Kunden.
Die technischen Standards, die diese Auswahl steuern, befinden sich derzeit in Konsultation; die Frist läuft bis zum 3. September 2026.
Woran sich die direkte Aufsicht entscheidet
- Tätigkeit in mindestens sechs Mitgliedstaaten.
- Transaktionsvolumen von 50 Millionen Euro.
- Rund 20.000 Kunden.
Was direkte Aufsicht bedeutet
Direkt beaufsichtigte Institute bekommen es unmittelbar mit der AMLA zu tun - mit deren Prüfungen, Auskunftsverlangen und Sanktionsmöglichkeiten. Das ist eine andere Eingriffstiefe als die bisherige nationale Aufsicht.
Was bis 2028 zu tun ist
Zuerst die nüchterne Selbsteinordnung: Nähert sich das eigene Haus den Schwellen, oder liegt es klar darunter? Wer in die Nähe kommt, sollte Sorgfalts-, Melde- und Dokumentationsprozesse frühzeitig gegen die entstehenden Standards spiegeln - das ist Arbeit von Monaten, kein Schalter zum Stichtag.
Die Konsultation als Gestaltungsfenster
Bis zum 3. September lässt sich der Standard noch kommentieren. Wer betroffen sein wird, hat jetzt die seltene Gelegenheit, an den Regeln mitzuschreiben, nach denen er später geprüft wird.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand: August 2026; die Auswahlkriterien beziehen sich auf den Konsultationsentwurf. Maßgeblich ist die endgültige Fassung der technischen Standards.
AMLA und direkte Aufsicht - kurz beantwortet.
Wird jedes Institut direkt von der AMLA beaufsichtigt?
Nein. Direkt beaufsichtigt wird nur eine begrenzte Auswahl grenzüberschreitend tätiger Hochrisiko-Institute; die übrigen bleiben unter nationaler Aufsicht, die die AMLA koordiniert.
Ab wann beginnt die direkte Aufsicht?
Die direkte Aufsicht durch die AMLA beginnt 2028. Die technischen Standards, nach denen ausgewählt und geprüft wird, entstehen bereits jetzt.
Woran entscheidet sich die Auswahl?
An Schwellenwerten zur grenzüberschreitenden Tätigkeit und zum Risiko - etwa an der Zahl der Mitgliedstaaten, in denen ein Institut tätig ist, sowie am Transaktions- und Kundenvolumen. Im Konsultationsstand genannt sind unter anderem eine Tätigkeit in mindestens sechs Mitgliedstaaten, ein Transaktionsvolumen von 50 Millionen Euro und rund 20.000 Kunden.
Was kann ich bis 2028 tun?
Zuerst die nüchterne Selbsteinordnung, dann eine Gap-Analyse der Sorgfalts-, Melde- und Dokumentationsprozesse gegen die entstehenden Standards - und, wo einschlägig, die Nutzung der laufenden Konsultation bis zum 3. September 2026.
