Zollstrafrecht · EPPO · China

EPPO, Zoll und Antidumpingzölle: Die neue Ermittlungswelle bei China-Importen

Erst waren es Solarmodule, heute sind es E-Bikes, Stahl und Aluminium: Die Umgehung europäischer Antidumpingzölle auf Waren aus China ist zu einem der größten Fallkomplexe der Europäischen Staatsanwaltschaft geworden - mit Durchsuchungen quer durch Europa, auch in Deutschland. Für Importeure lohnt der Blick, wie diese Verfahren funktionieren und wo sie sich entscheiden.

Warum plötzlich die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) ist die unabhängige Anklagebehörde der EU. Sie verfolgt Straftaten zulasten der finanziellen Interessen der Union - und genau dazu gehört der Zoll. Denn Zölle, einschließlich der Antidumpingzölle, sind sogenannte traditionelle Eigenmittel der EU: Sie fließen unmittelbar in den europäischen Haushalt. Wer sie hinterzieht, greift den EU-Haushalt an.

Das erklärt den Bedeutungszuwachs: Nach ihrem Tätigkeitsbericht für 2025 entfiel rund ein Achtel der aktiven EPPO-Verfahren auf Zollbetrug - Unterbewertung, Missbrauch von Zollverfahren, Schmuggel und eben die Umgehung von Antidumpingzöllen. Die EPPO ermittelt dabei grenzüberschreitend über ihre Europäischen Delegierten Staatsanwälte; in Deutschland arbeitet sie eng mit der Zollfahndung zusammen. Für Importeure heißt das: Ein Verfahren wird nicht mehr an einer nationalen Grenze haltmachen.

Antidumpingzölle - und wie ihre Umgehung zur Straftat wird

Antidumpingzölle sind Schutzzölle. Die EU erhebt sie, wenn Hersteller aus Drittländern Waren unter Wert in den Binnenmarkt drücken und damit die europäische Industrie schädigen. Die Sätze sind teils drastisch: Bei E-Bikes aus China summieren sich Antidumping- und Ausgleichszölle auf einen erheblichen Teil des Einkaufspreises, bei bestimmten Stahlerzeugnissen lag der zu umgehende Satz in einem EPPO-Fall bei durchschnittlich über 70 Prozent.

Der entscheidende Punkt: Ein Antidumpingzoll ist eine Einfuhrabgabe wie jede andere. Wer ihn durch unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber dem Zoll verkürzt, begeht in aller Regel eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Typische Konstellationen sind die falsche Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur (falsche Warennummer), die Angabe eines Scheinursprungs in einem Drittland (etwa um chinesische Ware „umzudeklarieren") oder die Einfuhr in zerlegter Form, um den auf das Fertigprodukt erhobenen Zoll zu vermeiden. Greifen die europäischen Anti-Umgehungsvorschriften, wird die Abgabe nacherhoben - und strafrechtlich steht die Hinterziehung im Raum.

Von Solarmodulen zu E-Bikes und Stahl: die aktuellen Fälle

Wer diese Verfahren länger begleitet, erkennt ein Muster, das sich mit den Zollsätzen verschiebt. Vor gut zehn Jahren standen Solarmodule aus China im Zentrum - nach Einführung hoher Antidumpingzölle wurde massenhaft über Drittländer umgeleitet und umdeklariert. Heute hat sich der Schwerpunkt verlagert:

  • E-Bikes (Operation „Pedelecs", Mai 2025): Die EPPO in Porto führt ein Verfahren, in dem eine Gesellschaft seit 2020 chinesische E-Bikes zerlegt einführte, um den Antidumpingzoll auf fertige Räder zu umgehen; die Ware wurde in der EU montiert und an Händler in Belgien, Deutschland und den Niederlanden zurückverkauft. Der geschätzte Schaden liegt bei rund 2,25 Mio. Euro. An den sechzehn Durchsuchungen war auch das deutsche Zollfahndungsamt München beteiligt.
  • E-Bikes (Mailand, Freezing-Order): In einem italienischen Verfahren soll eine Firma zwischen 2019 und 2022 durch zerlegte Einfuhr Antidumping- und Einfuhrabgaben sowie Einfuhrumsatzsteuer von über 9,8 Mio. Euro verkürzt haben; ein Vermögensarrest über rund 5 Mio. Euro wurde vollstreckt.
  • Stahl: In einem weiteren Komplex wurden schwere Bleche aus China unter falscher Warennummer eingeführt, um einen Antidumpingzoll von durchschnittlich rund 73 Prozent zu vermeiden.

Hinzu kommen großangelegte Sammelverfahren gegen unterbewertete China-Importe (Textilien, Schuhe, E-Scooter, Elektronik), bei denen die EPPO Schäden in dreistelliger Millionenhöhe annimmt. Die Botschaft ist klar: Der Zoll und die EPPO sehen sehr genau hin - und sie haben die technischen Mittel dazu.

Typische Umgehungsmuster

Woran die Ermittler ansetzen

  • Zerlegte Einfuhr (Montagevorgänge in der EU), um den Zoll auf das Fertigprodukt zu vermeiden.
  • Scheinursprung - Umleitung und Umdeklaration über Drittländer.
  • Falsche Warennummer in der Kombinierten Nomenklatur.
  • Unterbewertung - zu niedrig angesetzte Zollwerte.
  • Auffällige Waren- und Zahlungsströme, abgeglichen mit Fracht-, Logistik- und Bankdaten.

Die deutschen Straftatbestände

Materiell laufen diese Verfahren in Deutschland über die Abgabenordnung. Im Zentrum steht die Steuerhinterziehung (§ 370 AO) - die Verkürzung von Einfuhrabgaben durch unrichtige Angaben. Daneben kommen der Bannbruch (§ 372 AO) und vor allem der gewerbs- oder bandenmäßige Schmuggel (§ 373 AO) in Betracht, der als Qualifikation deutlich höhere Strafen vorsieht. Neben die Strafe tritt die Nacherhebung der Abgaben und regelmäßig die Einziehung - die wirtschaftliche Dimension ist oft die eigentlich bedrohliche.

Wichtig für die Einordnung: Nicht jede zu niedrig gezahlte Abgabe ist eine vorsätzliche Hinterziehung. Fehlt der Vorsatz, bleibt häufig nur die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) - eine Ordnungswidrigkeit - oder es bleibt straf- und bußgeldfrei.

Verteidigung: wo diese Fälle kippen

Antidumping- und Zollstrafverfahren sind kein Massengeschäft, sondern Spezialmaterie. Genau darin liegt die Chance der Verteidigung - sie setzt an technischen Stellen an, die pauschale Ermittlungen oft nicht sauber durchdringen:

Einreihung. Ist die vorgeworfene Warennummer wirklich richtig? Die Tarifierung entscheidet über das Ob und die Höhe des Antidumpingzolls - und ist häufig streitig.

Ursprung. Wurde in einem Drittland eine ausreichende Be- oder Verarbeitung vorgenommen, kann ein legaler nichtpräferenzieller Ursprung entstehen. Die Grenze zwischen zulässiger Wertschöpfung und unzulässiger Umgehung ist eine Rechtsfrage - kein Automatismus.

Subjektiver Tatbestand. § 370 AO verlangt Vorsatz. Wer sich auf eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA), eine verbindliche Ursprungsauskunft oder fundierte fachliche Beratung gestützt hat, handelt regelmäßig nicht vorsätzlich. Solche Vertrauens- und Sorgfaltspunkte sind oft der Hebel, der ein Verfahren zum Kippen bringt.

Verhältnismäßigkeit der Einziehung. Auch wenn ein Verstoß feststeht, ist die Höhe der Nacherhebung und Einziehung angreifbar - mit fundierten zoll- und strafrechtlichen Argumenten.

Der rote Faden all dieser Fälle: Sie klingen nach eindeutigem Betrug, sind es aber selten. Zwischen einer legalen Importstruktur und einer strafbaren Umgehung liegen technische Fragen, die man kennen und früh richtig beantworten muss. Wer erst reagiert, wenn die Zollfahndung vor der Tür steht, verschenkt genau die Phase, in der sich am meisten bewegen lässt.

Aktueller Anlassfall: Zu den neuen EU-Antidumpingzöllen auf China-Reifen und dem Transshipment-Risiko siehe „Antidumpingzölle auf Reifen aus China (bis 45,3 %)".

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand: Juli 2026. Genannte Verfahren beruhen auf öffentlichen Mitteilungen der EPPO; für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Alexander Rumpf, Fachanwalt für Strafrecht
Über den Autor
Partner · Fachanwalt für Strafrecht · China Desk

Alexander Rumpf verteidigt im Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrecht mit einem Schwerpunkt bei Antidumpingzöllen und China-Importen - von den frühen Solarmodul-Verfahren bis zu den heutigen E-Bike- und Stahlfällen.

Häufige Fragen

EPPO, Zoll und Antidumping - kurz beantwortet.

Warum ermittelt die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) bei Zollsachen?

Zölle - einschließlich Antidumpingzölle - sind sogenannte traditionelle Eigenmittel der EU und fließen in den EU-Haushalt. Wer sie hinterzieht, schädigt die finanziellen Interessen der Union. Genau dafür ist die EPPO zuständig. Sie ermittelt grenzüberschreitend über eigene Europäische Delegierte Staatsanwälte, in Deutschland Hand in Hand mit der Zollfahndung.

Wie wird aus der Umgehung eines Antidumpingzolls eine Straftat?

Antidumpingzölle sind Einfuhrabgaben. Werden sie durch unrichtige Angaben gegenüber dem Zoll verkürzt - etwa durch falsche Warennummer, falschen Ursprung oder die Einfuhr in zerlegter Form -, liegt regelmäßig eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO vor. Je nach Ausgestaltung kommen Bannbruch (§ 372 AO) und gewerbs- oder bandenmäßiger Schmuggel (§ 373 AO) in Betracht.

Welche Waren stehen aktuell im Fokus?

Derzeit vor allem E-Bikes und Fahrräder, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse, Textilien, Keramikfliesen und Elektronik aus China. Historisch waren es unter anderem Solarmodule. Die EPPO nennt Zollbetrug - insbesondere Unterbewertung, Missbrauch von Zollverfahren und Antidumping-Umgehung - als einen ihrer größten Fallkomplexe.

Was bedeutet die „zerlegte Einfuhr" bei E-Bikes?

In mehreren EPPO-Verfahren wurden vollständige chinesische E-Bikes in Einzelteilen und getrennten Sendungen eingeführt und erst in der EU montiert, um den auf fertige E-Bikes erhobenen Antidumpingzoll zu vermeiden. Werden solche Sendungen bewusst falsch deklariert, greifen die Anti-Umgehungsvorschriften - und strafrechtlich der Vorwurf der Hinterziehung.

Ich habe mich auf eine Zolltarifauskunft verlassen - bin ich geschützt?

Häufig ja. Wer sich auf eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA), eine verbindliche Ursprungsauskunft oder qualifizierte Beratung gestützt hat, dem fehlt regelmäßig der Vorsatz. Dann kommt allenfalls eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) als Ordnungswidrigkeit in Betracht - oder gar keine Ahndung. Solche Entlastungspunkte gehören früh in die Akte.

Wann sollte ich einen Verteidiger einschalten?

So früh wie möglich - schon bei der ersten Prüfungsanfrage, einer Zollnachforderung oder einer Durchsuchung durch die Zollfahndung. Antidumping- und Zollstrafverfahren sind fachlich anspruchsvoll (Einreihung, Ursprung, Anti-Umgehung); wer die technischen Weichen früh richtig stellt, kann den Vorwurf oft schon im Ermittlungsverfahren entkräften.

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