Zoll, Schmuggel, Einfuhrabgaben.
Ein falscher Zollwert, eine unrichtige Ursprungsangabe, eine nicht angemeldete Ware - und aus einem Routineimport wird ein Strafverfahren. Ich verteidige Unternehmen und Verantwortliche bei Zollstraftaten und Schmuggel: von der Hinterziehung von Einfuhrabgaben (§ 370 AO) bis zum gewerbsmäßigen Schmuggel (§ 373 AO). Schnell erreichbar, wenn die Zollfahndung vor der Tür steht.
Vertraulich anrufen · +49 69 24746870Wenn der Import zum Ermittlungsverfahren wird.
Durchsuchung durch die Zollfahndung
Das Zollfahndungsamt steht vor der Tür - im Betrieb oder privat. Wir übernehmen sofort.
Antidumpingzoll-Vorwurf
Einfuhrabgaben verkürzt durch falsche Ursprungs-, Wert- oder Tarifangaben (§ 370 AO) - unser Kernfeld.
Vorwurf des Schmuggels
Gewerbsmäßiger Schmuggel (§ 373 AO), Bannbruch (§ 372 AO) - deutlich höhere Strafrahmen.
Einfuhrumsatzsteuer und Nachforderungen
Parallel drohende Nachforderungen von Zoll und EUSt, dazu Zinsen und Einziehung.
Sanktions- und Ausfuhrbezug
Zoll und Außenwirtschaft greifen ineinander - wir denken beides zusammen.
Waren aus und nach China
Importstrukturen mit China-Bezug - mit kulturellem Verständnis und Erfahrung verteidigt.
Wo Ware über die Grenze geht, schaut der Zoll genau hin.
Das Zollstrafrecht ist Teil des Steuerstrafrechts - und in der Praxis ein eigenes, hartes Feld. Die Zollfahndung ermittelt mit erheblichen Befugnissen, und die Vorwürfe wiegen schwer: Es geht um die Hinterziehung von Einfuhrabgaben (§ 370 AO), um gewerbsmäßigen Schmuggel (§ 373 AO) und um Bannbruch (§ 372 AO). Oft entscheidet die Abgrenzung zwischen einfacher Hinterziehung und Schmuggel über Jahre Freiheitsstrafe.
Hinzu kommt die wirtschaftliche Seite: Nachforderungen von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, Zinsen, die Einziehung von Taterträgen und Verbandsgeldbußen gegen das Unternehmen. Wer nur das Strafverfahren sieht, übersieht die Rechnung, die danach kommt.
Häufig hängt das Zollstrafrecht eng mit dem Außenwirtschaftsstrafrecht und Sanktionen zusammen - etwa bei Umgehungsgeschäften und Drittlandslieferungen. Wir verteidigen beide Felder aus einer Hand.
Importe aus China? Wir kennen das Terrain.
Ein großer Teil der Zollverfahren betrifft Warenströme aus und nach China. Ich verteidige seit Jahren Mandanten und chinesisch geführte Unternehmen in Deutschland - und verstehe nicht nur die rechtlichen, sondern auch die kulturellen und kommunikativen Besonderheiten. Das spart in der Krise Zeit und verhindert Missverständnisse mit den Behörden.
Mein Schwerpunkt liegt dabei auf Antidumpingzöllen: Ich habe früher zahlreiche Verfahren zur Umgehung der Antidumpingzölle auf chinesische Solarmodule verteidigt - heute geht es um dieselbe Materie bei E-Bikes, Stahl und weiteren Warengruppen, zunehmend geführt von der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO).
Ratgeber: EPPO, Zoll und Antidumpingzölle bei China-Importen →
Mehr zu Alexander Rumpf und dem China Desk →
Zoll und Schmuggel - kurz erklärt.
Was zählt zu den Zollstraftaten?
Zu den Zollstraftaten gehören insbesondere die Hinterziehung von Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) nach § 370 AO, der gewerbsmäßige oder gewaltsame Schmuggel nach § 373 AO sowie der Bannbruch nach § 372 AO. Häufig geht es um Falschanmeldungen, unrichtige Zollwerte oder Ursprungsangaben.
Was ist der Unterschied zwischen Schmuggel und Steuerhinterziehung?
Die Hinterziehung von Einfuhrabgaben (§ 370 AO) ist der Grundtatbestand. Kommen erschwerende Umstände wie Gewerbsmäßigkeit hinzu, greift der Schmuggeltatbestand des § 373 AO mit deutlich höherem Strafrahmen. Die Abgrenzung entscheidet oft über das Strafmaß - und ist ein zentraler Ansatzpunkt der Verteidigung.
Die Zollfahndung hat durchsucht - was tun?
Ruhe bewahren, keine Angaben zur Sache machen und nichts unterschreiben, den Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen, keine Unterlagen oder Daten verändern und sofort anwaltlichen Beistand hinzuziehen. Wir sind kurzfristig erreichbar.
Drohen neben Strafe auch Nachforderungen?
Ja. Neben dem Strafverfahren stehen häufig erhebliche Nachforderungen von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer im Raum, dazu die Einziehung von Taterträgen und Verbandsgeldbußen gegen das Unternehmen. Strafe und Geld müssen zusammen gedacht werden.
Sind Geschäftsführer und Mitarbeiter persönlich betroffen?
Ja. Strafrechtlich verantwortlich sind natürliche Personen - Geschäftsführung, Zoll- und Importverantwortliche, im Einzelfall Mitarbeiter. Das Unternehmen kann zusätzlich über Verbandsgeldbußen belangt werden.
Sie haben einen China-Desk - was heißt das für Importfälle?
Viele Zollverfahren betreffen Warenströme aus und nach China. Wir verteidigen seit Jahren Mandanten mit chinesischem Bezug und verstehen sowohl die rechtlichen als auch die kulturellen Besonderheiten - das beschleunigt die Verteidigung und vermeidet Missverständnisse.
Was hat es mit Antidumpingzöllen auf China-Waren auf sich?
Antidumpingzölle sind Einfuhrabgaben; wird ihre Zahlung durch falsche Warennummer, Scheinursprung oder zerlegte Einfuhr umgangen, steht regelmäßig eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO im Raum. Wir verteidigen dieses Feld seit den frühen Solarmodul-Verfahren und heute bei E-Bikes, Stahl und weiteren Warengruppen - auch in Verfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO).
Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
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