Ratgeber · §§ 407 ff. StPO

Strafbefehl - die Verurteilung ohne Verhandlung

Ein Strafbefehl setzt eine Strafe fest, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kommt. Das wirkt bequem, ist aber eine Verurteilung - mit allen Folgen, wenn er rechtskräftig wird. Sie haben zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Ob Sie ihn hinnehmen oder Einspruch einlegen, will genau geprüft sein: Manchmal ist der Strafbefehl die diskrete Lösung, manchmal ein Angebot, das man nicht annehmen sollte.

Was ein Strafbefehl ist

Der Strafbefehl ist ein schriftliches, vereinfachtes Verfahren für Vergehen (§ 407 StPO). Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlässt das Gericht ohne Hauptverhandlung einen Strafbefehl, der eine Rechtsfolge festsetzt - meist eine Geldstrafe, in bestimmten Fällen auch eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe. Der Beschuldigte wird nicht gehört; er erfährt vom Vorwurf und der Strafe erst mit der Zustellung.

Wirkung und Folgen

Wird kein Einspruch eingelegt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich - er ist eine Verurteilung. Je nach Höhe der Strafe kann daraus eine Eintragung im Führungszeugnis folgen; berufsrechtliche, aufenthaltsrechtliche oder gewerberechtliche Nebenfolgen sind möglich. Deshalb ist der Strafbefehl nichts, was man ungeprüft hinnehmen sollte, nur weil eine Hauptverhandlung erspart bleibt.

Nach der Zustellung

Zwei Wochen, die zählen.

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch.
  2. Nicht vorschnell zahlen - die Zahlung kann als Verzicht wirken.
  3. Akteneinsicht nehmen, bevor über den Einspruch entschieden wird.
  4. Folgen prüfen: Führungszeugnis, Beruf, Aufenthalt, Gewerbe.

Der Einspruch

Gegen den Strafbefehl können Sie binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 410 StPO). Dann kommt es doch zur Hauptverhandlung - oder das Verfahren nimmt einen anderen Weg, etwa eine Einstellung. Der Einspruch lässt sich auch auf einzelne Punkte beschränken, etwa auf die Höhe der Tagessätze. Das ist ein feines Instrument: Man kann den Strafbefehl im Kern akzeptieren und nur die Rechtsfolge angreifen.

Hinnehmen oder angreifen?

Die Entscheidung ist eine Abwägung. Für die Hinnahme spricht die Diskretion: kein öffentlicher Termin, schnelle Erledigung. Dagegen sprechen ein zu hoher Strafausspruch, eine drohende Eintragung ins Führungszeugnis oder ein Vorwurf, der schlicht nicht zutrifft. Nach Akteneinsicht lässt sich einschätzen, ob der Einspruch mehr Chancen als Risiken birgt - und ob eine Beschränkung auf die Rechtsfolge der klügere Weg ist.

Gesetzliche Grundlagen

Das Strafbefehlsverfahren ist in der Strafprozessordnung geregelt:

  • § 407 StPO: Zulässigkeit und Inhalt des Strafbefehls im schriftlichen Verfahren.
  • § 410 StPO: Einspruch binnen zwei Wochen, mögliche Beschränkung des Einspruchs und Gleichstellung des rechtskräftigen Strafbefehls mit einem Urteil.

Dieser Beitrag erklärt Recht und Verfahren und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand: September 2026. Die konkrete Bewertung hängt stets von den Umständen Ihres Falls ab.

Alexander Rumpf, Fachanwalt für Strafrecht
Über den Autor
Partner · Fachanwalt für Strafrecht

Alexander Rumpf prüft Strafbefehle vor Ablauf der Einspruchsfrist - und trennt die Fälle, in denen man ihn hinnimmt, von denen, in denen man ihn angreift.

Häufige Fragen

Strafbefehl - kurz beantwortet.

Ist ein Strafbefehl eine Verurteilung?

Ja, sobald er rechtskräftig ist. Wird innerhalb der Frist kein Einspruch eingelegt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich - mit möglichen Folgen für das Führungszeugnis und weiteren Nebenfolgen.

Wie lange habe ich für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung. Innerhalb dieser Frist können Sie Einspruch einlegen (§ 410 StPO). Wird die Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Der Einspruch lässt sich fristwahrend einlegen und später begründen.

Kann ich nur die Höhe der Strafe angreifen?

Ja. Der Einspruch kann auf einzelne Beschwerdepunkte beschränkt werden, etwa auf die Zahl oder Höhe der Tagessätze. So lässt sich der Schuldvorwurf akzeptieren und nur die Rechtsfolge überprüfen.

Sollte ich einfach zahlen?

Nicht ohne Prüfung. Eine vorschnelle Zahlung kann als Verzicht auf den Einspruch wirken. Sinnvoll ist, zunächst Akteneinsicht zu nehmen und die Folgen zu prüfen, bevor die Frist abläuft.

Die Frist läuft

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