Tätigkeitsbereich

Wirtschaftsstrafrecht in Frankfurt.

Rumpf & Schmidt-Tüshaus ist eine auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierte Kanzlei in Frankfurt am Main. Wenn gegen ein Unternehmen oder seine Verantwortlichen ermittelt wird, steht mehr auf dem Spiel als eine Strafe: Ruf, Handlungsfähigkeit, Existenz. Wir verteidigen Unternehmen, Organe und Führungskräfte in Frankfurt am Main und bundesweit in komplexen Wirtschaftsverfahren, von der Durchsuchung bis zur Hauptverhandlung, persönlich geführt und mit dem Blick für die wirtschaftlichen Folgen.

Vertraulich anrufen · +49 69 24746870
Worum es geht

Ein Feld, viele Fronten.

Das Wirtschaftsstrafrecht ist kein abgegrenzter Paragraf, sondern ein Geflecht: Untreue (§ 266 StGB), Betrug und Subventionsbetrug (§§ 263, 264 StGB), Korruptionsdelikte, Bilanz- und Insolvenzstraftaten, dazu das Außenwirtschafts-, Zoll- und Steuerstrafrecht. Fast immer greifen Straf-, Gesellschafts- und Steuerrecht ineinander, und fast immer geht es zugleich um erhebliche Vermögenswerte.

Gute Verteidigung denkt diese Ebenen von Anfang an zusammen: das Strafverfahren, die drohende Einziehung und die Folgen für das Unternehmen. Und sie beginnt früh, dort, wo sich die Erzählung der Ermittler noch formen lässt.

Wirtschaftsstrafrecht in Frankfurt

Verteidigung am Finanzplatz.

Frankfurt ist für Wirtschaftsstrafsachen kein gewöhnlicher Standort. Hier arbeiten die Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die Generalstaatsanwaltschaft mit ihren überregionalen Zentralstellen und die Wirtschaftsstrafkammern des Landgerichts Frankfurt (§ 74c GVG), vor denen die großen Verfahren verhandelt werden. Dazu kommt die europäische Ebene: Frankfurt ist einer von fünf deutschen Standorten der Europäischen Staatsanwaltschaft, die bei Subventionsbetrug, grenzüberschreitendem Umsatzsteuerbetrug und Zolldelikten zulasten des EU-Haushalts ermittelt.

Als Finanzplatz bündelt Frankfurt außerdem die Aufsicht. Die BaFin hat hier einen ihrer beiden Dienstsitze, die Europäische Zentralbank und die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA haben hier ihren Sitz. Für Banken, Finanzdienstleister und ihre Führungskräfte liegen aufsichtsrechtliche Prüfung und strafrechtliche Ermittlung deshalb oft nah beieinander. Über den Flughafen, das größte Frachtdrehkreuz Europas, kommen Zoll- und Außenwirtschaftsverfahren hinzu.

Wir verteidigen seit vielen Jahren vor diesen Behörden und Gerichten und kennen ihre Abläufe. Das ersetzt keine Strategie, aber es verkürzt Wege: bei der Durchsuchung, bei der Akteneinsicht und im Gespräch mit der Staatsanwaltschaft, lange bevor eine Anklage geschrieben ist. Wird ein Verfahren an einem anderen Ort geführt, verteidigen wir dort ebenso.

Aus der Praxis: Alexander Rumpf hat unter anderem Banker und Rechtsanwälte im Cum-Ex-Komplex, mehrere Beschuldigte und einen Händlerverband im Dieselskandal sowie den chinesischen Geschäftsführer im Verfahren um den Flughafen Frankfurt-Hahn verteidigt. Mehr dazu im Profil von Alexander Rumpf. In der 2027 Edition von Best Law Firms™ – Germany ist die Kanzlei im Regional Tier 1 in Hessen für Strafverteidigung (Criminal Defense) ausgezeichnet, siehe Auszeichnungen.

Die Vorwürfe

Was Ermittler Unternehmen und Führungskräften vorwerfen.

Wirtschaftsstrafrecht in Frankfurt umfasst eine Reihe von Tatbeständen, die immer wieder auftauchen. Die wichtigsten, mit unseren ausführlichen Erläuterungen:

Der Ablauf

So verläuft ein Wirtschaftsstrafverfahren in Frankfurt.

  1. Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO): Auslöser sind Strafanzeigen, Hinweise von Mitarbeitern oder Wettbewerbern, Mitteilungen von Banken, BaFin oder Finanzverwaltung. Mehr dazu unter Anfangsverdacht.
  2. Durchsuchung und Beschlagnahme (§§ 94, 102, 103 StPO), oft gleichzeitig in Geschäftsräumen und Privatwohnungen. Was in den ersten Minuten zählt, steht im Ratgeber zur Durchsuchung von Geschäftsräumen.
  3. Vermögensarrest (§ 111e StPO): Konten und Vermögen werden gesichert, damit eine spätere Einziehung möglich ist. Siehe Vermögensarrest einfach erklärt.
  4. Vernehmungen: Beschuldigte müssen nicht aussagen, Zeugen schon. Für Mitarbeitende, die sich belasten könnten, gibt es den Zeugenbeistand.
  5. Akteneinsicht (§ 147 StPO): erst mit der Akte lässt sich eine belastbare Verteidigung aufbauen. Mehr unter Akteneinsicht.
  6. Abschluss: Einstellung mangels Tatverdachts, Einstellung gegen Auflage, Strafbefehl oder Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt.

Viele Wirtschaftsstrafverfahren werden im Ermittlungsverfahren entschieden, lange bevor ein Gericht sie zu sehen bekommt. Deshalb setzt unsere Verteidigung dort an.

Unternehmen im Visier

Wenn das Unternehmen selbst betroffen ist.

Ein Unternehmen kann in Deutschland nicht bestraft werden. Es kann aber eine Geldbuße treffen, wenn eine Leitungsperson eine Straftat begangen oder Aufsichtspflichten verletzt hat (§§ 30, 130 OWiG). Hinzu kommt die Einziehung von Taterträgen beim Unternehmen (§ 73b StGB) sowie der Eintrag ins Wettbewerbsregister mit dem Risiko, von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen zu werden.

Für das Unternehmen geht es deshalb um mehr als die Verteidigung einzelner Personen: um eine abgestimmte Linie zwischen Unternehmen, Organen und Mitarbeitenden, um interne Untersuchungen, die vor Gericht Bestand haben, und um eine Compliance-Organisation, die künftige Vorwürfe verhindert und im laufenden Verfahren entlasten kann.

Unsere Arbeitsweise

Wie wir im Wirtschaftsstrafrecht verteidigen.

  • Früh: Wir setzen im Ermittlungsverfahren an, oft schon vor der ersten Vernehmung, und sprechen frühzeitig mit der Staatsanwaltschaft.
  • Persönlich: Jedes Mandat führt ein Partner selbst, vom ersten Anruf bis zum Abschluss.
  • Gesamthaft: Strafverfahren, Steuer, Aufsicht, Zivilansprüche und Öffentlichkeit hängen zusammen. Wir führen sie mit einer abgestimmten Linie.
  • International: Wir verteidigen auf Deutsch und Englisch und über unseren China Desk auch für chinesische Unternehmen und Führungskräfte.
  • Erreichbar: Bürozeiten Montag bis Freitag von 8 bis 21 Uhr, im Notfall bei Durchsuchung oder Festnahme rund um die Uhr.
Ihre Ansprechpartner

Drei Partner. Ein Anspruch.

Die Schwerpunkte sind gesetzt, aber am Ende führt jeder von uns diese Verfahren, wenn es bei seinen Mandanten darauf ankommt. Sie sprechen immer mit einem Partner, nicht mit einem Apparat.

Alexander Rumpf, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Florian Schmidt-Tüshaus, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Häufige Fragen

Wirtschaftsstrafrecht, kurz erklärt.

Was gehört zum Wirtschaftsstrafrecht?

Zum Wirtschaftsstrafrecht zählen unter anderem Untreue (§ 266 StGB), Betrug und Subventionsbetrug (§§ 263, 264 StGB), Korruptionsdelikte, Bilanz- und Insolvenzstraftaten sowie das Außenwirtschafts-, Zoll- und Steuerstrafrecht. Kennzeichnend ist der Bezug zu unternehmerischem Handeln und die enge Verzahnung von Straf-, Gesellschafts- und Steuerrecht.

Wer ist von Wirtschaftsstrafverfahren betroffen?

Betroffen sind vor allem Geschäftsführer, Vorstände, leitende Angestellte und Unternehmen selbst. Häufig beginnt ein Verfahren mit einer Durchsuchung, einer Vorladung oder der Nachricht, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Wo werden Wirtschaftsstrafverfahren in Frankfurt verhandelt?

Angeklagt wird in Frankfurt in der Regel von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, deren Wirtschaftsabteilungen die Verfahren führen. Größere Wirtschaftsstrafsachen verhandeln die spezialisierten Wirtschaftsstrafkammern des Landgerichts Frankfurt (§ 74c GVG). Geht es um Schäden zulasten des EU-Haushalts, kann die Europäische Staatsanwaltschaft zuständig sein, die in Frankfurt einen ihrer fünf deutschen Standorte hat.

Ab wann sollte ich einen Verteidiger einschalten?

So früh wie möglich, idealerweise beim ersten Anzeichen eines Ermittlungsverfahrens, bei einer Durchsuchung oder einer Vorladung. Die Weichen für den Ausgang werden meist im Ermittlungsverfahren gestellt, nicht erst in der Hauptverhandlung.

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Weiterführend: Mehr zur Strafverteidigung in Frankfurt am Main.

Direkter Kontakt

Reden wir
vertraulich.

Durchsuchung, Vorladung oder ein Ermittlungsverfahren gegen Ihr Unternehmen? Sprechen Sie direkt mit dem Partner.

Vertraulich anrufen · +49 69 24746870
Passender Praxisleitfaden · PDF
Durchsuchung im Unternehmen

Der Leitfaden für die ersten Stunden, Sofortmaßnahmen, Rechte und Rollen, der Umgang mit Handys und Passwörtern und die Nummer für den Ernstfall.

Kostenlos herunterladen Alle Praxisleitfäden →