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17. Juli 2025

Steuerhinterziehung bei Influencern: Warum jetzt viele handeln sollten, bevor es zu spät ist

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Aktuelle Entwicklung: Influencer im Visier der Steuerfahnder

Am 15. Juli 2025 hat das LBF NRW (Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen) eine brisante Pressemitteilung veröffentlicht:

Die Behörde ermittelt derzeit in rund 200 Verfahren gegen Influencer. Der Verdacht: systematische Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang. Ein umfangreiches Datenpaket mit 6.000 Social-Media-Accounts weist nach Ansicht der Ermittler auf ein Steuerstrafvolumen von rund 300 Millionen Euro hin.

Das LBF NRW ist seit dem 1. Januar 2025 landesweit für die Bekämpfung von Steuerbetrug, Geldwäsche und Cybercrime zuständig. Über 1.200 Experten arbeiten dort. Speziell für den Bereich Social Media wurde ein eigenes „Influencer-Team“ eingerichtet. Ziel: Einnahmen, Werbepartnerschaften und Briefkastenstrukturen systematisch aufdecken. Nordrhein-Westfalen geht hier voran – andere Bundesländer bereiten ähnliche Maßnahmen bereits vor.

Die Botschaft ist klar: Steuerhinterziehung im Bereich Social Media wird künftig systematisch verfolgt.

Warum viele Influencer das Risiko unterschätzen

Viele Influencer fühlen sich von solchen Nachrichten nicht angesprochen. „Ich habe doch gar nicht so viel verdient“ oder „Das war nur ein Hobby“ sind typische Reaktionen. Doch genau das ist gefährlich. Denn Steuerhinterziehung beginnt nicht erst bei Millionenbeträgen. Auch kleinere Summen, unbewusst verschwiegene Einnahmen oder falsch deklarierte Tätigkeiten können strafbar sein.

Häufig fehlt schlicht das Bewusstsein dafür, wie schnell steuerstrafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Besonders in der kreativen Branche Social Media sind die Übergänge fließend – aus dem „Hobby“ wird schnell ein steuerlich relevantes Gewerbe. Die Behörden wissen das längst.

Typische Fehler, die strafrechtlich relevant sein können

Hier finden Sie typische Fallkonstellationen, in denen Influencer – häufig ohne böse Absicht – Steuerhinterziehung begehen können:

1. Versteckte oder vergessene Einnahmen aus Kooperationen

Ob Instagram-Story, YouTube-Video oder TikTok-Clip: Wer Geld für Postings erhält, muss diese Einnahmen vollständig versteuern. Häufig werden kleinere Beträge „übersehen“ – rechtlich macht das keinen Unterschied. Auch einmalige Kooperationen sind relevant.

Rechtslage: Jede Einnahme, egal wie gering, ist steuerpflichtig.

2. Gratisprodukte, Einladungen und Reisen – steuerpflichtige Sachzuwendungen

Produkte, Reisen oder Einladungen zu Events gelten als geldwerter Vorteil. Wer sie im Rahmen seiner Tätigkeit annimmt, muss sie als Einnahme ansetzen. Viele Influencer kennen diese Pflicht nicht – oder ignorieren sie.

Rechtslage: Der Marktwert der Zuwendung zählt als Einnahme.

3. Auslandswohnsitz nur auf dem Papier (Briefkastenlösungen)

Beliebter Irrglaube: Wer sich in Dubai oder Zypern meldet, zahlt keine Steuern mehr in Deutschland. Tatsächlich entscheidet der Lebensmittelpunkt – wo wohnt man überwiegend, wo arbeitet man, wo lebt Familie und Freundeskreis.

Rechtslage: Steuerpflicht richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen, nicht nach einer Adresse im Ausland.

4. Kein Gewerbe angemeldet, „nur ein Hobby“

Viele kleinere Creator melden kein Gewerbe an und gehen davon aus, dass gelegentliche Kooperationen nicht steuerpflichtig sind. Das ist falsch: Regelmäßige, auf Einnahmen gerichtete Tätigkeit ist gewerblich.

Rechtslage: Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer können anfallen.

5. Vergessene Einnahmequellen: Affiliate, Plattformen, Streams

Einnahmen über Affiliate-Links, YouTube, Twitch, OnlyFans oder Patreon geraten schnell aus dem Blick – sie sind aber voll steuerpflichtig. Auch Zahlungen aus dem Ausland sind relevant.

Rechtslage: Sämtliche Einnahmen sind zu erklären, auch bei ausländischen Plattformen.

6. Kryptowährungen, NFTs & digitale Assets

Einnahmen in Kryptowährungen oder NFTs sind kein Graubereich mehr, sondern steuerpflichtig. Auch wenn keine „echten“ Euro fließen, entsteht ein steuerlicher Vorteil, der angegeben werden muss.

Rechtslage: Kryptowährungen sind steuerlich zu erfassen, ebenso Veräußerungsgewinne.

7. Auslandskonten verschwiegen (Revolut, Wise, Binance etc.)

Viele Influencer nutzen Online-Konten im Ausland oder bei FinTechs. Werden diese Konten und ihre Einnahmen nicht angegeben, kann das den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

Rechtslage: Auslandskonten sind anzugeben, verschweigen kann strafbar sein.

8. Private Ausgaben als Betriebsausgaben abgesetzt

Luxusreisen, Mode, Technik: Was geschäftlich genutzt wird, kann abgesetzt werden. Aber nicht alles, was gepostet wird, ist betrieblich veranlasst. Wer private Kosten absetzt, riskiert Ermittlungen.

Rechtslage: Betriebsausgaben müssen tatsächlich dem Geschäft dienen.

9. Umsatzsteuer: Wer vergisst, zahlt doppelt

Leistungen für Unternehmen oder ins EU-Ausland sind oft umsatzsteuerpflichtig. Viele vergessen, Rechnungen korrekt auszustellen oder ihre Steuer richtig zu berechnen. Auch das führt regelmäßig zu Ermittlungen.

Rechtslage: Umsatzsteuer ist ein besonders sensibler Bereich im Steuerstrafrecht.


Was jetzt wichtig ist: Frühzeitig handeln – nicht warten, bis die Sterufahndung vor der Tür steht.

Das LBF NRW und andere Behörden arbeiten digital, datenbasiert und effizient. Es geht längst nicht mehr nur um Verdachtsanzeigen, sondern um systematische Ermittlungen anhand öffentlich verfügbarer Daten und Plattform-Informationen.

Für Betroffene heißt das:

Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Chancen, die Situation zu entschärfen.

In bestimmten Fällen ist noch eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich. Auch bei laufenden Verfahren lässt sich mit der richtigen Verteidigungsstrategie viel erreichen.

Unser Angebot: Diskrete Beratung, professionelle Verteidigung

Wir beraten Influencer, Agenturen und Content Creator in allen Fragen rund um Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht – bundesweit. Unsere Leistungen:

✔ Prüfung Ihrer individuellen Risikosituation

✔ Unterstützung bei der Selbstanzeige

✔ Verteidigung in laufenden Ermittlungsverfahren

✔ Präventive Beratung für rechtssicheres Arbeiten

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Tätigkeiten steuerlich korrekt aufgestellt sind, sprechen Sie uns an. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt.

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/verdacht-auf-steuerbetrug-grossem-stil

https://www.bigfm.de/nachrichten/stories/influencer-im-visier-300-millionen-steuerbetrug-in-nrw

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/influencer-steuerhinterziehung-lbf-nrw-100.html

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