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30. August 2025

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen: Warum MVZ und Investoren besonders wachsam sein müssen

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Wenn in den Medien von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen berichtet wird, geht es fast immer um den klassischen Fall: Ärzte oder Einrichtungen stellen Leistungen in Rechnung, die nie erbracht wurden. Solche Fälle sind eindeutig, strafbar und für jeden sofort erkennbar. Sie sind hochkriminell – und sie machen Schlagzeilen. (Beispielhaft ein Fall von angeblich erbrachten Blutuntersuchungen mit Schaden von über 7 Mio. Euro.)

Doch die Wirklichkeit in der ambulanten Versorgung ist oft komplexer. Gerade bei Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) entstehen Risiken, die für Außenstehende nicht auf den ersten Blick sichtbar sind. Hier geht es nicht darum, dass eine Behandlung erfunden wird. Es geht darum, wer abrechnet und ob diese Abrechnung nach den Regeln des Kassenarztrechts überhaupt zulässig ist.

Und genau an diesem Punkt entstehen die Fälle, die für Ärzte, Trägergesellschaften und Investoren so gefährlich werden können.

MVZ – komplexe Strukturen mit besonderen Fallstricken

Die politische Entwicklung zeigt seit Jahren eine klare Tendenz: Weg von der kleinen Einzelpraxis, hin zu größeren Einheiten, insbesondere MVZ. Die Vorteile liegen auf der Hand: bessere Organisation, arbeitsteilige Strukturen, Planbarkeit. Für Investoren sind MVZ ein attraktiver Wachstumsmarkt, für Ärztinnen und Ärzte bieten sie Entlastung von administrativen Aufgaben.

Doch die juristische Komplexität solcher Konstrukte ist erheblich. Während eine Einzelpraxis klar einer Ärztin oder einem Arzt zugeordnet ist, sind MVZ oft Gesellschaftskonstrukte mit Geschäftsführungen, angestellten Ärztinnen und Ärzten, wechselnden Beteiligungen oder sogar Investoren im Hintergrund.

Das ist grundsätzlich zulässig – aber nur, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Schon kleine Abweichungen von den Abrechnungsvoraussetzungen können fatale Folgen haben.

„Der falsche Abrechner“ – eine unscheinbare, aber gefährliche Falle

Der Kern vieler Verfahren liegt nicht in einer falschen medizinischen Behandlung, sondern in der formalen Abrechnungsberechtigung. Mit jeder Quartalsabrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung wird konkludent erklärt:

  • Die Leistung wurde erbracht.
  • Sie wurde durch den abrechnungsberechtigten Arzt oder das abrechnungsberechtigte MVZ erbracht.

Wenn aber die Abrechnung über eine falsche LANR erfolgt, ein Arzt nicht in „freier Praxis“ tätig ist oder die Trägergesellschaft rechtlich gar nicht abrechnungsberechtigt ist, entsteht ein Betrugstatbestand – auch wenn die medizinische Leistung sachlich korrekt und notwendig war. (vgl. BGH Urteil aus Oktober 2024)

Das Tückische: Viele Ärztinnen und Ärzte, aber auch Investoren, erkennen diesen Unterschied nicht sofort. Für sie scheint es selbstverständlich, dass eine ordnungsgemäß erbrachte Behandlung auch abrechenbar sein muss. Strafrechtlich sieht es aber anders aus.

Strafrechtliche Konsequenzen für MVZ und Ärzte

Hier liegt die eigentliche Gefahr für MVZ und deren Führungskräfte. Denn selbst kleine formale Fehler haben in der Praxis massive Auswirkungen:

  • Medizin ist ein Massengeschäft: Ein formaler Fehler wird nicht einmal, sondern hunderte oder tausende Male wiederholt.
  • Daraus entstehen schnell hohe Schadenssummen, die den Vorwurf des schweren und gewerbsmäßigen Betruges begründen.
  • Schon der Anfangsverdacht kann zu Durchsuchungen, Vermögensarresten und Ermittlungsverfahren führen.
  • Im Falle einer Verurteilung droht Ärztinnen und Ärzten regelmäßig der Entzug der Approbation – also das Ende der beruflichen Existenz.
  • Selbst wenn es nicht zur Verurteilung kommt: Reputationsschäden sind enorm. Sobald öffentlich wird, dass gegen ein MVZ oder ein Labor wegen Abrechnungsbetrugs ermittelt wird, ist das Vertrauen von Patienten, Partnern und Geschäftskunden massiv erschüttert.

Prävention statt Verteidigung: Was Betreiber und Investoren tun können

Der beste Schutz gegen solche Risiken liegt in der sorgfältigen Prävention. Gerade Investoren, die ein MVZ aufbauen oder sich daran beteiligen wollen, müssen sicherstellen, dass die Strukturen rechtlich einwandfrei und transparent gestaltet sind.

Für bereits bestehende MVZ gilt: laufende Compliance und Schulung sind unverzichtbar. Denn die Risiken entstehen häufig nicht durch „große kriminelle Energie“, sondern durch Alltagsfehler im Abrechnungsprozess.

  • Rechtskonformer Aufbau: Von der Wahl der Trägergesellschaft bis zu den vertraglichen Regelungen für angestellte Ärzte.
  • Transparenz der Strukturen: Offenlegung von Beteiligungen, klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten.
  • Abrechnungs-Compliance: Interne Kontrollmechanismen, regelmäßige Prüfungen, Vier-Augen-Prinzip bei kritischen Punkten.
  • Fortbildung des Personals: Mitarbeiter in Verwaltung und Abrechnung müssen die aktuellen Anforderungen kennen. Schon kleine Fehler können zu großen Summen und strafrechtlichen Risiken führen.

Warum unsere Kanzlei der richtige Partner ist

Als spezialisierte Strafrechtskanzlei mit viel Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht und Gesundheitswesen begleiten wir MVZ und deren Träger in allen Phasen:

  • Präventiv: beim rechtskonformen Aufbau, bei der Entwicklung transparenter Strukturen und bei der Einrichtung von Compliance-Systemen.
  • Begleitend: durch laufende Schulungen für Ärztinnen, Ärzte und Verwaltungsmitarbeiter mit leicht verständlichen Schulungsmaterialien.
  • Verteidigend: wenn es zu Ermittlungen kommt – mit Erfahrung aus zahlreichen Verfahren im Bereich Abrechnungsbetrug, Wirtschaftsstrafrecht und Beitragsvorenthaltung.

Unser Ziel: Freiheit und Vermögen sichern, Reputationsschäden verhindern und rechtssichere Strukturen schaffen.

Fazit

Abrechnungsbetrug ist nicht nur das „klassische“ Abrechnen nicht erbrachter Leistungen. Die größere Gefahr liegt in versteckten Fallstricken: falscher Abrechner, unklare Strukturen, fehlende Genehmigungen.

Gerade MVZ und Labore müssen hier besonders aufmerksam sein. Denn was wie ein kleiner formaler Fehler aussieht, kann strafrechtlich den Vorwurf des gewerbsmäßigen und schweren Betruges nach sich ziehen – mit allen Konsequenzen für Ärzte, Träger und Investoren.

Die Lösung ist klar: sorgfältige Strukturierung, Transparenz und laufende Compliance-Arbeit. So lassen sich Risiken vermeiden – und die Chancen nutzen, die MVZ für Patienten, Ärzte und Investoren bieten.

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