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2. Februar 2025

Antidumpingzölle auf E-Bikes aus China: Rechtlicher Rahmen und Risiken

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Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/120 vom 23. Januar 2025 endgültige Antidumpingzölle auf die Einfuhr von Elektrofahrrädern mit Tretunterstützung aus der Volksrepublik China verhängt. Diese Maßnahme erfolgte nach einer Auslaufüberprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036. Die Zollsätze variieren je nach Hersteller und reichen von 9,9 % bis zu 70,1 %. Für nicht kooperierende Unternehmen beträgt der Zollsatz 62,1 % .

Antidumpingzölle unterscheiden sich von regulären Zöllen im Wesentlichen dadurch, dass sie als Abschreckungsmaßnahme konzipiert sind. Sie sollen verhindern, dass Produkte zu unter dem Marktwert liegenden Preisen eingeführt werden, die den Wettbewerb verzerren könnten. Durch die Hinzurechnung dieser Zölle werden die betroffenen Waren in der EU oft wirtschaftlich nicht mehr wettbewerbsfähig, was regelmäßig dazu führt, dass Hersteller und Lieferanten kreativ werden.

Komplexität der Umgehungsstrategien und der Verordnungen

Unternehmen versuchen mitunter, Antidumpingmaßnahmen zu umgehen, indem sie beispielsweise Transshipment-Strategien über Drittstaaten nutzen, Kick-Back-Modelle implementieren oder Mindestimportpreise unterlaufen. Solche Praktiken können jedoch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich hoher Geldstrafen und Freiheitsstrafen.

Die rechtliche Bewertung solcher Fälle erfordert ein tiefgehendes Verständnis der einschlägigen EU-Verordnungen, der Zollvorschriften und der internationalen Handelspraktiken. Eine fundierte Verteidigungsstrategie muss alle Aspekte berücksichtigen, von der Warenklassifizierung über die Lieferkettenanalyse bis hin zur Prüfung von Handelsdokumenten.

Neue Maßnahmen am Horizont

Es wird nach der nun erfolgten Entscheidung der EU-Kommission nicht lange dauern, bis die deutschen Ermittlungsbehörden einen neuen Anlauf starten und Unternehmen durchsuchen werden.

Die deutschen Zollfahndungsämter (HZA) sind in ihrer Herangehensweise häufig hart und meist wenig differenziert. Sie neigen dazu, Fehler in der Handelspraxis der Unternehmen als ein von vornherein geplantes, meist bandenmäßiges Umgehungskonstrukt zu klassifizieren. Daraus folgt in aller Regel, dass er alle Einfuhren als inkriminiert ansieht und die Zölle über viele Monate oder Jahre pauschal nachfordert. Auf diesem Wege entstehen sehr hohe Forderungen, die die Unternehmen binnen weniger Tage oder Wochen zahlen sollen.

Sensibles und rechtssicheres Vorgehen ist entscheidend

Angesichts der hohen Zollsätze und der potenziellen strafrechtlichen Konsequenzen ist ein sensibler und rechtssicherer Umgang mit Antidumpingverfahren unerlässlich. Fehler in der Verteidigungsstrategie können erhebliche finanzielle Verluste und Reputationsschäden zur Folge haben. Betroffene Unternehmen sollten sich möglichst frühzeitig qualifizierte Beratung bei spezialisierten Verteidigern im Bereich der Antidumpingzölle einholen.

Wenn Ihr Unternehmen mit Antidumpingmaßnahmen konfrontiert ist oder Sie präventive Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich für ein vertrauliches Beratungsgespräch, um Ihre Situation zu besprechen und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Ich stehe Ihnen mit meiner Expertise zur Seite, um Sie durch die komplexen rechtlichen Herausforderungen zu navigieren und Ihre Interessen effektiv zu vertreten.

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