Schwerpunkte, Strukturen und aktuelle Entwicklungen
Seit einigen Jahren begegnen mir Verfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft nicht mehr nur vereinzelt. Sie sind zu einem festen Bestandteil meiner praktischen Arbeit im Wirtschaftsstrafrecht geworden. Parallel dazu habe ich – über die eigenen Mandate hinaus – die öffentlich zugänglichen Verfahrensmeldungen der EPPO sowie deren Jahresberichte systematisch ausgewertet.
Nicht aus akademischem Interesse, sondern aus einem ganz praktischen Grund: Wer verstehen will, wie sich Risiken, Verfahren und Verteidigungsstrategien verändern, muss beobachten, wie eine Behörde tatsächlich arbeitet – nicht nur, wofür sie formell zuständig ist.
Die Europäische Staatsanwaltschaft bietet hierfür eine ungewöhnlich dichte Datengrundlage. Kaum eine andere Strafverfolgungsbehörde legt ihre Tätigkeit in vergleichbarer Regelmäßigkeit und Detailtiefe selbst offen.
Ein Blick auf die Zahlen – und was sie bedeuten
Der Annual Report der EPPO für das Jahr 2024 zeichnet ein deutliches Bild ihrer tatsächlichen Tätigkeit:
Zum Jahresende führte die EPPO 2.666 aktive Ermittlungsverfahren. Die von der EPPO geschätzte Gesamtschadenssumme belief sich auf rund 24,8 Milliarden Euro zulasten der finanziellen Interessen der Europäischen Union. Allein im Jahr 2024 wurden 1.504 neue Ermittlungen eröffnet, während gleichzeitig über 6.500 Verdachtsmeldungen bei der EPPO eingingen.
Besonders aufschlussreich ist die Zusammensetzung dieser Verfahren: Mehr als die Hälfte des ermittelten Schadens entfiel auf grenzüberschreitende Umsatzsteuerbetrugskomplexe. Fördermittelbetrug – einschließlich Verfahren im Zusammenhang mit NextGenerationEU – bleibt relevant, dominiert das Gesamtbild jedoch nicht mehr.
Diese Zahlen stammen nicht aus externen Studien, sondern aus der Selbstdarstellung der EPPO. Sie liefern damit einen belastbaren Rahmen für die Frage, womit sich die Behörde tatsächlich befasst. Ob insbesondere die Angaben zu den Schadenssummen tatsächlich stimme oder - wie in nationalen Verfahren oft gesehen - von den Ermittlungsbehörden in ihren Pressemeldungen viel zu hochangesetzt werden, dürfte kaum zu überprüfen sein.
Weg von der reinen Fördermittelperspektive
Die in den Verfahrensmeldungen dokumentierten Ermittlungen bestätigen dieses Bild. Zwar spielen EU-Subventionen weiterhin eine Rolle. Doch sie sind eingebettet in ein deutlich breiteres Spektrum wirtschaftsstrafrechtlicher Verfahren.
Im Fokus stehen zunehmend
- großvolumige Umsatzsteuerbetrugsmodelle,
- Zoll- und Schmuggelstrukturen entlang internationaler Lieferketten,
- arbeitsteilige Organisationsmodelle mit mehreren Beteiligten,
- sowie Verfahren mit erheblichen Schadenssummen.
Die EPPO agiert damit nicht als spezialisierte Fördermittelbehörde, sondern als zentrale Akteurin im Bereich grenzüberschreitender Wirtschaftskriminalität.
Wirtschaftskriminalität in Strukturen gedacht
Auffällig ist weniger ein einzelnes Delikt als die Art, wie die EPPO ihre Verfahren konzipiert. In einem erheblichen Teil der veröffentlichten Fälle ist von Netzwerken, arbeitsteiligen Gruppen oder kriminellen Organisationen die Rede.
Diese organisationsbezogene Perspektive ist nicht bloß kommunikativ. Sie prägt den Ermittlungsansatz: Sachverhalte werden nicht isoliert betrachtet, sondern systematisch gebündelt – häufig über mehrere Mitgliedstaaten hinweg.
Damit nähert sich die EPPO in ihrer Arbeitsweise zwar spezialisierten nationalen Wirtschaftsstaatsanwaltschaften an, erweitert diesen Ansatz jedoch konsequent um eine europäische Dimension.
Grenzüberschreitender Kontext als Ausgangspunkt
Ein weiteres durchgängiges Merkmal der veröffentlichten Verfahren ist der grenzüberschreitende Bezug. In vielen Fällen ist er nicht das Ergebnis späterer Ermittlungen, sondern bereits Teil der Ausgangskonzeption.
Mehrere Mitgliedstaaten, parallele Ermittlungen und koordinierte Maßnahmen erscheinen dabei nicht als Ausnahme, sondern als Normalfall. Nationale Sachverhalte werden früh in einen europäischen Gesamtzusammenhang gestellt – mit entsprechenden verfahrensrechtlichen und praktischen Folgen.
Bekannte Instrumente – europäisch gerahmt
Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Vermögenssicherungen gehören – wie bei nationalen Schwerpunktstaatsanwaltschaften – auch bei der EPPO zum Standardinstrumentarium. Der Unterschied liegt weniger im Instrument selbst als im Rahmen, in dem es eingesetzt wird.
Vermögenswerte werden nicht nur national gesichert, sondern unionsweit mitgedacht. Ermittlungsmaßnahmen sind nicht nur national koordiniert, sondern europäisch verzahnt. Diese Einbettung verleiht bekannten Maßnahmen eine andere Reichweite – und verändert die strategische Ausgangslage für Betroffene.
Ein Blick nach Deutschland
Die Mitgliedstaat-Statistik der EPPO für Deutschland bestätigt, dass diese Entwicklung keine abstrakte EU-Ebene betrifft. Ende 2024 führte die EPPO in Deutschland 295 aktive Ermittlungen mit einem geschätzten Gesamtschaden von rund 3,9 Milliarden Euro. Im selben Jahr wurden 190 neue Ermittlungen eröffnet, 23 Anklagen erhoben und über 250 Millionen Euro an Vermögenswerten eingefroren.
Diese Zahlen zeigen: Die EPPO ist auch in Deutschland ein operativ relevanter Akteur im Wirtschaftsstrafrecht.
Zusammenfassung
Die EPPO ermittelt heute vor allem dort, wo wirtschaftliche Komplexität, hohe Schadenssummen und grenzüberschreitende Strukturen zusammentreffen. Der Unterschied zu nationalen Staatsanwaltschaften liegt dabei weniger im Instrumentarium als in der konsequent europäischen Perspektive, aus der heraus Sachverhalte gebündelt und verfolgt werden.
Ausblick
In den nächsten Beiträgen dieser Serie werde ich beleuchten,
- wie sich diese Entwicklung seit der Gründung der EPPO vollzogen hat,
- welche Verfahrensdynamiken daraus entstehen,
- und warum die Zuständigkeitsfrage in bestimmten Konstellationen strategische Bedeutung erlangen kann.
Datenbasis
- EPPO Annual Report 2024
- EPPO Member-State-Statistics Deutschland 2024
- EPPO-Pressemitteilungen zu laufenden Verfahren
Alexander Rumpf | Partner


