Operative Verdichtung und neue Machtachsen im europäischen Wirtschaftsstrafrecht
Die Europäische Staatsanwaltschaft befindet sich nicht mehr im institutionellen Aufbau. Sie hat sich organisatorisch stabilisiert und beginnt, ihr eigentliches Profil zu entfalten. Dieses Profil zeigt sich weniger in spektakulären Einzelfällen als in der Struktur ihrer Verfahren.
Wer ein EPPO-Verfahren lediglich als nationales Ermittlungsverfahren mit europäischem Vorzeichen versteht, unterschätzt seine Dynamik. Die Besonderheit liegt nicht im materiellen Strafrecht. Sie liegt in der Struktur der Ermittlungsführung.
I. Vom nationalen Verfahren zur europäischen Netzwerkanalyse
Klassische Wirtschaftsstrafverfahren folgen regelmäßig einer territorialen Logik. Ermittlungen orientieren sich am Tatort, am Sitz des Unternehmens oder am Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Die EPPO durchbricht diese Struktur. Sie betrachtet wirtschaftliche Sachverhalte primär netzwerkbasiert. Grenzüberschreitende Umsatzsteuerkonstellationen, Zollketten oder Subventionsstrukturen werden nicht fragmentiert, sondern als einheitliches Geflecht analysiert. Das führt zu einer Verdichtung von Informationen, die national kaum möglich wäre.
Die europäische Koordination ersetzt die klassische Rechtshilfe. Entscheidungen erfolgen zentral abgestimmt. Maßnahmen in mehreren Mitgliedstaaten werden synchronisiert. Dadurch entsteht ein neues Ermittlungsniveau, das Geschwindigkeit und Reichweite miteinander verbindet.
II. Schadensdimension als strategischer Hebel
Auffällig ist die Rolle der Schadensberechnung. Während nationale Verfahren häufig mit national begrenzten Beträgen operieren, aggregiert die EPPO unionsweit. Aus mehreren Einzelvorgängen entsteht eine konsolidierte Schadenssumme.
Diese Summen wirken verfahrensprägend. Sie beeinflussen Haftentscheidungen, Vermögensarreste und die öffentliche Wahrnehmung. Die ökonomische Dimension tritt frühzeitig in den Vordergrund. Für Unternehmen entsteht damit häufig ein erheblicher Druck, noch bevor eine gerichtliche Klärung erfolgt.
Gerade im Bereich der Zoll- und Antidumpingverfahren zeigt sich diese Entwicklung deutlich. Importketten werden europäisch rekonstruiert. Zahlungsflüsse werden länderübergreifend analysiert. Die strafrechtliche Bewertung löst sich vom isolierten Einzelimport und rückt die Gesamtstruktur in den Fokus.
III. Hierarchie und Steuerung – eine neue Machtachse
Die Delegierten Europäischen Staatsanwälte handeln nicht isoliert. Sie sind Teil einer hierarchisch strukturierten Organisation, deren strategische Steuerung in Luxemburg gebündelt ist. Das verändert die Verfahrensrealität erheblich. Entscheidungen über wesentliche Maßnahmen werden zentral abgestimmt. Priorisierungen erfolgen nicht nur nach nationalen Gesichtspunkten, sondern nach unionsweiten Erwägungen. Dadurch entsteht eine neue Machtachse zwischen zentraler Steuerung und operativer Durchführung.
Für Beschuldigte und Unternehmen ist diese Struktur häufig schwer greifbar. Die eigentliche Entscheidungsdynamik liegt nicht immer dort, wo die Maßnahme vollzogen wird. Sie liegt in der übergeordneten Koordination.
IV. Tempo und Gleichzeitigkeit
EPPO-Verfahren entwickeln regelmäßig eine besondere Geschwindigkeit. Die klassische Verzögerung durch internationale Rechtshilfe entfällt weitgehend. Ermittlungsinformationen fließen unmittelbar zusammen. Maßnahmen können zeitgleich in mehreren Staaten durchgeführt werden.
Für die Verteidigung verkürzt sich dadurch das Reaktionsfenster. Strategische Entscheidungen müssen frühzeitig getroffen werden. Nationale Verteidigungslinien reichen häufig nicht aus, wenn die Ermittlungslogik europäisch angelegt ist.
Die Komplexität steigt nicht nur quantitativ, sondern strukturell.
V. Verteidigung im europäischen Geflecht
Ein EPPO-Verfahren verlangt eine präzise Analyse der Zuständigkeitsgrundlagen und der tatsächlichen Ermittlungsarchitektur. Nicht jede grenzüberschreitende Konstellation rechtfertigt eine unionsweite Aggregation. Nicht jede Schadensberechnung ist strukturell belastbar.
Gerade bei wirtschaftlichen Netzwerkverfahren stellt sich die Frage, wie individuelle Tatbeiträge von der Gesamtstruktur zu trennen sind. Die europäische Bündelung darf nicht dazu führen, dass Verantwortlichkeiten pauschalisiert werden.
Die Verteidigung muss daher zweigleisig agieren. Sie muss einerseits die materielle Bewertung angreifen. Andererseits muss sie die strukturelle Logik des Verfahrens hinterfragen. Wer diese Struktur nicht versteht, reagiert lediglich auf einzelne Maßnahmen, ohne das Gesamtbild zu erfassen.
VI. Entwicklungsperspektive
Die EPPO wird ihre operative Verdichtung fortsetzen. Die Spezialisierung innerhalb der Organisation nimmt zu. Datenanalytische Auswertung gewinnt an Bedeutung. Die Zusammenarbeit mit Zoll- und Finanzbehörden intensiviert sich.
Im Wirtschaftsstrafrecht entsteht damit ein Akteur, der nicht mehr als experimentelle Institution wahrgenommen werden kann. Die EPPO etabliert sich als zentraler Faktor in Verfahren mit unionsweiter Dimension.
Für Unternehmen bedeutet das: Europäische Sachverhalte bleiben nicht mehr europäisch verteilt. Sie werden europäisch gebündelt.
Schlussbemerkung
Zur vollständigen Betrachtung gehört auch eine nüchterne Erkenntnis: Die EPPO hat inzwischen eine strukturelle Durchsetzungskraft erreicht, die das Gleichgewicht im Wirtschaftsstrafverfahren spürbar verändert. Die Verteidigung begegnet einer zentral koordinierten, datenbasiert arbeitenden Organisation mit unionsweiter Zugriffsfähigkeit. Das ist kein Vorwurf, sondern eine Beschreibung der Realität.
In Großverfahren unter Führung von Generalstaatsanwaltschaften oder der Bundesanwaltschaft war ein solches Kräftegefälle auch früher bereits spürbar. In klassischen, national geführten Wirtschaftsstrafverfahren hingegen konnte die Verteidigung häufig mit der internationalen Zersplitterung von Sachverhalten operieren. Hinweise auf ausländische Kunden, Lieferanten oder Zahlungsströme führten nicht selten zu faktischen Ermittlungsgrenzen, weil Rechtshilfe zeitaufwendig und organisatorisch anspruchsvoll war.
Diese Phase ist im EPPO-Kontext weitgehend vorbei. Die europäische Bündelung ersetzt die klassische Fragmentierung. Grenzüberschreitende Bezüge verlieren ihren Abschreckungseffekt. Strategische Verzögerungsmanöver, die auf strukturelle Schwächen nationaler Behörden setzten, versprechen kaum noch Erfolg.
Gerade darin liegt jedoch auch eine neue Qualität des Wirtschaftsstrafrechts. Verteidigung wird europäischer, koordinierter und zugleich anspruchsvoller. Sie verlangt schnelle Abstimmung mit Kolleginnen und Kollegen in anderen Mitgliedstaaten, präzise Analyse unionsweiter Schadensmodelle und ein Verständnis für institutionelle Steuerungsmechanismen.
Für die Verteidigungspraxis beginnt damit keine defensive Phase, sondern eine neue Entwicklungsstufe. Wer bereit ist, diese Dynamik anzunehmen, findet in ihr nicht nur Herausforderungen, sondern auch Gestaltungsspielräume.
Alexander Rumpf | Partner


