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16. Februar 2026

Wie EPPO-Verfahren strukturiert werden

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Ermittlungslogik und europäischer Rahmen

Wer sich mit der Europäischen Staatsanwaltschaft befasst, sollte nicht nur fragen, was sie verfolgt, sondern wie sie Verfahren anlegt. Die Besonderheit der EPPO liegt weniger im Instrumentarium – Durchsuchungen, Sicherstellungen oder Anklagen gehören auch bei nationalen Schwerpunktstaatsanwaltschaften zum Alltag – sondern im strukturellen Rahmen, in dem diese Instrumente eingesetzt werden.

Ein Blick in die öffentlich zugänglichen Verfahrensmeldungen und die Jahresberichte der EPPO zeigt eine klare Linie: Verfahren werden von Beginn an in einem europäischen Kontext gedacht.

Zuständigkeit als erste Weichenstellung

Am Anfang steht regelmäßig keine isolierte nationale Bewertung, sondern die Frage, ob ein Sachverhalt die finanziellen Interessen der Europäischen Union berührt und damit in die Zuständigkeit der EPPO fällt.

Diese Zuständigkeitsentscheidung ist keine bloße Formalie. Sie bestimmt,

  • welches EPPO-Büro federführend tätig wird,
  • welche European Delegated Prosecutors (EDPs) eingebunden sind,
  • und ob mehrere Mitgliedstaaten gleichzeitig Ermittlungen koordinieren.

Bereits der Annual Report 2024 weist darauf hin, dass tausende Verdachtsmeldungen geprüft und gefiltert werden, bevor ein Verfahren eröffnet wird. Die Strukturierung beginnt also lange vor einer öffentlichen Maßnahme – sie erfolgt im Hintergrund durch Zuständigkeitsprüfung, Bündelung und Zuweisung.

Bündelung statt Fragmentierung

Ein auffälliges Merkmal vieler EPPO-Verfahren ist die Tendenz zur Bündelung. Sachverhalte, die national möglicherweise getrennt behandelt worden wären, werden zusammengeführt, wenn sie aus Sicht der EPPO Teil eines größeren Musters sind. Gerade im Bereich grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrugsmodelle zeigt sich diese Logik deutlich: Lieferketten, Gesellschaften und Zahlungsströme werden nicht isoliert betrachtet, sondern als Bestandteile eines Gesamtkomplexes erfasst.

Die Folge ist eine andere Verfahrensarchitektur. Ermittlungen werden nicht nur erweitert, sondern systematisch vernetzt. Das Verfahren wächst strukturell, nicht nur quantitativ.

Europäische Koordination als Regelfall

Während nationale Verfahren in erster Linie territorial organisiert sind, ist die EPPO organisatorisch dezentral, aber institutionell einheitlich. Delegierte Staatsanwälte in den Mitgliedstaaten handeln im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Behörde.

Das bedeutet in der Praxis:

  • parallele Maßnahmen in mehreren Staaten,
  • abgestimmte Ermittlungsstrategien,
  • und eine koordinierte Kommunikation.

Der Jahresbericht 2024 dokumentiert zahlreiche Fälle mit mehreren beteiligten Mitgliedstaaten sowie eine erhebliche Anzahl von Zuständigkeits- und Koordinierungsentscheidungen. Die Mehrstaatlichkeit ist dabei kein Ausnahmephänomen, sondern struktureller Bestandteil der Arbeitsweise.

Bekannte Instrumente – anderer Rahmen

Es wäre verkürzt zu sagen, EPPO-Verfahren seien allein deshalb anders, weil Durchsuchungen oder Vermögenssicherungen früh erfolgen. Diese Maßnahmen sind auch bei nationalen Wirtschaftsstrafverfahren gängige Praxis. Der Unterschied liegt vielmehr im Rahmen: Wenn Vermögenswerte unionsweit gesichert, Konten in mehreren Staaten einbezogen oder Lieferketten über verschiedene Rechtsordnungen hinweg analysiert werden, verändert sich die praktische Reichweite derselben Instrumente.

Das Instrument bleibt vertraut. Der Bezugsrahmen verschiebt sich.

Zahlen, die den Rahmen verdeutlichen

Die Zahlen des Annual Report 2024 unterstreichen diese strukturelle Dimension:

Mit 2.666 aktiven Ermittlungen und einer geschätzten Gesamtschadenssumme von 24,8 Mrd. € operiert die EPPO nicht im Randbereich, sondern auf systemischer Ebene.

Allein in Deutschland wurden im Jahr 2024 etwas mehr als 190 neue Ermittlungen eröffnet; am Jahresende waren 295 Verfahren aktiv. Die Einbindung Deutschlands in eine europäische Ermittlungsstruktur ist damit kein Ausnahmefall, sondern gelebte Praxis. Diese quantitativen Größenordnungen zeigen, dass die Struktur der EPPO nicht theoretisch bleibt. Sie wird täglich angewendet.

Strategische Konsequenzen

Für Betroffene – seien es Unternehmen oder Einzelpersonen – bedeutet diese Struktur vor allem eines: Verfahren entfalten ihre Dynamik nicht allein aus dem nationalen Kontext, sondern aus einem europäischen Geflecht von Zuständigkeiten, Informationsflüssen und Koordination.

Die Frage, welche Behörde zuständig ist, gewinnt damit eine strategische Dimension. Nicht weil die Instrumente neu wären, sondern weil ihre Einbettung anders ist und auch die Verteidigung sich vor Herausforderungen gestellt sieht, die sehr anders sind als in nationalen Verfahren.

Ausblick

Im nächsten Beitrag dieser Serie wird es um die Entwicklung dieser Struktur gehen:

  • Wie hat sich die EPPO seit ihrer operativen Aufnahme professionalisiert?
  • Welche Veränderungen lassen sich in Tonalität, Fallauswahl und Koordinationsmechanismen erkennen?
  • Welche Herausforderungen stellen sich den Verteidigern?

Die Struktur ist sichtbar, die Dynamik erheblich, die Fragestellungen vielseitig: All das verdient eine genauere Betrachtung. Mehr dazu am Ende in wenigen Tagen.

Alexander Rumpf | Partner

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