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14. Februar 2025

Ermittlungen wegen Einfuhrumsatzsteuerhinterziehung – Was Beschuldigte jetzt wissen müssen

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Die aktuellen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof und des Zollfahndungsamts München wegen des Verdachts der gewerbs- und bandenmäßigen Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer in Millionenhöhe zeigen einmal mehr, wie schnell Unternehmen und Einzelpersonen in das Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten können. Wer sich mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert sieht, steht nicht nur vor erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen – der Strafrahmen reicht bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe –, sondern auch vor der Herausforderung, sich gegen komplexe steuer- und zollrechtliche Vorwürfe zur Wehr setzen zu müssen.

Einfuhrumsatzsteuerhinterziehung – Ein typisches Ermittlungsfeld im Zollstrafrecht

In der Praxis zeigt sich, dass Ermittlungsbehörden besonders auf Steuerverkürzungen im internationalen Warenverkehr fokussiert sind. Der Vorwurf der Einfuhrumsatzsteuerhinterziehung betrifft häufig den Import von Waren aus Drittländern in die Europäische Union, bei denen durch unzutreffende Angaben gegenüber den Zollbehörden die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland umgangen wird. Der Mechanismus ist oft ähnlich: Es wird eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vorgetäuscht, während die Ware tatsächlich in Deutschland verbleibt oder an nicht deklarierte Empfänger weitergeleitet wird.

Erfahrene Verteidigung in Zoll- und Steuerstrafverfahren

Als Strafverteidiger mit jahrelanger Erfahrung im Zollstrafrecht habe ich zahlreiche Verfahren in diesem Bereich erfolgreich geführt. Insbesondere die Verteidigung in Fällen des Einfuhrschmuggels und der Steuerhinterziehung bei Importwaren mit besonderen Abgabenregelungen gehört zu meinem Spezialgebiet:

  • Antidumpingzölle auf Solarmodule: Ich habe zahlreiche Mandanten in Verfahren wegen der vermeintlichen Hinterziehung von Antidumpingzöllen auf Solarmodule aus China verteidigt. Der Vorwurf: falsche Ursprungsangaben oder verschleierte Importwege zur Umgehung der EU-Zölle.
  • Fliesenhandel und E-Bike-Importe: Auch Händler von Fliesen und E-Bikes standen bereits im Fokus der Strafverfolgung, weil ihnen vorgeworfen wurde, durch unzutreffende Angaben zur Warenherkunft oder durch Umdeklarierung von Sendungen Einfuhrabgaben zu umgehen.
  • Komplexe Zoll- und Steuerverfahren: Die Verteidigung in Zollstrafverfahren erfordert nicht nur vertiefte Kenntnisse des Steuerstrafrechts und der Abgabenordnung, sondern auch eine strategische Herangehensweise an Beweisfragen, wirtschaftliche Zusammenhänge und internationale Lieferketten.

Warum eine frühzeitige Strafverteidigung entscheidend ist

Gerade bei Ermittlungen wegen gewerbs- und bandenmäßiger Steuerhinterziehung agieren Strafverfolgungsbehörden mit hoher Intensität: Hausdurchsuchungen, Vermögensabschöpfungen und Untersuchungshaft sind keine Seltenheit. Viele Betroffene unterschätzen, dass bereits die ersten Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden den gesamten Verlauf des Verfahrens entscheidend beeinflussen können. Eine unüberlegte Einlassung kann spätere Verteidigungsmöglichkeiten erheblich erschweren.

Deshalb ist eine frühzeitige und professionelle Verteidigung entscheidend. Mein Ziel als Strafverteidiger ist es, den Sachverhalt umfassend zu analysieren, entlastende Aspekte herauszuarbeiten und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln – sei es durch eine gezielte Auseinandersetzung mit den Ermittlungsbehörden, die Anfechtung von Durchsuchungs- und Haftbefehlen oder eine taktisch kluge Verhandlungsführung mit der Staatsanwaltschaft.

Ihr Ansprechpartner im Zoll- und Steuerstrafrecht

Wenn Sie mit dem Vorwurf der Einfuhrumsatzsteuerhinterziehung oder eines ähnlichen Zollvergehens konfrontiert sind, stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem tiefgehenden Fachwissen zur Seite. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um Ihre Rechte optimal zu wahren und eine bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.

AR@RSTP-Rechtsanwaelte.de – Diskret, professionell und mit der Expertise aus zahlreichen erfolgreich geführten Verfahren.

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