Die Europäische Kommission hat im Mai 2024 neue Maßnahmen zur Ausweitung bestehender Antidumpingzölle beschlossen. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1267 wurden kaltgewalzte Edelstahlflachprodukte aus Indonesien nun auch dann zollpflichtig, wenn sie aus Vietnam oder Taiwan in die Europäische Union versandt werden – unabhängig davon, ob sie dort tatsächlich hergestellt wurden.
Was bedeutet das für importierende Unternehmen?
Die entscheidende Regelung lautet: „consigned from Vietnam oder Taiwan“. Diese Formulierung weitet den Geltungsbereich der Antidumpingzölle deutlich aus. Auch Importe, die lediglich über diese Länder abgewickelt wurden, unterliegen nun dem vollen Zollsatz von 19,3 %. Unternehmen, die ihre Lieferkette nicht rechtzeitig umgestellt haben, könnten mit erheblichen Nachzahlungen – oder sogar mit einem Ermittlungsverfahren – konfrontiert werden.
Welche strafrechtlichen Risiken bestehen?
Wer die neuen Zollregeln missachtet, riskiert Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO. In der Praxis genügt bereits ein sogenannter bedingter Vorsatz: Wenn Behörden nachweisen können, dass ein Importeur die Möglichkeit der Zollpflicht kannte, aber nicht aktiv abgeklärt hat, ob sie greift.
Weitere Infos dazu bietet unsere juristische Analyse zur EU-Verordnung 2024/1267.
Was ist jetzt zu tun?
- Lieferketten überprüfen: Woher wird wirklich versendet?
- Dokumentation nachschärfen: Speditions- und Zollnachweise sichern
- Fachliche Beratung einholen: Verteidigungsstrategien frühzeitig prüfen