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23. Juli 2024

Kurzlage: EU untersucht Antidumping-Umgehung bei MSG – mögliche Ausweitung auf Malaysia

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Was läuft gerade?

Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1976 (Amtsblatt L 1976, 22. Juli 2024) ein Untersuchungsverfahren nach Art. 13 AD-GrundVO gegen Mononatriumglutamat (MSG) eingeleitet.

Ziel:

Feststellung, ob chinesisches MSG über Malaysia importiert und damit bestehende Zölle umgangen werden. 

  • Untersuchungsgegenstand:
    • Fokus: MSG aus China, jetzt „consigned from Malaysia“, unabhängig vom deklarierten Ursprung
    • Antrag eingereicht von Ajinomoto Foods Europe am 7. Juni 2024 
  • Regulatorische Folgen:
    • Einleitung einer Umgehungsuntersuchung gemäß Art. 13 (3) + Registrierungspflicht für Einfuhren innerhalb von 9 Monaten 
  • Strafrechtlicher Hintergrund (§ 370 AO):

Verteidigungsansatz:

  • Prüfung der Bedeutung von „consigned from Malaysia“
  • Dokumentation logistischer Abläufe & Verarbeitungsschritte
  • Argumentation gegen dolus eventualis: weder Vorsatz noch bewusste Nichtzahlung
  • Nutzung der Frist für Art. 13(4)-Ausnahmeanträge (Produktions- / Verarbeitungsnachweise)
  • Wichtige Quellen:

Fazit:

Importeure sollten jetzt ihre Lieferketten überprüfen: bestehende Halbfertigprodukte aus China könnten unter Umgehungstatbestände fallen – und damit Abgaben sowie strafrechtliche Risiken auslösen.

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Via Telefon:
069 24 74 68 70

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