Leistung · Arbeitsstrafrecht

Arbeitgeber im Visier.

Eine Kontrolle des Zolls, eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung, ein Unfall auf der Baustelle - und plötzlich steht nicht das Unternehmen, sondern die verantwortliche Person im Strafverfahren. Arbeitsstrafrecht trifft Arbeitgeber und Führungskräfte dort, wo Organisation, Beschäftigung und Verantwortung zusammenkommen. Wir verteidigen mit dem Blick für Betrieb, Haftung und Fortbestand.

Vertraulich anrufen · +49 69 24746870
Worum es geht

Ein Feld - viele Rechtsquellen.

Arbeitsstrafrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern ein Geflecht: das Strafgesetzbuch (vor allem § 266a StGB, bei Unfällen §§ 222, 229 StGB), das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das Mindestlohngesetz und das Arbeitsschutzrecht. Kontrolliert wird ein großer Teil davon durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls - mit weitreichenden Prüfungs- und Ermittlungsbefugnissen.

Der rote Faden ist die Verantwortung: Wer im Betrieb welche Arbeitgeberpflicht trägt und wie ihre Übertragung dokumentiert ist, entscheidet über die persönliche Strafbarkeit. Gerade nach Arbeitsunfällen kommt es weniger auf den Unglücksmoment an als auf die Frage, ob Organisation, Unterweisung und Aufsicht ihren Pflichten genügten.

Bau und HandwerkSpedition und LogistikZeitarbeitGebäudereinigungSicherheitsdiensteFleisch- und LebensmittelindustrieGastronomiePflege
Unser Ansatz

Verantwortung klären, Organisation zeigen, Existenz sichern.

Wir arbeiten heraus, wer welche Pflicht wirklich trug - und trennen echtes Fehlverhalten von der pauschalen Zurechnung, mit der Ermittler gern arbeiten. Zugleich denken wir die wirtschaftliche Seite mit: Beitragsnachforderungen, Bußgelder, der drohende Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und die persönliche Haftung. Ein Partner, von der ersten Kontrolle bis zum Abschluss.

Ihr Ansprechpartner

Ein Partner. Vom ersten Anruf bis zum Abschluss.

Alexander Rumpf, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Häufige Fragen

Arbeitsstrafrecht - kurz erklärt.

Was fällt unter Arbeitsstrafrecht?

Arbeitsstrafrecht bündelt die strafrechtlichen Risiken rund um das Beschäftigungsverhältnis: illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und das Mindestlohngesetz sowie die strafrechtliche Verantwortung nach Arbeitsunfällen.

Wann wird illegale Arbeitnehmerüberlassung strafbar?

Wer Arbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis überlässt oder eine Überlassung als Werk- oder Dienstvertrag verschleiert (verdeckte Arbeitnehmerüberlassung), riskiert Straf- und Bußgeldverfahren nach dem AÜG. Häufig tritt der Vorwurf des § 266a StGB hinzu, weil bei unwirksamer Überlassung der Entleiher zum Arbeitgeber wird.

Kann ich nach einem Arbeitsunfall strafrechtlich belangt werden?

Ja. Kommt es zu einem schweren oder tödlichen Arbeitsunfall, prüft die Staatsanwaltschaft regelmäßig fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung (§§ 229, 222 StGB) - mit Blick auf Arbeitgeber, Vorgesetzte und Verantwortliche für den Arbeitsschutz. Entscheidend sind die konkrete Verantwortungs- und Pflichtenverteilung im Betrieb.

Trifft das nur den Inhaber?

Nein. Verantwortlich sind alle, denen Arbeitgeberpflichten übertragen wurden - vom Geschäftsführer über den Betriebs- oder Bauleiter bis zu Fachkräften für Arbeitssicherheit. Wie Pflichten delegiert und dokumentiert wurden, entscheidet oft über die persönliche Strafbarkeit.

Was droht bei Verstößen gegen den Mindestlohn?

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind vorrangig bußgeldbewehrt und können empfindliche Geldbußen sowie den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen nach sich ziehen. In Verbindung mit Schwarzlohnabreden oder Scheinwerkverträgen schlägt das Thema jedoch schnell ins Strafrecht um (§ 266a StGB).

Die Behörde ermittelt bereits - was tun?

Keine spontanen Angaben, keine Dokumente ohne Prüfung herausgeben und frühzeitig verteidigen lassen. Arbeitsstrafverfahren entscheiden sich oft an Details der Organisation und Pflichtenverteilung - die man von Anfang an sauber aufbereiten sollte. Wir sind kurzfristig erreichbar.

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Im Ernstfall zählt jede Stunde

Reden wir
vertraulich.

Zollkontrolle, AÜG-Vorwurf oder ein Verfahren nach einem Arbeitsunfall? Sprechen Sie direkt mit dem Partner.

Vertraulich anrufen · +49 69 24746870