Europäischer Haftbefehl. Was jetzt zählt.
Ein Haftbefehl aus Mailand, Bukarest oder Warschau, eine Festnahme am Frankfurter Flughafen oder an der Wohnungstür. Innerhalb der EU geht eine Auslieferung heute schnell, oft in wenigen Wochen. Die ersten Tage entscheiden darüber, ob der Betroffene ausgeliefert wird, unter welchen Bedingungen und ob er bis dahin in Haft bleibt. Wir verteidigen im Auslieferungsverfahren, besonders bei Wirtschafts- und Steuerdelikten.
Sofort erreichbar · +49 69 24746870Vom Amtsgericht zum Oberlandesgericht.
Nach der Festnahme wird der Betroffene unverzüglich dem nächsten Amtsgericht vorgeführt. Dort wird geprüft, ob er die gesuchte Person ist, und er wird über seine Rechte belehrt. Über die eigentlichen Fragen entscheidet das Amtsgericht nicht: Ob Auslieferungshaft angeordnet wird und ob die Auslieferung zulässig ist, entscheidet das Oberlandesgericht, in Hessen das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main führt das Verfahren und bewilligt am Ende die Auslieferung.
Das geht schnell. Nach dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl soll innerhalb von 60 Tagen nach der Festnahme über die Auslieferung entschieden sein, bei Zustimmung des Betroffenen innerhalb von 10 Tagen. Wer in dieser Zeit ohne Verteidiger bleibt, verschenkt die wenigen Hebel, die das Verfahren bietet.
Nicht vorschnell zustimmen.
Schon beim Amtsgericht wird der Betroffene gefragt, ob er einer vereinfachten Auslieferung zustimmt (§ 41 IRG). Viele sagen ja, weil sie hoffen, die Sache dann schneller hinter sich zu haben. Die Zustimmung ist aber unwiderruflich. Wer zustimmt, verzichtet auf die Prüfung durch das Oberlandesgericht und kann Einwände gegen die Auslieferung danach kaum noch geltend machen. Diese Entscheidung sollte niemand ohne Verteidiger treffen.
Der Europäische Haftbefehl ist kein Automatismus.
- Deutsche Staatsangehörige: Sie werden zur Strafverfolgung nur ausgeliefert, wenn der ersuchende Staat ihre Rückkehr zur Strafvollstreckung nach Deutschland zusichert und die Tat einen maßgeblichen Bezug zu diesem Staat hat (§ 80 IRG). Wurde die Tat überwiegend in Deutschland begangen, kann die Auslieferung unzulässig sein.
- Ausländer mit Lebensmittelpunkt in Deutschland: Für sie gelten ähnliche Schutzmechanismen. Die Auslieferung kann abgelehnt werden, wenn ihr schutzwürdiges Interesse überwiegt, eine Strafe in Deutschland zu verbüßen (§ 83b Abs. 2 IRG).
- Dieselbe Tat in Deutschland: Läuft wegen derselben Tat bereits ein deutsches Verfahren oder wurde es eingestellt, kann die Bewilligung verweigert werden (§ 83b Abs. 1 IRG).
- Abwesenheitsurteile, Haftbedingungen, Verhältnismäßigkeit: Ein Urteil, das in Abwesenheit ergangen ist, oder die konkrete Gefahr unmenschlicher Haftbedingungen im ersuchenden Staat können der Auslieferung entgegenstehen. Dann holt das Gericht Zusicherungen ein oder lehnt ab.
- Auslieferungshaft vermeiden: Auch während des Verfahrens kann der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden, etwa bei festem Wohnsitz, Arbeit und Familie in Deutschland.
Wenn der Haftbefehl wegen eines Wirtschaftsdelikts kommt.
Ein großer Teil der Europäischen Haftbefehle, die wir sehen, betrifft Steuerhinterziehung, Umsatzsteuerbetrug, Zoll, Betrug oder Geldwäsche. Diese Delikte sind auslieferungsfähig. Für Betrug, Geldwäsche und Korruption prüft das Gericht die beiderseitige Strafbarkeit nicht mehr, wenn im ersuchenden Staat mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe drohen. Steuerdelikte werden auch dann ausgeliefert, wenn das deutsche Recht die betreffende Steuer nicht kennt.
Gerade hier lohnt sich der Blick auf das Gesamtbild: Gibt es parallele Ermittlungen in Deutschland, etwa durch die Europäische Staatsanwaltschaft oder die Steuerfahndung? Wo lässt sich das Verfahren sinnvoller führen? Mit Verteidigern im Ausstellungsstaat arbeiten wir zusammen, denn manche Argumente lassen sich nur dort vorbringen. Mehr zum Steuerstrafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht in Frankfurt.
Ermittlungen in Deutschland, Wohnsitz im Ausland.
Auch wer im Ausland lebt und erfährt, dass in Deutschland gegen ihn ermittelt wird, sollte früh handeln. Ein deutscher Haftbefehl kann jederzeit als Europäischer Haftbefehl oder über Interpol ausgeschrieben werden. Oft lässt sich vorab mit der Staatsanwaltschaft klären, dass sich der Beschuldigte freiwillig stellt und der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird. Das erspart Wochen in Auslieferungshaft im Ausland.
Für Angehörige, Arbeitgeber und Konsulate: Ist ein ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland festgenommen worden, finden Sie hier Informationen zur Festnahme ausländischer Staatsangehöriger und zur konsularischen Benachrichtigung. Information in English: European Arrest Warrant in Germany.
Europäischer Haftbefehl, kurz beantwortet.
Was passiert nach einer Festnahme aufgrund eines Europäischen Haftbefehls?
Der Festgenommene wird unverzüglich, spätestens am Tag nach der Festnahme, dem nächsten Amtsgericht vorgeführt. Das Amtsgericht klärt die Identität und belehrt ihn, entscheidet aber nicht über die Auslieferung selbst. Über die Auslieferungshaft und die Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet das Oberlandesgericht, in Hessen das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Bewilligung erteilt die Generalstaatsanwaltschaft.
Wird ein deutscher Staatsangehöriger ausgeliefert?
Nur unter engen Voraussetzungen (Art. 16 Abs. 2 GG, § 80 IRG). Zur Strafverfolgung muss der ersuchende Staat zusichern, dass der Verurteilte zur Vollstreckung der Strafe nach Deutschland zurückkehren darf. Außerdem muss die Tat einen maßgeblichen Bezug zum ersuchenden Staat haben. Zur Vollstreckung einer Strafe wird ein Deutscher nur mit seiner Zustimmung ausgeliefert.
Sollte ich der vereinfachten Auslieferung zustimmen?
Nicht ohne anwaltliche Beratung. Die Zustimmung verkürzt das Verfahren, ist aber unwiderruflich (§ 41 Abs. 3 IRG). Wer zustimmt, verzichtet auf die Prüfung der Zulässigkeit durch das Oberlandesgericht und auf Einwände, die der Auslieferung entgegenstehen könnten.
Wie lange dauert ein Auslieferungsverfahren innerhalb der EU?
Der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl sieht vor, dass über die Auslieferung innerhalb von 60 Tagen nach der Festnahme entschieden wird, bei Zustimmung innerhalb von 10 Tagen. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung um 30 Tage möglich.
Wird bei Steuerhinterziehung ausgeliefert?
Ja, grundsätzlich auch. Steuer- und Zolldelikte sind auslieferungsfähig. Die Auslieferung darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil das deutsche Recht nicht die gleiche Art von Steuern vorsieht. Betrug, Geldwäsche und Korruption gehören zudem zu den Listendelikten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht mehr geprüft wird, wenn im ersuchenden Staat mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe drohen.
Brauche ich auch einen Anwalt im Staat, der den Haftbefehl ausgestellt hat?
Oft ist das sinnvoll. Das EU-Recht gibt dem Verfolgten das Recht, auch im Ausstellungsstaat einen Rechtsbeistand zu benennen, der den Verteidiger in Deutschland unterstützt. Viele Argumente, etwa gegen den Tatvorwurf selbst oder zur Verhältnismäßigkeit des Haftbefehls, lassen sich nur dort wirksam vorbringen. Wir arbeiten dafür mit Verteidigern in anderen Mitgliedstaaten zusammen.
Die Angaben auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
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