Tätigkeitsbereich

Steuer­strafrecht in Frankfurt.

Ein Prüfungsbescheid, eine unerwartete Nachfrage des Finanzamts, die Steuerfahndung vor der Tür - im Steuerstrafrecht entscheidet Timing über sehr viel. Wir verteidigen bei Steuerhinterziehung, begleiten strafbefreiende Selbstanzeigen und stehen Ihnen in Betriebsprüfung und Steuerfahndung zur Seite: vorausschauend, strategisch und diskret.

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Worum es geht

Zwischen Nachzahlung und Strafverfahren.

Im Zentrum steht die Steuerhinterziehung (§ 370 AO) - von der unrichtigen Erklärung bis zur verschwiegenen Einnahme. Daneben spielt die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) eine Rolle, die „nur" eine Ordnungswidrigkeit ist und die Grenze zwischen strafbar und nicht strafbar markiert. Wer rechtzeitig reagiert, kann mit einer strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO) in die Legalität zurückkehren - aber nur, wenn sie vollständig und richtig ist.

Besonders heikel sind Betriebsprüfung und Steuerfahndung: Aus einer Prüfung wird schnell ein Ermittlungsverfahren, und ab da gelten andere Regeln. Wir sorgen dafür, dass steuerliche und strafrechtliche Seite zusammen gedacht werden - und dass Sie nicht aus Unkenntnis Ihre beste Verteidigung verschenken.

Steuerstrafrecht in Frankfurt

Wer in Frankfurt ermittelt.

Ein Steuerstrafverfahren beginnt meist nicht bei der Staatsanwaltschaft, sondern im Finanzamt. Die Steuerfahndung ermittelt, die Bußgeld- und Strafsachenstelle führt das Verfahren in vielen Fällen selbst und kann es bis zum Strafbefehl bringen. Erst wenn es schwerer wiegt, etwa bei hohen Beträgen, Haftfragen oder Zusammenhängen mit anderen Delikten, übernimmt die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Größere Steuerstrafsachen verhandeln dann die Wirtschaftsstrafkammern des Landgerichts Frankfurt (§ 74c GVG).

Am Finanzplatz Frankfurt haben Steuerstrafsachen oft eine besondere Dimension: Banken und Finanzdienstleister, internationale Konzernstrukturen und grenzüberschreitende Lieferketten. Beim Umsatzsteuerbetrug mit Bezug zu mehreren EU-Staaten und hohen Schäden kann die Europäische Staatsanwaltschaft zuständig sein, die in Frankfurt einen ihrer fünf deutschen Standorte hat. Gerade hier geraten auch Unternehmen in Verdacht, die selbst nicht betrogen haben, etwa wenn ein Lieferant in der Kette ausfällt. Dazu unsere Beiträge zum Umsatzsteuerkarussell und zum versagten Vorsteuerabzug.

Für Steuerberater, deren Mandanten in ein Steuerstrafverfahren geraten, sind wir der strafrechtliche Partner an ihrer Seite. Wie diese Zusammenarbeit aussieht, beschreiben wir auf der Seite Für Steuerberater.

In der 2027 Edition von Best Law Firms™ – Germany ist die Kanzlei im Regional Tier 2 in Hessen für Criminal Tax Practice (Steuerstrafrecht) ausgezeichnet, siehe Auszeichnungen.

Womit wir Sie unterstützen

Die typischen Situationen.

Steuerhinterziehung (§ 370 AO)Strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO)BetriebsprüfungSteuerfahndungSchätzungen und NachforderungenUmsatzsteuer und KarusselleVerrechnungspreise
Ihre Ansprechpartner

Drei Partner. Ein Anspruch.

Die Schwerpunkte sind gesetzt - aber am Ende führt jeder von uns diese Verfahren, wenn es bei seinen Mandanten darauf ankommt. Sie sprechen immer mit einem Partner, nicht mit einem Apparat.

Alexander Rumpf, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Florian Schmidt-Tüshaus, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Häufige Fragen

Steuerstrafrecht - kurz erklärt.

Wann ist eine Selbstanzeige strafbefreiend?

Eine Selbstanzeige nach § 371 AO wirkt nur strafbefreiend, wenn sie rechtzeitig, vollständig und richtig erfolgt - also bevor die Tat entdeckt ist oder eine Prüfung angeordnet wurde, und wenn alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart lückenlos offengelegt werden. Fehler oder Lücken können die Wirkung ganz entfallen lassen. Deshalb gehört eine Selbstanzeige in erfahrene Hände.

Kann aus einer Betriebsprüfung ein Strafverfahren werden?

Ja. Stößt die Betriebsprüfung auf Anhaltspunkte für eine Steuerverkürzung, wird häufig ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und die Steuerfahndung eingeschaltet. Ab diesem Moment ändern sich Ihre Rechte und Pflichten grundlegend - anwaltlicher Beistand ist dann dringend zu empfehlen.

Wie hoch sind die Strafen bei Steuerhinterziehung?

§ 370 AO sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Neben die Strafe treten die Nachzahlung der Steuern samt Hinterziehungszinsen. Die konkrete Bewertung hängt stark von Höhe, Dauer und Umständen der Tat ab.

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Weiterführend: Mehr zur Strafverteidigung in Frankfurt am Main.

Weiterführend: Mehr zur Verteidigung beim Umsatzsteuerkarussell und zur Versagung des Vorsteuerabzugs nach § 25f UStG.

Für Steuerberater: Wenn ein Mandat ins Strafrecht kippt, arbeiten wir kollegial zu, ohne Ihr Mandat zu übernehmen. Zur Zusammenarbeit mit Steuerberatern.

Bevor es eng wird

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