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8. Februar 2026

Wenn Compliance zur Marktzugangsfrage wird: Textilrecht jenseits der Lieferkette

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Über Verkehrsverbote, externe Durchsetzung und die neue Logik textiler Lieferketten.

Die rechtliche Bewertung textiler Lieferketten hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verschoben. Während lange Zeit die Frage im Vordergrund stand, ob Unternehmen formale Pflichten erfüllen und Sanktionen vermeiden, rückt zunehmend ein anderer Maßstab in den Mittelpunkt: die Fähigkeit, Produkte überhaupt noch rechtssicher in Verkehr zu bringen.

Diese Verschiebung ist keine rhetorische Zuspitzung. Sie folgt aus regulatorischen Instrumenten, die nicht mehr primär auf Bußgelder oder nachgelagerte Haftung setzen, sondern auf faktische Durchsetzung durch Marktmechanismen. Für Textilunternehmen bedeutet dies, dass rechtliche Risiken nicht erst im Konfliktfall entstehen, sondern bereits im Vorfeld von Beschaffung, Produktion und Vertrieb wirksam werden.

Zwangsarbeit: Vom Sorgfaltsmaßstab zum Verkehrsverbot

Besonders deutlich wird dieser Paradigmenwechsel im Umgang mit Zwangsarbeitsvorwürfen. Während menschenrechtliche Risiken bislang vor allem über Sorgfaltspflichten, Risikoanalysen und Abhilfemaßnahmen adressiert wurden, tritt nun ein Instrument hinzu, das auf eine andere Logik setzt: das Verbot, Produkte mit Bezug zu Zwangsarbeit in Verkehr zu bringen.

Für die Textilbranche ist dies von besonderer Relevanz. Arbeitsintensive Produktionsschritte, wechselnde Subunternehmer und informelle Beschäftigungsstrukturen führen dazu, dass Risiken nicht nur theoretisch bestehen, sondern strukturell angelegt sind. Die rechtliche Bewertung knüpft dabei nicht an einen Nachweis individueller Schuld an, sondern an die Frage, ob ein Produkt mit hinreichender Sicherheit als unbelastet gelten kann.

Entscheidend ist, dass sich die Beweislast faktisch verschiebt. Unternehmen müssen darlegen können, warum ein bestimmtes Produkt nicht mit Zwangsarbeit in Verbindung steht. Diese Darlegungspflicht lässt sich nicht allein durch abstrakte Risikoanalysen oder vertragliche Zusicherungen erfüllen. Gefordert ist eine belastbare Argumentationskette, die Herkunft, Produktionsbedingungen und Kontrollmechanismen nachvollziehbar miteinander verknüpft.

Wo diese Argumentationskette nicht besteht oder nicht trägt, droht kein Bußgeld, sondern der Ausschluss vom Markt. Produkte können zurückgehalten, nicht eingeführt oder nicht weitervertrieben werden. Die rechtliche Auseinandersetzung verlagert sich damit von der Frage der Pflichtverletzung zur Frage der Verkehrsfähigkeit.

Entwaldungsbezogene Sorgfaltspflichten: Wenn Materialien zum Risiko werden

Eine vergleichbare Dynamik zeigt sich bei entwaldungsbezogenen Sorgfaltspflichten. Auch hier geht es nicht primär um Sanktionen, sondern um den Zugang zum europäischen Markt. Für Textilunternehmen ist dies besonders relevant, weil Risiken nicht nur im Hauptprodukt liegen, sondern in Materialien und Vorprodukten, die häufig als nachrangig wahrgenommen werden.

Leder, Kautschuk, bestimmte Holz- oder papierbasierte Komponenten sind integraler Bestandteil vieler Textilerzeugnisse. Ihre Herkunft ist jedoch oft nur eingeschränkt transparent. Beschaffungsentscheidungen werden auf Ebene des Endprodukts getroffen, während die vorgelagerten Rohstoffketten nur mittelbar erfasst werden. Genau hier setzt die regulatorische Erwartung an.

Gefordert wird nicht die lückenlose Kontrolle aller Produktionsschritte, wohl aber die Fähigkeit, entwaldungsbezogene Risiken zu identifizieren und zu bewerten. Unternehmen müssen darlegen können, auf welcher Grundlage sie davon ausgehen, dass eingesetzte Materialien den rechtlichen Anforderungen genügen. Diese Darlegung ist kein formaler Akt, sondern Voraussetzung für die rechtmäßige Platzierung der Produkte auf dem Markt.

Für die Praxis bedeutet dies, dass sich rechtliche Risiken zunehmend aus der Materialebene heraus entwickeln. Sie betreffen nicht nur strategische Beschaffungsentscheidungen, sondern auch Produktdesign, Lieferantenauswahl und Vertragsgestaltung. Wo diese Zusammenhänge nicht berücksichtigt werden, entstehen Risiken, die sich der klassischen Compliance-Logik entziehen.

Produktsicherheit und Chemikalienrecht: Das dauerhafte Haftungsfeld

Neben diesen neuen Marktzugangsinstrumenten bleibt ein Bereich dauerhaft relevant, der in der Textilbranche häufig als beherrscht gilt: Produktsicherheit und Chemikalienrecht. Stoffbeschränkungen, Grenzwerte und Informationspflichten sind seit Jahren etabliert. Gerade darin liegt jedoch eine trügerische Sicherheit.

In der Praxis zeigt sich, dass Risiken weniger aus fehlenden Regelungen entstehen als aus ihrer operativen Umsetzung. Importware, wechselnde Lieferanten und kurzfristige Produktionsanpassungen führen dazu, dass Prüf- und Freigabeprozesse nicht immer mit der tatsächlichen Warenbewegung Schritt halten. Laborberichte und Konformitätserklärungen existieren, sind jedoch nicht zwingend auf das konkret in Verkehr gebrachte Produkt bezogen.

Rechtlich relevant wird dies insbesondere dann, wenn Produkte beanstandet oder zurückgerufen werden müssen. Haftungsfragen stellen sich nicht nur gegenüber Behörden, sondern auch gegenüber Handelspartnern und Verbrauchern. Die Frage, ob Prüfungen „grundsätzlich“ vorgesehen waren, tritt dann hinter die Frage zurück, ob sie im konkreten Fall geeignet und ausreichend waren.

Für Großunternehmen bedeutet dies, dass Produktsicherheit kein abgegrenztes Spezialthema ist, sondern ein integraler Bestandteil der Lieferkettensteuerung. Sie verlangt eine enge Verzahnung von Einkauf, Qualitätssicherung, Compliance und Recht. Wo diese Verzahnung fehlt, entstehen Risiken, die sich nicht durch nachträgliche Dokumentation neutralisieren lassen.

Green Claims: Wenn Kommunikation zur Haftungsfrage wird

Eine weitere Verschärfung erfährt die Haftungslage durch die zunehmende rechtliche Relevanz von Nachhaltigkeits- und Umweltkommunikation. Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „verantwortungsvoll produziert“ sind im Textilbereich allgegenwärtig. Ihre rechtliche Bewertung bleibt jedoch häufig hinter ihrer kommunikativen Nutzung zurück.

Rechtlich problematisch ist dabei nicht die Verwendung solcher Begriffe als solche, sondern ihre mangelnde Substantiierung. Aussagen über ökologische oder soziale Eigenschaften von Produkten erzeugen Erwartungen, die im Streitfall überprüfbar sein müssen. Wo belastbare Grundlagen fehlen, drohen nicht nur wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen, sondern auch Reputationsschäden, die sich der rechtlichen Kontrolle weitgehend entziehen.

Besonders kritisch ist die Schnittstelle zwischen Marketing und Compliance. Kommunikationsstrategien entwickeln sich häufig schneller als interne Prüfprozesse. Aussagen werden übernommen, verdichtet oder international ausgerollt, ohne dass ihre rechtliche Tragfähigkeit im Detail geprüft wird. Die Verantwortung hierfür lässt sich nicht auf einzelne Abteilungen verlagern. Sie betrifft die Unternehmensleitung insgesamt.

Schlussgedanke

Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass sich die rechtlichen Risiken für Textilunternehmen zunehmend von internen Pflichten hin zu externen Durchsetzungsmechanismen verlagern. Compliance entscheidet nicht mehr nur über Haftung, sondern über Marktzugang. Produkte müssen nicht nur regelkonform hergestellt, sondern auch rechtlich verteidigungsfähig sein.

Für Großunternehmen bedeutet dies, dass rechtliche Steuerung nicht an der Grenze der eigenen Organisation endet. Sie setzt sich fort in Materialentscheidungen, Kommunikationsstrategien und der Fähigkeit, gegenüber Behörden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit nachvollziehbare Positionen einzunehmen. Wo diese Fähigkeit fehlt, wird Compliance zur nachgelagerten Rechtfertigung – und damit zu spät.

Alexander Rumpf | Partner

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