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7. Februar 2025

Verfahrensverzögerung in Haftsachen: Wenn die Justiz Grundrechte missachtet

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Justiz in der Kritik: Verfahrensverzögerung und Grundrechtsverletzungen in Haftsachen

Immer wieder geraten deutsche Gerichte wegen überlanger Verfahrensdauer in Haftsachen in die Kritik. Besonders heikel wird es, wenn dies in einem Mordprozess geschieht – wie jüngst am Landgericht Dresden. Dort zog sich ein Verfahren wegen versuchten Mordes gegen zwei Angeklagte übermäßig in die Länge. Statt die Verhandlung zügig durchzuführen, wie es das Gesetz verlangt, kam das Gericht im Schnitt auf lediglich 0,66 Verhandlungstage pro Woche.

Trotz dieser gravierenden Verzögerung hielt das Oberlandesgericht Dresden an der Untersuchungshaft fest. Es suchte offenbar nach Gründen, die Inhaftierung aufrechtzuerhalten, anstatt die Rechtslage konsequent anzuwenden – mutmaßlich aus Angst vor der Konsequenz, einen möglichen Mörder aus der Haft zu entlassen. Erst das Bundesverfassungsgericht stoppte diesen Missstand und hob den Haftfortdauerbeschluss auf.


Warum auch Mordverdächtige nicht unbegrenzt in U-Haft bleiben dürfen

Viele Menschen vertreten die Meinung, dass es „nicht so schlimm“ sei, wenn ein mutmaßlicher Schwerverbrecher länger in Untersuchungshaft bleibt. Doch genau hier liegt das Problem: Die Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern dient lediglich der Sicherung des Verfahrens. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung – ein zentrales rechtsstaatliches Prinzip, das nicht einfach außer Kraft gesetzt werden darf, nur weil die Tat schwer wiegt.

Der Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung in Haftsachen verpflichtet die Gerichte, Verfahren mit inhaftierten Angeklagten vorrangig und zügig zu führen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun klargestellt: Wenn ein Angeklagter übermäßig lange in Untersuchungshaft sitzt, ohne dass das Verfahren konsequent vorangetrieben wird, liegt ein klarer Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit vor.

Besonders problematisch ist dabei, dass es erst einer Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts bedurfte, um diesen eklatanten Rechtsverstoß zu stoppen. Das Oberlandesgericht Dresden hatte die Missstände erkannt, aber stattdessen nach Ausreden gesucht, um die Haft fortzusetzen, anstatt das Landgericht für seine zögerliche Prozessführung in die Pflicht zu nehmen.


Was bedeutet das für Unternehmer und Wirtschaftsstrafverfahren?

Dieses Urteil sollte nicht nur Richtern eine Warnung sein, sondern auch Unternehmer alarmieren. Zwar ging es hier um einen Mordprozess – ein Szenario, mit dem sich Unternehmer hoffentlich nicht konfrontiert sehen. Doch der Fall zeigt ein strukturelles Problem: Wenn selbst in Mordprozessen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien ignoriert werden, wie steht es dann um Verfahren zu Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit oder anderen Wirtschaftsstraftaten?

Die Realität ist ernüchternd: Während Mordprozesse öffentliche Aufmerksamkeit erregen, bleiben Wirtschaftsstrafverfahren oft unbemerkt. Die Justiz ist überlastet, und Gerichte neigen dazu, Haftentscheidungen eher zu bestätigen als infrage zu stellen. Gerade für Unternehmer kann dies gravierende Folgen haben. Der bloße Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit kann ausreichen, um monatelange Untersuchungshaft zu rechtfertigen – selbst wenn die Beweislage unklar ist.

Wer glaubt, dass die Justiz in solchen Fällen automatisch die eigenen Rechte schützt, macht einen gefährlichen Fehler. Verteidigungserfolge erfordern einen langen Atem. Deshalb ist Prävention die beste Strategie: Unternehmen sollten frühzeitig strafrechtliche Risiken minimieren, um sich gegen unnötige Ermittlungen und Haftmaßnahmen zu wappnen.


Fazit: Rechtsstaatlichkeit muss für alle gelten

Der Fall aus Dresden macht eines deutlich: Die Handschellen klicken oft schneller, als man denkt – und es kann viel zu lange dauern, bis das Recht wieder Oberhand gewinnt. Die Justiz muss sich ihrer Verantwortung bewusst werden und konsequent gegen überlange Verfahren vorgehen. Andernfalls droht eine Aushöhlung rechtsstaatlicher Prinzipien, die nicht nur Mordverdächtige, sondern auch Unternehmer und andere Beschuldigte in Wirtschaftsstrafverfahren hart treffen kann.

Wer auf die Justiz vertraut, sollte sich bewusst machen: Der beste Schutz vor strafrechtlichen Risiken ist eine präventive Strategie, um Ermittlungsverfahren und unnötige Haftmaßnahmen von vornherein zu vermeiden. Und falls es dafür zu spät ist, melden Sie sich dennoch bei mir.

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