Der Compliance-Verantwortliche zwischen Unternehmen und Behörde
Der Compliance-Verantwortliche steht an einer heiklen Schnittstelle: Er soll Regelverstöße im Unternehmen verhindern und ist zugleich die Person, die mit Behörden kommuniziert, wenn doch etwas passiert. Seit einem grundlegenden Urteil des Bundesgerichtshofs von 2009 kann ihn dabei eine strafrechtliche Garantenstellung treffen - er kann sich also strafbar machen, wenn er Straftaten aus dem Unternehmen pflichtwidrig nicht verhindert. Diese Doppelrolle verlangt Klarheit über die eigene Verantwortung.
Die Rolle an der Schnittstelle
Compliance-Verantwortliche sollen Regelkonformität sicherstellen: Risiken erkennen, Kontrollen einrichten, Hinweisen nachgehen, eskalieren. Zugleich sind sie oft die erste Anlaufstelle, wenn Behörden anfragen oder ermitteln. Diese Position zwischen Unternehmen und Behörde ist wertvoll - und gefährlich, weil aus der Aufgabe, Verstöße zu verhindern, eine strafrechtliche Pflicht werden kann.
Die Garantenstellung
Der Bundesgerichtshof hat 2009 entschieden, dass einen Compliance-Verantwortlichen eine Garantenstellung im Sinne von § 13 StGB treffen kann: Wurden ihm konkrete Überwachungs-, Verhinderungs- oder Eskalationspflichten übertragen, muss er betriebsbezogene Straftaten verhindern - und kann sich durch Unterlassen strafbar machen, wenn er es pflichtwidrig nicht tut. Entscheidend ist der Umfang der ihm tatsächlich übertragenen Pflichten. Je weiter die Verantwortung, desto größer das eigene Risiko.
Was die eigene Position sichert.
- Pflichten klar dokumentieren - was ist übertragen, was nicht?
- Hinweisen nachgehen und die Bearbeitung nachvollziehbar festhalten.
- Rechtzeitig eskalieren - an Geschäftsleitung, notfalls Aufsichtsrat.
- Bei Behördenkontakt die eigene Rolle und die des Unternehmens trennen.
Das eigene Risiko
Aus der Garantenstellung folgt: Der Compliance-Verantwortliche kann selbst Beschuldigter werden - nicht nur als Zeuge auftreten. Das gilt besonders, wenn er von Missständen wusste und nicht handelte, oder wenn er nach außen Erklärungen abgibt, die sich als unrichtig erweisen. Deshalb ist die saubere Dokumentation der eigenen Tätigkeit nicht Bürokratie, sondern Selbstschutz - sie belegt, dass Pflichten erfüllt und Hinweise weitergegeben wurden.
Umgang mit Behörden und interner Aufklärung
Wenn ein Verdacht im Raum steht, geraten drei Interessen in Spannung: das des Unternehmens, das der handelnden Personen und die eigene Verantwortung des Compliance-Verantwortlichen. Bei internen Untersuchungen und im Kontakt mit Ermittlungsbehörden ist deshalb früh zu klären, wer wen vertritt, welche Auskünfte zu erteilen sind und wo Grenzen bestehen. Eine unabhängige anwaltliche Begleitung schützt hier alle Beteiligten vor Fehlern, die sich später nicht mehr korrigieren lassen.
Rechtsprechung
Die strafrechtliche Verantwortung des Compliance-Verantwortlichen hat der Bundesgerichtshof grundlegend geklärt:
- BGH, Urteil vom 17.07.2009 - 5 StR 394/08: Einen Compliance-Verantwortlichen kann eine Garantenstellung (§ 13 StGB) treffen, betriebsbezogene Straftaten zu verhindern, wenn ihm entsprechende Überwachungs- und Eskalationspflichten übertragen wurden. Nachweis bei dejure.org.
- Gesetzliche Grundlage der Unterlassungsstrafbarkeit: § 13 StGB.
Dieser Beitrag erklärt Recht und Verfahren und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand: September 2026. Die konkrete Bewertung hängt stets von den Umständen Ihres Falls ab.
Compliance-Verantwortliche - kurz beantwortet.
Kann ich als Compliance Officer selbst strafbar sein?
Ja. Nach der BGH-Rechtsprechung (5 StR 394/08) kann Sie eine Garantenstellung treffen. Wurden Ihnen konkrete Überwachungs- und Verhinderungspflichten übertragen, können Sie sich durch Unterlassen strafbar machen, wenn Sie betriebsbezogene Straftaten pflichtwidrig nicht verhindern.
Wovon hängt meine Verantwortung ab?
Vom Umfang der tatsächlich übertragenen Pflichten. Je weiter Ihre Überwachungs-, Verhinderungs- und Eskalationsverantwortung reicht, desto größer das eigene Risiko. Deshalb sollten die übertragenen Aufgaben klar dokumentiert sein.
Wie schütze ich mich?
Durch klare Dokumentation der übertragenen Pflichten, nachvollziehbare Bearbeitung von Hinweisen und rechtzeitige Eskalation. Diese Nachweise belegen im Ernstfall, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben.
Was gilt beim Kontakt mit Behörden?
Trennen Sie Ihre eigene Rolle von der des Unternehmens. Bei internen Untersuchungen und Behördenkontakten sollte früh geklärt werden, wer wen vertritt und welche Auskünfte zu erteilen sind - am besten mit unabhängiger anwaltlicher Begleitung.
