Festnahme ausländischer Staatsangehöriger.
Wird ein ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland festgenommen, steht er vor einem fremden Rechtssystem, oft in einer fremden Sprache und weit weg von seiner Familie. Die ersten Tage entscheiden viel. Wir verteidigen ausländische Beschuldigte seit vielen Jahren, besonders in Wirtschafts-, Zoll- und Staatsschutzverfahren, und sind ein verlässlicher Ansprechpartner für Angehörige, Arbeitgeber, Botschaften und Konsulate.
Sofort erreichbar · +49 69 24746870Das Konsulat erfährt nur davon, wenn der Festgenommene es will.
Nach Art. 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen hat jeder festgenommene ausländische Staatsangehörige das Recht, seine konsularische Vertretung benachrichtigen zu lassen. Verlangt er das, müssen die deutschen Behörden das Konsulat unverzüglich unterrichten und Mitteilungen des Festgenommenen weiterleiten. Über dieses Recht muss er ebenso unverzüglich belehrt werden, in Deutschland ausdrücklich geregelt in § 114b Abs. 2 der Strafprozessordnung.
Das Konsulat kann den Festgenommenen dann besuchen, mit ihm sprechen und ihm bei der Suche nach einem Verteidiger helfen. Viele Konsulate führen dafür Listen mit Anwälten, denen sie vertrauen. Für Frankfurt ist das besonders bedeutsam: Hier haben zahlreiche Staaten Generalkonsulate, darunter das Generalkonsulat der Volksrepublik China, das für Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständig ist.
Ein Verteidiger des Vertrauens, nicht des Zufalls.
Wer in Untersuchungshaft kommt, erhält in Deutschland einen Pflichtverteidiger, meist schon bei der Vorführung vor den Haftrichter (§ 140 Abs. 1 StPO). Das geht oft schnell, und der Festgenommene kennt in diesem Moment niemanden. Das Gesetz lässt ihm aber die Wahl: Er darf einen Verteidiger seines Vertrauens benennen (§ 142 Abs. 5 StPO), und wer zunächst einen Verteidiger zugewiesen bekam, ohne selbst wählen zu können, kann innerhalb von drei Wochen wechseln (§ 143a Abs. 2 StPO).
Für Angehörige und Konsulate heißt das: Es ist nicht zu spät, wenn bereits ein Pflichtverteidiger bestellt wurde. Rufen Sie uns an. Wir suchen den Festgenommenen auf, klären mit ihm, ob er von uns verteidigt werden möchte, und übernehmen dann sofort.
Typische Vorwürfe gegen ausländische Beschuldigte.
- Zoll, Einfuhr und Antidumpingzölle: am Frankfurter Flughafen und im internationalen Warenverkehr, oft mit Bezug zur Europäischen Staatsanwaltschaft.
- Wirtschafts- und Steuerstrafrecht: Betrug, Untreue, Umsatzsteuer, Geldwäsche, Sanktionen und Exportkontrolle. Mehr zum Wirtschaftsstrafrecht in Frankfurt.
- Staatsschutz: Vorwürfe der Spionage und geheimdienstlichen Agententätigkeit, in denen ausländische Staatsangehörige zunehmend in den Fokus geraten. Mehr zum Staatsschutzstrafrecht.
- Dokumente, Aufenthalt und Grenze: Pass- und Visadelikte, unerlaubte Einreise, Vorwürfe bei der Kontrolle am Frankfurter Flughafen.
Neben dem Strafverfahren behalten wir die Folgen im Blick, die für Ausländer oft schwerer wiegen als die Strafe selbst: Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Visum und berufliche Zukunft.
Ein Ansprechpartner, der erreichbar ist.
Botschaften und Konsulate, die für ihre Staatsangehörigen einen Verteidiger suchen, erreichen uns direkt beim Partner, auch außerhalb der Bürozeiten. Wir arbeiten auf Deutsch und Englisch, für chinesische Staatsangehörige mit unserem China Desk und über WeChat. Alexander Rumpf ist Mitglied im Chinesisch-Deutschen Anwaltverein.
Eines ist uns dabei wichtig: Auch wenn ein Konsulat den Kontakt vermittelt, ist die Verteidigung allein dem Mandanten verpflichtet. Was er uns anvertraut, bleibt vertraulich, auch gegenüber seinem Heimatstaat, soweit er uns nicht ausdrücklich etwas anderes erlaubt. Gerade diese Unabhängigkeit macht eine Verteidigung glaubwürdig, vor Gericht und für den Mandanten.
Festnahme und Konsulat, kurz beantwortet.
Muss die Polizei das Konsulat informieren, wenn ein Ausländer festgenommen wird?
Nur wenn der Festgenommene es verlangt. Nach Art. 36 Abs. 1 lit. b des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen müssen die Behörden die konsularische Vertretung dann unverzüglich unterrichten und Mitteilungen des Festgenommenen weiterleiten. Über dieses Recht ist er unverzüglich zu belehren (§ 114b Abs. 2 StPO).
Der Festgenommene hat einen Pflichtverteidiger bekommen. Kann er trotzdem einen anderen Anwalt wählen?
Ja. Er darf einen Verteidiger seines Vertrauens benennen, der dann grundsätzlich bestellt wird (§ 142 Abs. 5 StPO). Wurde ihm zunächst ein Verteidiger zugewiesen, ohne dass er selbst wählen konnte, kann er innerhalb von drei Wochen einen Wechsel verlangen (§ 143a Abs. 2 StPO). Ein Wahlverteidiger kann ohnehin jederzeit beauftragt werden.
Können Angehörige oder das Konsulat den Anwalt beauftragen?
Angehörige und Konsulate können den Kontakt herstellen und uns bitten, den Festgenommenen aufzusuchen. Die Verteidigung selbst übernehmen wir, wenn der Festgenommene es wünscht. Wir sind dann allein ihm verpflichtet, und die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Angehörigen und Konsulat, soweit er uns nicht davon entbindet.
In welchen Sprachen arbeiten Sie?
Wir arbeiten auf Deutsch und Englisch. Für chinesische Mandanten haben wir einen China Desk und sind über WeChat erreichbar. Für Besuche in der Haft und für das Verfahren ziehen wir bei Bedarf vereidigte Dolmetscher hinzu.
Die Angaben auf dieser Seite sind allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
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