Zweitmeinung

Zweitmeinung im Strafverfahren.

Sie haben bereits einen Verteidiger und stehen vor einer wichtigen Entscheidung? Ein Partner prüft die Akte und gibt Ihnen eine schriftliche Einschätzung. Unabhängig, vertraulich und kollegial.

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Empfang der Kanzlei Rumpf & Schmidt-Tüshaus
Zweitmeinung

Ein zweiter Blick.
Bevor es zu spät ist.

Unabhängiger Blick

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, die sich nicht zurückholen lässt.

Rumpf & Schmidt-Tüshaus ist eine auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierte Kanzlei in Frankfurt am Main, bundesweit tätig. Mit der Zweitmeinung prüfen wir für Beschuldigte, Geschäftsführer und Unternehmen ein laufendes Straf- oder Ermittlungsverfahren unabhängig.

Im Strafverfahren gibt es Momente, in denen alles auf eine Entscheidung zuläuft: die Einlassung, der Deal, der Rechtsmittelverzicht. Nach einer Verständigung ist ein Verzicht auf Rechtsmittel zwar ausgeschlossen (§ 302 Abs. 1 S. 2 StPO), aber das Ergebnis lässt sich danach kaum noch verändern. In solchen Momenten ist ein zweiter, unabhängiger Blick viel wert.

Das Format

Aktenprüfung und schriftliche Einschätzung.

  • Akteneinsicht über Ihren Verteidiger oder, wenn Sie es wünschen, durch uns.
  • Prüfung durch einen Partner: Beweislage, rechtliche Bewertung, Strafmaßrisiko, Vermögensabschöpfung, Nebenfolgen.
  • Schriftliche Einschätzung mit klaren Antworten: Wo stehen Sie, was spricht für die bisherige Strategie, welche Alternativen gibt es?
  • Besprechung der Einschätzung mit Ihnen und auf Wunsch mit Ihrem Verteidiger.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Akte. Sie erhalten vorab einen festen Rahmen.

Typische Anlässe

Wann sich eine Zweitmeinung lohnt.

  • Ein Verständigungsvorschlag liegt auf dem Tisch.
  • Die Staatsanwaltschaft bietet eine Einstellung gegen Auflage an.
  • Sie sollen sich zur Sache einlassen.
  • Eine Selbstanzeige oder Nacherklärung steht im Raum.
  • Ein Urteil ist verkündet und die Woche für das Rechtsmittel läuft.
  • Ein Unternehmen will wissen, ob die Verteidigung seiner Geschäftsleitung richtig aufgestellt ist.
Kollegial

Für Ihre Entscheidung, nicht gegen Ihren Verteidiger.

Eine Zweitmeinung ist kein Misstrauensvotum. Sie bestätigt oft die bisherige Linie und gibt Ihnen die Sicherheit, sie mitzutragen. Wo sie Schwächen zeigt, ist es besser, das jetzt zu wissen. Wenn das Urteil bereits gesprochen ist, kann die Prüfung nahtlos in eine Revision oder Berufung übergehen.

Ihre Ansprechpartner

Drei Partner. Ein Anspruch.

Wo auch immer das Verfahren läuft: Sie sprechen von Anfang an mit dem Partner, der Ihre Verteidigung führt, und er kommt zu den Terminen, auf die es ankommt.

Alexander Rumpf, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Florian Schmidt-Tüshaus, Fachanwalt für Strafrecht
Partner · Fachanwalt für Strafrecht
Häufige Fragen

Zweitmeinung: kurz beantwortet.

Was bekomme ich bei der Zweitmeinung?

Eine Aktenprüfung durch einen Partner und eine schriftliche Einschätzung. Sie beantwortet, wie die Beweislage aussieht, welche Risiken bestehen, ob die bisherige Strategie trägt und welche Alternativen es gibt. Auf Wunsch besprechen wir die Einschätzung anschließend mit Ihnen.

Muss ich meinen Verteidiger wechseln?

Nein. Die Zweitmeinung ist unabhängig vom Mandat Ihres Verteidigers. Viele Mandanten nutzen sie, um mit mehr Sicherheit zu entscheiden. Ob Sie danach mit Ihrem Verteidiger weiterarbeiten, ihn ergänzen oder wechseln, entscheiden allein Sie.

Erfährt mein Verteidiger davon?

Nur wenn Sie es wünschen. Oft ist es sinnvoll, die Einschätzung mit dem bisherigen Verteidiger zu teilen. Wir arbeiten kollegial und nicht gegen andere Verteidiger, sondern für Ihre Entscheidung.

Wofür eignet sich eine Zweitmeinung besonders?

Vor einer Verständigung (§ 257c StPO), vor einer Einlassung, vor der Zustimmung zu einer Einstellung gegen Auflage, vor einem Rechtsmittelverzicht, vor einer Selbstanzeige und vor der Entscheidung, ob ein Urteil mit Revision oder Berufung angegriffen wird.

Was kostet die Zweitmeinung?

Das hängt vom Umfang der Akte ab. Wir nennen Ihnen vorab einen festen Rahmen, bevor wir mit der Prüfung beginnen.

Vor der Entscheidung

Reden wir
vertraulich.

Deal, Einlassung oder Rechtsmittel? Holen Sie sich vorher eine unabhängige Einschätzung. Vertraulich und kollegial.

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