Ratgeber · Strafverfahren

Ablauf eines Wirtschaftsstrafverfahrens

Ein Ermittlungsverfahren beginnt selten mit einem Paukenschlag. Häufiger mit einem Brief, einer Durchsuchung am frühen Morgen oder der Nachricht, dass ein Konto gepfändet wurde. Von diesem Moment an folgt das Verfahren einem festen Gang - mit klaren Stadien, in denen jeweils andere Rechte gelten und andere Fehler passieren. Dieser Wegweiser führt durch alle Stationen: vom Anfangsverdacht bis zur Revision. Er erklärt, was in jedem Abschnitt geschieht, welche Rechte Sie haben und wo eine Verteidigung ansetzt.

Das deutsche Strafverfahren kennt drei Abschnitte. Im Ermittlungsverfahren klärt die Staatsanwaltschaft den Verdacht auf - oft lange, bevor der Beschuldigte davon erfährt. Im Zwischenverfahren prüft das Gericht die Anklage und entscheidet, ob es das Hauptverfahren eröffnet. Im Hauptverfahren wird in öffentlicher Verhandlung über Schuld und Strafe entschieden. Die meisten Wirtschaftsstrafverfahren erreichen die Hauptverhandlung nie - sie werden vorher eingestellt. Gerade deshalb entscheidet sich das Wesentliche früh.

Abschnitt 1 · Das Ermittlungsverfahren

Anfangsverdacht Detailseite

Ein Verfahren beginnt, sobald zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Das ist eine niedrige Schwelle - eine Anzeige, eine Kontrollmitteilung des Finanzamts, eine Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz können genügen. Ab diesem Punkt ermittelt die Staatsanwaltschaft, und ab diesem Punkt gelten die Rechte des Beschuldigten.

Anfangsverdacht: wann ein Verfahren beginnt ›

Durchsuchung von Geschäftsräumen Detailseite

Die Durchsuchung ist für viele der erste sichtbare Moment des Verfahrens - und der folgenreichste. Was in den ersten Minuten geschieht, prägt die Aktenlage für Jahre. Wer die Rechte und die typischen Fehler kennt, verliert nicht die Kontrolle.

Durchsuchung: Rechte, Ablauf, erste Schritte ›

Beschlagnahme und Sicherstellung Detailseite

Im Zuge der Durchsuchung werden Unterlagen, Datenträger und Geschäftsgegenstände sichergestellt oder beschlagnahmt. Welche Gegenstände erfasst werden dürfen, ob dem Zugriff widersprochen wird und wie eine gerichtliche Bestätigung erzwungen wird, entscheidet über den späteren Umfang der Akte.

Beschlagnahme: Widerspruch und Rechte ›

Vorladung von Polizei oder Staatsanwaltschaft Detailseite

Die Aufforderung, zur Vernehmung zu erscheinen, ist kein Grund zur Panik - aber ein Grund, nichts zu überstürzen. Ob und wann man erscheinen muss und was man besser nicht sagt, hängt von der eigenen Rolle im Verfahren ab.

Vorladung: müssen Sie hingehen? ›

Aussage- und Auskunftsverweigerungsrecht Detailseite

Der Beschuldigte muss nichts zur Sache sagen, und sein Schweigen darf nicht zu seinem Nachteil gewertet werden. Dieses Recht ist die wichtigste Ressource im Ermittlungsverfahren - und zugleich die, die am häufigsten aus Nervosität verspielt wird.

Das Schweigerecht in der Vernehmung ›

Akteneinsicht Detailseite

Erst die Akte zeigt, was die Staatsanwaltschaft wirklich hat. Vor der Akteneinsicht durch den Verteidiger ist jede Einlassung ein Blindflug. Die Akteneinsicht ist deshalb regelmäßig die erste echte Verteidigungshandlung und der Zeitpunkt, an dem sich die Strategie formt.

Akteneinsicht: der erste Schritt ›
Abschnitt 2 · Zwischen- und Hauptverfahren

Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO Detailseite

Reicht der Tatverdacht nicht für eine Anklage, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Das ist das beste denkbare Ergebnis: kein Verfahren, kein Urteil, keine Vorstrafe. Auf dieses Ergebnis arbeitet eine frühe Verteidigung gezielt hin, indem sie den Verdacht entkräftet, bevor eine Anklage entsteht.

Einstellung mangels Tatverdachts ›

Einstellung nach §§ 153, 153a StPO Detailseite

Die Einstellung gegen Auflage - meist eine Geldzahlung - beendet viele Wirtschaftsstrafverfahren ohne Urteil und ohne Vorstrafe. Wann sie in Betracht kommt, was sie kostet und warum sie oft die klügere Lösung ist als ein Freispruch um jeden Preis.

Einstellung nach § 153a StPO erklärt ›

Strafbefehl Detailseite

Im schriftlichen Verfahren kann eine Strafe ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden. Der Strafbefehl wirkt bequem, ist aber eine Verurteilung - mit Einspruchsfrist von zwei Wochen. Ob man ihn hinnimmt oder Einspruch einlegt, will genau geprüft sein.

Strafbefehl: hinnehmen oder angreifen? ›

Anklage und Eröffnungsbeschluss Detailseite

Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, prüft das Gericht im Zwischenverfahren, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, und entscheidet über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Auch hier kann das Verfahren noch enden, bevor es öffentlich wird.

Anklage und Zwischenverfahren ›

Hauptverhandlung Detailseite

Kommt es zur Verhandlung, entscheidet das Gericht in öffentlicher Sitzung über Schuld und Strafe. Wirtschaftsstrafverfahren sind hier aktenlastig und langwierig; die Verteidigung ist zu diesem Zeitpunkt längst vorbereitet und nicht improvisiert.

Die Hauptverhandlung erklärt ›

Untersuchungshaft Detailseite

U-Haft setzt einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus - meist Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Im Wirtschaftsstrafrecht lässt sich die Verdunkelungsgefahr oft durch Kooperation und Sicherheiten entkräften. Schnelligkeit ist hier alles.

Untersuchungshaft: Voraussetzungen ›
Abschnitt 3 · Rechtsfolgen und Rechtsmittel

Einziehung und Vermögensarrest (§§ 73 ff. StGB) Detailseite

Parallel zum Schuldvorwurf greift der Staat auf Vermögen zu - vorläufig durch Vermögensarrest, endgültig durch Einziehung. Dieser Zugriff kann ein Unternehmen härter treffen als die eigentliche Strafe und verlangt eine eigene Verteidigungslinie.

Einziehung und Vermögensarrest ›

Berufung und Revision Detailseite

Gegen ein Urteil stehen Rechtsmittel offen: die Berufung, die den Fall neu verhandelt, und die Revision, die das Urteil auf Rechtsfehler prüft. Welcher Weg trägt, hängt vom Urteil und vom Ziel ab - und will fristgerecht innerhalb einer Woche eingelegt sein.

Berufung und Revision ›

Dieser Überblick erklärt Recht und Verfahren und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand: September 2026. Die konkrete Bewertung hängt stets von den Umständen Ihres Falls ab.

Alexander Rumpf, Fachanwalt für Strafrecht
Über den Autor
Partner · Fachanwalt für Strafrecht

Alexander Rumpf verteidigt Unternehmer und Führungskräfte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht - vom ersten Ermittlungsschritt bis zur Revision.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Wie läuft ein Wirtschaftsstrafverfahren ab?

Ein Strafverfahren gliedert sich in drei Abschnitte: das Ermittlungsverfahren (die Staatsanwaltschaft klärt den Verdacht auf, oft ohne dass der Beschuldigte es zunächst weiß), das Zwischenverfahren (das Gericht prüft die Anklage und entscheidet über die Eröffnung) und das Hauptverfahren (die öffentliche Hauptverhandlung mit Urteil). Danach können Rechtsmittel folgen. Jedes Stadium hat eigene Rechte und eigene Ansatzpunkte für die Verteidigung.

Wann sollte man einen Strafverteidiger einschalten?

So früh wie möglich, idealerweise beim ersten Anzeichen eines Ermittlungsverfahrens - einer Durchsuchung, einer Vorladung, einem Anhörungsbogen oder einer Kontopfändung. Die entscheidenden Weichen werden im Ermittlungsverfahren gestellt, also bevor eine Anklage überhaupt geschrieben ist. Wer erst nach der Anklage kommt, verteidigt gegen eine bereits verfestigte Aktenlage.

Muss ich einer Vorladung der Polizei folgen?

Als Beschuldigter nein: Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht folgen und Sie müssen nichts zur Sache sagen. Bei einer Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts gelten strengere Regeln. In jedem Fall gilt: keine Angaben ohne vorherige Akteneinsicht durch einen Verteidiger.

Kann ein Verfahren ohne Urteil enden?

Ja, und das ist im Wirtschaftsstrafrecht der Normalfall. Verfahren enden häufig durch Einstellung - mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO), wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder gegen Auflagen wie eine Geldzahlung (§ 153a StPO). Eine Einstellung nach § 153a ist kein Schuldspruch und führt nicht zu einer Vorstrafe.

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