Schwerpunkte · Antidumping

Umgehung von Antidumpingzöllen

Die Europäische Union erhebt auf bestimmte Waren aus Drittländern - vor allem aus China - Antidumping- und Ausgleichszölle, die weit über den normalen Zollsatz hinausgehen. Der wirtschaftliche Anreiz zur Umgehung ist entsprechend groß, und die Modelle sind bekannt: Ursprungsverschleierung, Umladung über ein Drittland, geringfügige Veränderung der Ware. Was als Optimierung erscheint, ist strafrechtlich oft eine Steuerhinterziehung - und Zoll wie OLAF verfolgen es mit Nachdruck.

Was Antidumpingzölle sind

Antidumpingzölle sollen den europäischen Markt vor Waren schützen, die unter ihrem Normalwert (gedumpt) eingeführt werden; Ausgleichszölle wirken gegen subventionierte Einfuhren. Beide werden von der EU auf bestimmte Warengruppen und Ursprungsländer festgesetzt und können den Warenwert erheblich verteuern. Weil sie an den Ursprung und die genaue Warennummer anknüpfen, entscheidet gerade die Ursprungs- und Tariffrage darüber, ob der Zoll anfällt.

Die Umgehungsmodelle

Die typischen Modelle setzen genau dort an. Bei der Ursprungsverschleierung wird eine Ware mit falschen Ursprungspapieren als aus einem nicht betroffenen Land stammend deklariert. Bei der Umladung (transshipment) wird sie über ein Drittland geleitet, ohne dort wesentlich bearbeitet zu werden, um den wahren Ursprung zu verschleiern. Und bei der geringfügigen Veränderung wird die Ware leicht modifiziert oder unter einer anderen Warennummer angemeldet, um aus dem Anwendungsbereich zu fallen. Alle drei führen zur Verkürzung der geschuldeten Zölle - und damit zur Strafbarkeit.

Wie Zoll und OLAF ermitteln

Die Umgehung von Antidumpingzöllen ist ein Schwerpunkt der europäischen Betrugsbekämpfung. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) führt Missionen in den Durchfuhrländern durch, wertet Handelsströme aus und teilt seine Erkenntnisse den nationalen Zollbehörden mit. Aus einem OLAF-Bericht wird dann ein nationales Straf- und Nacherhebungsverfahren. Für das betroffene Unternehmen bedeutet das: Der Vorwurf ist oft schon mit umfangreichem Material unterlegt, wenn es davon erfährt.

Wo die Verteidigung ansetzt

Die Verteidigung prüft die Kernfragen des Zollrechts: Wurde der Ursprung wirklich unrichtig bestimmt, fand im Durchfuhrland eine wesentliche Bearbeitung statt, die den Ursprung ändert, war die Tarifierung vertretbar? Und sie prüft den Vorsatz: Wusste das Unternehmen von der Umgehung, oder verließ es sich auf die Angaben seiner Lieferanten? Gerade in langen Lieferketten ist die Kenntnis des wahren Ursprungs häufig der entscheidende Streitpunkt.

Gesetzliche Grundlagen

Die Umgehung von Antidumpingzöllen wird strafrechtlich als Zollhinterziehung erfasst:

  • § 370 AO: Verkürzung der geschuldeten Antidumping- und Ausgleichszölle als Steuerhinterziehung; daneben ggf. Bannbruch (§ 372 AO).
  • Die materiellen Zölle beruhen auf EU-Antidumping- und Antisubventionsverordnungen; der Unionszollkodex regelt Ursprung und Anmeldung.

Dieser Beitrag erklärt Recht und Verfahren und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand: September 2026. Die konkrete Bewertung hängt stets von den Umständen Ihres Falls ab.

Alexander Rumpf, Fachanwalt für Strafrecht
Über den Autor
Partner · Fachanwalt für Strafrecht

Alexander Rumpf verteidigt in Antidumping-Strafverfahren - von der Ursprungsfrage bis zur Auseinandersetzung mit OLAF-Berichten.

Häufige Fragen

Umgehung von Antidumpingzöllen - kurz beantwortet.

Warum ist die Umgehung strafbar?

Weil dadurch die geschuldeten Antidumping- oder Ausgleichszölle verkürzt werden - und das ist Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Je nach Gestaltung kommt ein Bannbruch hinzu.

Was sind die typischen Umgehungsmodelle?

Ursprungsverschleierung mit falschen Papieren, Umladung über ein Drittland ohne wesentliche Bearbeitung und geringfügige Veränderung der Ware oder ihrer Warennummer, um aus dem Anwendungsbereich zu fallen.

Welche Rolle spielt OLAF?

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung untersucht Umgehungen, führt Missionen in Durchfuhrländern durch und übermittelt seine Erkenntnisse den nationalen Zollbehörden. Aus dem OLAF-Bericht wird ein nationales Straf- und Nacherhebungsverfahren.

Kann ich mich verteidigen, wenn mein Lieferant getäuscht hat?

Häufig ja. Entscheidend ist, ob Sie von der Umgehung wussten oder sich auf die Angaben Ihrer Lieferanten verlassen durften. In langen Lieferketten ist die Kenntnis des wahren Ursprungs oft der zentrale Streitpunkt.

Bevor aus dem OLAF-Bericht ein Urteil wird

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