Unsere Schwerpunkte im Detail
Einige Felder verteidigen wir besonders häufig - dort, wo Wirtschaftsstrafrecht auf internationale Lieferketten, auf Zoll und Sanktionen, auf das Gesundheitswesen oder auf den Arbeitsmarkt trifft. Diese Seite bündelt jeden Schwerpunkt mit seinen Detailseiten: die zentralen Tatbestände, die typischen Konstellationen und die weiterführenden Beiträge. Wie ein Verfahren abläuft, zeigt der Ratgeber; die einzelnen Tatbestände erklärt der Bereich Delikte.
§ 18 AWG - Verstoß gegen Sanktionen und Embargos Detailseite
Der zentrale Straftatbestand des Außenwirtschaftsstrafrechts: Ausfuhr-, Bereitstellungs- und Durchfuhrverbote, hoher Strafrahmen und die Einziehung nach dem Bruttoprinzip.
§ 18 AWG erklärt ›Bereitstellungsverbot und personenbezogene Sanktionen Detailseite
Gelisteten Personen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder Ressourcen bereitgestellt werden - auch mittelbar über Dritte. Umgehung, Sorgfalt und Screening.
Bereitstellungsverbot erklärt ›Weiter zu diesem Schwerpunkt: Außenwirtschaftsstrafrecht (Leistung) · Dual-Use und Exportkontrolle · Sanktionsstrafrecht · EU-Sanktionen und Listungen · Selbstanzeige im AWG · Normkonflikt EU/China
Schwerpunkt 2 · Zoll und AntidumpingZollhinterziehung und Schmuggel (§§ 370, 372 AO) Detailseite
Zoll ist eine Steuer: falsche Anmeldung, Unterfakturierung, falscher Warencode. Dazu Bannbruch und gewerbsmäßiger Schmuggel.
Zollhinterziehung erklärt ›Umgehung von Antidumpingzöllen Detailseite
Ursprungsverschleierung, Umladung über Drittländer, geringfügige Veränderung - und wie Zoll und OLAF ermitteln.
Umgehung erklärt ›Weiter zu diesem Schwerpunkt: Zollstrafrecht (Leistung) · Antidumping-Strafverfahren · Antidumpingzoll Reifen/China · EUStA, Zoll und Antidumping · Verbrauchsteuer- und Zollstrafrecht · Tabaksteuer und Zigarettenschmuggel
Schwerpunkt 3 · Fahrzeughandel und Russland-SanktionenReexport und Umgehung über Drittländer (Kfz) Detailseite
Wenn Fahrzeuge über Drittländer nach Russland gelangen: No-Russia-Klausel, Umgehungsverbot und was Händler prüfen müssen.
Reexport erklärt ›Weiter zu diesem Schwerpunkt: Automobilhandel und Sanktionen (Leistung) · Russland-Sanktionen im Autohandel
Schwerpunkt 4 · MedizinstrafrechtBestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB) Detailseite
Seit 2016 strafbar: Vorteile für die unlautere Bevorzugung bei Verordnung, Bezug oder Zuführung. Der Kern ist die Unrechtsvereinbarung.
§§ 299a/b erklärt ›Weiter zu diesem Schwerpunkt: Medizinstrafrecht (Leistung) · Korruption im Gesundheitswesen · Abrechnungsbetrug · Ermittlungen in Apotheken · Vorwürfe gegen Pflegedienste · Approbation und Folgen
Schwerpunkt 5 · Schwarzarbeit und ScheinselbständigkeitSchwarzArbG und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Detailseite
Die FKS prüft unangekündigt und mit weiten Befugnissen. Von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat: § 266a StGB, Mindestlohn, Leistungsbetrug.
SchwarzArbG und FKS erklärt ›Weiter zu diesem Schwerpunkt: Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a) · Scheinselbständigkeit · FKS-Durchsuchung · § 266a und Schwarzarbeit (Leistung) · Arbeitsstrafrecht
Dieser Überblick erklärt Recht und Verfahren und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand: September 2026. Die konkrete Bewertung hängt stets von den Umständen Ihres Falls ab.