Sie stehen vor der Tür.
Eine Durchsuchung in Praxis, MVZ oder Klinik trifft fast immer unvorbereitet - und die ersten Stunden entscheiden über vieles. Was Sie jetzt sagen, herausgeben oder unterschreiben, wirkt lange nach. Wir übernehmen sofort, sichern Ihre Rechte und halten den Betrieb am Laufen.
Vertraulich Kontakt aufnehmenDie ersten Stunden entscheiden.
Beamte im Wartezimmer, beschlagnahmte Rechner, verunsicherte Mitarbeiter und Patienten, die vor der Tür stehen: Eine Durchsuchung ist Ausnahmezustand. Genau deshalb macht es einen Unterschied, ob Sie allein reagieren oder jemanden an der Seite haben, der solche Situationen kennt.
Wir sind sofort erreichbar, sprechen direkt mit den Ermittlern, achten auf die Grenzen des Durchsuchungsbeschlusses und darauf, dass Ihre Patientendaten und Ihre Verteidigungsrechte gewahrt bleiben - und wir sorgen dafür, dass der Praxis- oder Klinikbetrieb so wenig wie möglich leidet.
Konkret heißt das:
- Sofort erreichbar - telefonische Begleitung ab dem ersten Anruf, wenn nötig persönliches Erscheinen.
- Rechte sichern - was Sie sagen müssen, was nicht, und was Sie keinesfalls unterschreiben sollten.
- Grenzen prüfen - Umfang des Durchsuchungsbeschlusses kontrollieren, Übergriffe dokumentieren.
- Patientendaten schützen - Beschlagnahme sensibler Unterlagen rechtlich einordnen und begrenzen.
- Betrieb sichern - Praxis, MVZ oder Klinik handlungsfähig halten, Team und Patienten beruhigen.
Zwei Partner. Ein Team für das Gesundheitswesen.
Alexander Rumpf und Florian Schmidt-Tüshaus verteidigen im Medizinstrafrecht gemeinsam: mit der Nähe zur Welt der Praxen und Kliniken und mit der Erfahrung aus dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Sie erreichen beide direkt unter +49 69 24746870.
Das könnte für Sie ebenfalls wichtig sein.
Nachträgliche Einweisung im Krankenhaus: Abrechnungsbetrug?
Ambulante Untersuchung im Krankenhaus, Einweisung „im Nachgang“: Warum die vorstationäre Abrechnung nach § 115a SGB V dann scheitert und welche …
Medizinstrafrecht Frankfurt: Verteidigung für Ärzte und Kliniken
Medizinstrafrecht aus Frankfurt: Verteidigung bei Abrechnungsbetrug, §§ 299a/b StGB und Steuerstrafverfahren.
Vorwurf Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB): Verteidigung
Vorwurf des Abrechnungsbetrugs (§ 263 StGB): angeblich nicht erbrachte, falsch kodierte oder unberechtigt abgerechnete Leistungen?
Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a/b StGB): Verteidigung
Vorwurf der Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a/b StGB): Zuweisungen, Kooperationen, Rabatte oder Zuwendungen?
Ermittlungen gegen Apotheken: Verteidigung (Rezept, BtM, Zyto)
Ermittlungen gegen Apotheken: Rezept- und BtM-Abrechnung, Retaxationen, Vorwürfe rund um Zyto- und Sonderrezepturen?
Vorwürfe gegen Pflegedienste: Verteidigung (Abrechnung, Nachweise)
Vorwürfe gegen Pflegedienste: Abrechnung von Pflegeleistungen, Qualifikations- und Leistungsnachweise?
Rufen Sie
sofort an.
Wenn gerade durchsucht wird oder eine Durchsuchung droht: Nehmen Sie direkt Kontakt auf - wir sind schnell erreichbar.
Kurze Wege - Sie erreichen uns direkt. Schreiben Sie einfach eine kurze E-Mail, eine Nachricht über WhatsApp oder Signal, oder rufen Sie an. Wir melden uns vertraulich und ohne Umwege zurück.
Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

